Dr. rer. pol. / BIGSSS - PhD

Die Universität Bremen verleiht auf Grund der abgeschlossenen Promotion den Grad Doktorin/Doktor der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften (Dr.rer.pol.) durch die Fachbereiche 7, 8 und 11. Für jedes Arbeitsgebiet, das in Lehre und Forschung in diesen Fachbereichen vertreten ist, ist die Promotion zu ermöglichen. Die Promotion dient dem Nachweis der Befähigung zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit.

Der Antrag auf Annahme als DoktorandIn sowie der Antrag auf Zulassung zur Promotion ist im Zentralen Prüfungsamt, Geschäftsstelle FB 07, einzureichen. Der Promotionsausschuss wird in seiner Sitzung über den Antrag entscheiden.

Sitzungstermine

 

Raum und Uhrzeit

Abgabeschluss für

  • Anträge auf Annahme als Doktorand*
 

24. Januar 2024

Digital um 11:15

9. Januar 2024

24. April 2024

Digital um 11:15

9. April 2024

29. Mai 2024

Digital um 11:15

14. Mai 2024

3. Juli 2024

Digital um 11:15

18. Juni 2024

23. Oktober 2024

Digital um 11:15

8. Oktober 2024

4. Dezember 2024

Digital um 11:15

19. November 2024

22. Januar 2025

Digital um 11:15

7. Januar 2025

 

 *Anträge auf Zulassung zur Promotion, Gutachten und Kolloquiumsprotokolle werden per Eilentscheid entschieden.
   

Sonderregelung zur digitalen Durchführung des Promotionskolloquiums

Angesichts der Corona-Pandemie erlaubt der Promotionsausschuss in allen Promotionskolloquien, die bis auf Weiteres stattfinden, eine rein digitale Durchführung des Kolloquiums in Form einer Videokonferenz mit Zuschaltung aller Beteiligten. Die Genehmigung gilt unabhängig vom Standort der zuzuschaltenden Mitglieder. Es ist ein formloser Antrag mit Verweis auf diesen Beschluss ohne weitergehende Begründung an die Geschäftsstelle des Promotionsausschusses zu richten. Der Antrag auf Durchführung des Kolloquiums als rein digitale Veranstaltung muss in der Regel spätestens 14 Tage vor dem Kolloquium gestellt werden. Die Durchführung von Promotionskolloquien als Präsenzprüfungen oder als hybride Veranstaltungen bleibt weiterhin zulässig. Das Hygienekonzept der Universität Bremen ist einzuhalten.

Um die Hochschulöffentlichkeit zu gewährleisten, können Angehörige der Universität Bremen per Video dem Kolloquium zugeschaltet werden. Namen und E-Mailadressen der Gäste sind der oder dem designierten Vorsitzenden eine Woche vor dem Prüfungstermin mitzuteilen. Dazu soll die Kandidatin oder der Kandidat eine Gästeliste übergeben. Die zugeschalteten Personen verpflichten sich, keine Aufzeichnung der Prüfung oder Teilen der Prüfung anzufertigen.

Für die Durchführung des Kolloquiums in digitaler Form gelten folgende Grundsätze:

  1. Die Datenübertragung (Bild und Ton) muss während der gesamten Dauer des Kolloquiums in beide Richtungen fehlerfrei gewährleistet sein. Die Erfüllung dieser Anforderung ist im Protokoll explizit zu vermerken.
  2. Bei einer Störung der Datenübertragung ist das Kolloquium unverzüglich zu unterbrechen. Die Dauer der Unterbrechung darf maximal dreißig Minuten betragen und das Kolloquium darf höchstens einmal unterbrochen werden. Die Unterbrechung ist im Protokoll zu dokumentieren.
  3. Gelingt es nicht, in der genannten Frist einen einwandfreien Datentransferwiederherzustellen, so ist das Kolloquium abzubrechen. Der Promotionsausschuss ist über einen Abbruch des Kolloquiums unverzüglich zu informieren. Zur Fortsetzung des Promotionsverfahrens ist ein erneuter Antrag der Kandidatin oder des Kandidaten auf Einsetzung einer Prüfungskommission erforderlich.
  4. Eine Aufzeichnung des Kolloquiums ist nicht zulässig.
  5. Die Ausführlichkeit des Protokolls muss gewährleistet sein.

Beschluss des Promotionsausschusses vom 11.11.2021: