Infos zu Prüfungsangelegenheiten

Ab dem 01. Dezember 2020 steht das PIN/TAN-Verfahren nicht mehr zur Verfügung.

Der Login im PABO-Portal erfolgt mit den Zugangsdaten, die Sie auch im MOIN-Portal nutzen.

Weitere Informationen Sie hier.

Das PABO-Login für die Studierenden funktioniert ab 01. Dezember 2020 genauso, wie das MOIN-, StudIP- und ZfN-Login.

  •  name@uni-bremen.de + Passwort
    (es wird nur der Teil vor dem "@" als Benutzerkennung benötigt)

Mit Studienbeginn haben alle Studierenden ihre Aktivierungsdaten für die Uni-E-Mail-Account, an die von ihnen im Bewerbungsprozess angegebene E-Mail-Adresse erhalten.

Um alle angebotenen Dienste der Universität Bremen nutzen zu können, muss der Account mit Hilfe dieser Daten aktiviert werden: https://onlinetools.zfn.uni-bremen.de/aktivierung/

Sollten Sie sich nicht einloggen können, informieren Sie sich bitte über die Homepage des Zentrums für Netze (ZfN): https://www.uni-bremen.de/zfn/ihr-uni-account/uni-account-beantragen

Der reguläre Anmeldezeitraum für Prüfungen des Wintersemesters beginnt in der Regel am 10.12. und endet am 10.01. des Folgejahres. Für das Sommersemester ist der 10.06. bis 30.06. der übliche Anmeldezeitraum.

Bitte beachten Sie auch, dass in den jeweiligen Prüfungsplänen abweichende Fristen aufgeführt sein können!
Die Prüfungspläne werden auf den jeweiligen Studiengangsseiten veröffentlicht.

Erste juristische Staatsprüfung

Sofern im Prüfungsplan keine anderen Angaben gemacht sind, gilt die einheitliche An- und Abmeldephase vom 10.12.2017 bis 10.01.2018.

Die abweichenden Fristen für An- und Abmeldung von Prüfungen für das jeweilige Semester werden auf der Studiengangsseite der Homepage des ZPA bekannt gegeben.

Bitte achten Sie darauf, dass eine Anmeldung zu einer Prüfung nur innerhalb der Frist erfolgen kann. Danach ist eine Abmeldung von einer Prüfung nur innerhalb der Rücktrittsfrist möglich. Melden Sie sich nicht innerhalb der Frist von einer Prüfung ab, so gilt das Prüfungsverfahren als eröffnet und bei Nichterscheinen zur Prüfung wird diese mit 0 Punkten "Versäumnis" gewertet.

Je nach angestrebtem Abschluss und gültigen gesetzlichen Grundlagen gelten unterschiedliche Regelungen.

Bachelor- und Masterstudiengänge
Sollten Sie eine Prüfung nicht bestehen oder trotz Anmeldung nicht angetreten sein, haben Sie die vier folgenden Semester Zeit, die Prüfung abzulegen. Die Anzahl der Prüfungsversuche ist nicht relevant, es gilt ausschließlich der Zeitraum von vier Folgesemestern.

Bitte beachten Sie, dass Sie durch eine Anmeldung selbst entscheiden, wie oft Sie die Prüfung innerhalb der Wiederholungsfrist ablegen wollen. In der Regel wird eine Prüfung einmal pro Semester angeboten.
Informieren Sie sich auf PABO über die Möglichkeit der erneuten Ablegung von Prüfungen. Sollten Sie nach Ablauf der Wiederholungsfrist die Prüfung nicht bestanden haben, gilt die Prüfung als endgültig nicht bestanden. In dem Fall ist die Fortsetzung des Studiums nicht möglich.
Bitte beachten Sie weiterhin, dass ein Anmeldung auf PABO zu jedem Prüfungsversuch erfolderlich ist, eine automatische Anmeldung gibt es nicht (Ausnahmen: Master of Education MPO 2008/AT 2005).

Erste juristische Staatsprüfung - Zwischenprüfung
Gemäß § 21 (2) der Prüfungsordnung für das rechtswissenschaftliche Studium mit dem Abschluss erste juristische Staatsprüfung am Fachbereich Rechtswissenschaft werden Studierende, die bei der Erstablegung einer Prüfung diese nicht bestanden oder versäumt haben bzw. diese wegen anerkannter Krankheit nicht ablegen konnten, zum nächstmöglichen Termin zur Wiederholungsprüfung von Amtswegen angemeldet. Es gibt zwei Wiederholungsversuche.

Erste juristische Staatsprüfung - Hauptstudium/Schwerpunktbereichsstudium
Für die Ablegung von Prüfungen im Haupt- und Schwerpunktbereichsstudium gibt es, mit Ausnahme von der Abschlussarbeit, keine Begrenzung der Wiederholungsmöglichkeiten. Bitte beachten Sie, dass Sie sich zu Wiederholungsprüfungen selbst anmelden müssen.

An der Universität Bremen ist die Immatrikulation gemäß § 13 der Allgemeinen Teil für die Bachelor- und Masterprüfungsordnungen eine zwingende Voraussetzung, um zu einer Prüfung zugelassen zu werden. Weitere Zulassungsvoraussetzungen (bspw. für Bachelor- und Masterarbeiten) können der fachspezifischen Prüfungsordnung Ihres Studienfachs entnommen werden.

Mit der Teilnahme an einer Prüfung erklären Sie sich prüfungsfähig, d. h. ein späterer Rücktritt von dieser Prüfung ist nicht mehr möglich und das Ergebnis der Prüfung wird entsprechend in Ihren Studentendaten erfasst.

Um sich von einer angemeldeten Prüfung abzumelden, weil Sie krank waren, müssen Sie ein ärztliches Attest zusammen mit dem Formular  "Krankmeldung" unverzüglich nach dem Erhalt des ärztlichen Attestes im ZPA einzureichen. Sie können die beiden Unterlagen per Post an uns senden oder in unseren Briefkasten im Windfang einwerfen.

Das Formular "Krankmeldung" finden Sie hier.

Mit der Teilnahme an einer Prüfung erklären Sie sich prüfungsfähig, d. h. ein späterer Rücktritt von dieser Prüfung ist nicht mehr möglich und das Ergebnis der Prüfung wird entsprechend in Ihren Studentendaten erfasst.

Um Sie beispielsweise über die vollzogene Anmeldung zu einer Prüfung zu informieren, erhalten Sie ein Bestätigungs-E-Mail von uns. Diese E-Mail wird an die von der Universität Bremen bei der Immatrikulation vergebene Email-Adresse versandt.
Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie verpflichtet sind, den Posteingang dieser Email-Adresse regelmäßig zu kontrollieren und empfehlen Ihnen daher, eine Weiterleitung an Ihre primäre Email-Adresse einzurichten.

Sollten Sie Ihre E-Mail-Adresse geändert haben, teilen Sie dies bitte umgehend dem Sekretariat für Studierende mit.

Bei einem Wechsel in einen anderen Studiengang, können Sie Ihre bereits vorhandenen PIN und TAN weiternutzen. Dies gilt auch, wenn Sie nach Abschluss eines Bachelorstudiums, ein Masterstudium an der Universität Bremen beginnen.

Es ist nicht erforderlich, dass Sie sich erneut Unterlagen abholen, auch wenn Sie im Rahmen einer allgemeinen Information eine solche  Mitteilung erhalten sollten.

Um sich für eine Prüfung anzumelden, wählen Sie in den jeweiligen Auswahllisten die entsprechende Prüfung aus und im nächsten Schritt den Prüfungstermin, an dem Sie die Prüfung ablegen möchten. Mit einem Klick auf "Anmelden" wird die Anmeldung in den Prüfungskorb abgelegt und Sie können sich zu weiteren Prüfungen anmelden.

Durch Klicken auf den Button Anmeldung in den Prüfungskorb legen, habe Sie Ihre Auswahl getroffen. Sie haben anschließend die Möglichkeit einzelne Prüfungen wieder aus dem Prüfungskorb zu entfernen oder die Auswahl zu bestätigen und sich damit verbindlich für die gewählte Prüfung anzumelden.
Möchten Sie sich von einer Prüfung abmelden, erfolgt dies über den Button "Abmelden". Im Anschluss erhalten Sie eine Bestätigungsmail über die an- oder abgemeldeten Prüfungen.

Adressänderungen sind im Sekretariat für Studierende (im Verwaltungsgebäude der Universität) bekannt zu geben.

Erklärung zur Prüfungsbemerkung „Bewertung ausstehend“ (ehem. "Versäumnis (keine Ergebnismeldung):

  • Sie wird von der AG PABO und auch dezentralen Prüfungsämtern gesetzt, wenn eine Bewertung zu einer Prüfungsanmeldung nicht rechtzeitig durch den Modulverantwortlichen erfasst wurde und eine Folgeanmeldung dadurch verhindert wird..
  • Die Prüfungsbemerkung wird jeweils ab 16.11. für offene Anmeldungen aus dem vorherigen Sommersemester, und am 16.05. für offene Anmeldungen aus dem vorherigen Wintersemester gesetzt.
  • Sie ersetzt nicht das Eintragen des korrekten Prüfungsergebnisses, da es sich lediglich um einen vorläufigen Eintrag handelt.
  • Die Modulverantwortlichen sind für das Eintragen des korrekten Prüfungsergebnisses zuständig. Dies erfolgt daraufhin über eine an das zuständige Prüfungsamt übermittelte schriftliche Notenkorrektur.

Um die Voraussetzung für eine Masterbewerbung als fortgeschrittene Studentin bzw. fortgeschrittener Student zu erfüllen, werden im Bachelorstudium bereits Mastermodule absolviert. Diese Leistungen werden als vorgezogene Leistungen bezeichnet.

Die erfolgreiche Absolvierung wird mit einem Leistungsnachweis (Schein) bestätigt.

Ab sofort können diese Leistungen ohne Antrag auf Anerkennung im Rahmen des Masterstudiums eingereicht werden.

Voraussetzungen hierfür sind, dass die Immatrikulation in dem entsprechenden Masterstudiengang vorliegt sowie der Leistungsnachweis die üblichen Kriterien erfüllt.

Der Leistungsnachweis muss insbesondere

  • den Modultitel laut Prüfungsordnung (oder Prüfungsplan) ausweisen. Bitte geben Sie keine LV-Titel an, da wir diese nicht dem Modul zuordnen können
  • die kompletten CP vom Modul bescheinigen
  • handschriftlich vom Modulverantwortlichen/ Prüfer*in unterzeichnet sein,
  • ein Siegel enthalten sowie
  • den erfolgreichen Abschluss eines (vollständigen) Moduls bescheinigen.

Wenn das Modul in der Prüfungsordnung in Teilprüfungen unterteilt ist, dann benötigen wir für jede Teilprüfung einen Leistungsnachweis
Die komplette Leistung (Modulprüfungen und Kombinationsprüfungen) muss vollständig im Bachelor erbracht worden sein (Semesterangabe auf dem Leistungsnachweis). Wenn ein Modul aus mehreren Prüfungen besteht und Sie Teile davon erst im Master erbringen, dann akzeptieren wir keinen Leistungsnachweis. Es ist dann zwingend erforderlich, dass Sie sich über PABO zu der Prüfung anmelden.

Der Leistungsnachweis kann von den Studierenden per Post oder per Einwurf in den Briefkasten im Zentralen Prüfungsamt vorgelegt werden, sobald die Immatrikulation in den Masterstudiengang erfolgte, zu dem das absolvierte Modul gehört.

Bei der Einreichung per Post oder per Einwurf ist es sinnvoll eine kurze Notiz beizufügen, dass die Leistung als vorgezogene Leistung bereits im Bachelorstudium erbracht worden ist.

Ein Anerkennungsverfahren ist in diesem Fall nicht mehr notwendig.

weitere Informationen finden Sie auch in unseren Infos A - Z