Infos zu Prüfungsangelegenheiten
Der PABO-Login für Studierende funktioniert seit dem 1. Dezember 2020 genauso, wie der MOIN-, StudIP- und ZfN-Login.
- + Passwort
(es wird nur der Teil vor dem "@" als Benutzerkennung benötigt)
Zum Zeitpunkt des Studienbeginns haben alle Studierenden ihre Aktivierungsdaten für den Uni-E-Mail-Account, an die von ihnen im Bewerbungsprozess angegebene E-Mail-Adresse erhalten.
Um alle angebotenen Dienste der Universität Bremen nutzen zu können, muss der Account mit Hilfe dieser Daten aktiviert werden: https://onlinetools.zfn.uni-bremen.de/aktivierung/
Sollten Sie sich nicht einloggen können, informieren Sie sich bitte über die Website des Zentrums für Netze (ZfN): https://www.uni-bremen.de/zfn/ihr-uni-account/uni-account-beantragen
Je nach angestrebtem Abschluss und gültigen gesetzlichen Grundlagen gelten unterschiedliche Regelungen. In unseren Infos A-Z finden Sie genauere Informationen.
An der Universität Bremen ist die Immatrikulation gemäß § 13 der Allgemeinen Teile für die Bachelor- und Masterprüfungsordnungen eine zwingende Voraussetzung, um zu einer Prüfung zugelassen werden zu können. Weitere Zulassungsvoraussetzungen (bspw. für Bachelor- und Masterarbeiten) können der fachspezifischen Prüfungsordnung Ihres Studienfachs entnommen werden.
Mit der Teilnahme an einer Prüfung erklären Sie sich prüfungsfähig, d. h. ein späterer Rücktritt von dieser Prüfung ist nicht mehr möglich und das Ergebnis der Prüfung wird entsprechend in Ihren Studentendaten erfasst.
Waren Sie zum Zeitpunkt einer Prüfung erkrankt und wollen Sie einen Rücktritt erwirken, müssen Sie ein ärztliches Attest zusammen mit dem Formular “Krankmeldung” unverzüglich nach dem Erhalt des ärztlichen Attestes im ZPA einzureichen. Sie können die beiden Unterlagen per Post an uns senden oder in unseren Briefkasten im Windfang einwerfen.
Das Formular "Krankmeldung" finden Sie hier.
Mit der Teilnahme an einer Prüfung erklären Sie sich prüfungsfähig, d. h. ein späterer Rücktritt von dieser Prüfung ist nicht mehr möglich und das Ergebnis der Prüfung wird entsprechend in Ihren Studentendaten erfasst.
Um Sie beispielsweise über die vollzogene Anmeldung zu einer Prüfung zu informieren, erhalten Sie ein Bestätigungs-E-Mail von uns. Diese E-Mail wird an die von der Universität Bremen bei der Immatrikulation vergebene Email-Adresse versandt.
Wir weisen Sie an dieser Stelle darauf hin, dass Sie verpflichtet sind, den Posteingang dieser Email-Adresse regelmäßig zu kontrollieren. Zur Vereinfachung empfehlen wir Ihnen, eine Weiterleitung an Ihre primäre Email-Adresse einzurichten.
Sollten Sie Ihre E-Mail-Adresse geändert haben, teilen Sie dies bitte umgehend dem Sekretariat für Studierende mit.
Um sich für eine Prüfung anzumelden, müssen Sie sich in PABO/FlexNow2 einloggen. Dort wählen Sie in den jeweiligen Auswahllisten die entsprechende Prüfung aus und im nächsten Schritt den Prüfungstermin, an dem Sie die Prüfung ablegen möchten. Mit einem Klick auf "Anmelden" wird die Anmeldung in den Prüfungskorb abgelegt und Sie können sich zu weiteren Prüfungen anmelden.
Durch Klicken auf den Button Anmeldung in den Prüfungskorb legen haben Sie Ihre Auswahl getroffen. Sie haben anschließend die Möglichkeit einzelne Prüfungen wieder aus dem Prüfungskorb zu entfernen oder die Auswahl zu bestätigen und sich damit verbindlich für die gewählte Prüfung anzumelden.
Möchten Sie sich von einer Prüfung abmelden, erfolgt dies über den Button "Abmelden". Im Anschluss erhalten Sie eine Bestätigungs-Mail über die an- oder abgemeldeten Prüfungen.
Adressänderungen sind über das MOIN-Portal dem Sekretariat für Studierende bekanntzugeben.
Erklärung zur Prüfungsbemerkung „Bewertung ausstehend“ (ehem. "Versäumnis (keine Ergebnismeldung):
- Sie wird von der AG PABO und den dezentralen Prüfungsämtern gesetzt, sollte eine Bewertung zu einer Prüfungsanmeldung nicht rechtzeitig durch die Modulverantwortlichen erfasst und eine Folgeanmeldung dadurch verhindert werden.
- Die Prüfungsbemerkung wird jeweils ab 16.11. für offene Anmeldungen aus dem vorherigen Sommersemester, und am 16.05. für offene Anmeldungen aus dem vorherigen Wintersemester gesetzt.
- Sie ersetzt nicht das Eintragen des korrekten Prüfungsergebnisses, da es sich lediglich um einen vorläufigen Eintrag handelt.
- Die Modulverantwortlichen sind für das Eintragen des korrekten Prüfungsergebnisses zuständig. Dies erfolgt daraufhin über eine an das zuständige Prüfungsamt übermittelte schriftliche Notenkorrektur.
Um die Voraussetzung für eine Masterbewerbung als fortgeschrittene Studentin bzw. fortgeschrittener Student zu erfüllen, werden im Bachelorstudium bereits Mastermodule absolviert. Diese Leistungen werden als vorgezogene Leistungen bezeichnet. Zu beachten ist hierbei, dass für eine Anmeldung zu einer Prüfung gemäß § 13 des Allgemeinen Teils der Bachelorprüfungsordnungen der Universität Bremen vom 27.01.2010 eine Immatrikulation im entsprechenden Studiengang vorausgesetzt wird. Das Belegen von Lehrveranstaltungen sowie Ablegen von Prüfungen im Masterstudium ist daher regelmäßig nur für im Studiengang immatrikulierte Studierende möglich.
Die erfolgreiche Absolvierung wird mit einem Leistungsnachweis (Schein) bestätigt.
Ab sofort können diese Leistungen ohne Antrag auf Anerkennung im Rahmen des Masterstudiums eingereicht werden.
Voraussetzungen hierfür sind, dass die Immatrikulation in dem entsprechenden Masterstudiengang vorliegt sowie der Leistungsnachweis die üblichen Kriterien erfüllt.
Der Leistungsnachweis muss insbesondere
- den Modultitel laut Prüfungsordnung (oder Prüfungsplan) ausweisen. Bitte geben Sie keine LV-Titel an, da wir diese nicht dem Modul zuordnen können
- die kompletten CP vom Modul bescheinigen
- handschriftlich vom Modulverantwortlichen/ Prüfer*in unterzeichnet sein,
- ein Siegel enthalten sowie
- den erfolgreichen Abschluss eines (vollständigen) Moduls bescheinigen.
Wenn das Modul in der Prüfungsordnung in Teilprüfungen unterteilt ist, dann benötigen wir für jede Teilprüfung einen Leistungsnachweis
Die komplette Leistung (Modulprüfungen und Kombinationsprüfungen) muss vollständig im Bachelor erbracht worden sein (Semesterangabe auf dem Leistungsnachweis). Wenn ein Modul aus mehreren Prüfungen besteht und Sie Teile davon erst im Master erbringen, dann akzeptieren wir keinen Leistungsnachweis. Es ist dann zwingend erforderlich, dass Sie sich über PABO zu der Prüfung anmelden.
Der Leistungsnachweis kann von den Studierenden per Post oder per Einwurf in den Briefkasten im Zentralen Prüfungsamt vorgelegt werden, sobald die Immatrikulation in den Masterstudiengang erfolgte, zu dem das absolvierte Modul gehört.
Bei der Einreichung per Post oder per Einwurf ist es sinnvoll eine kurze Notiz beizufügen, dass die Leistung als vorgezogene Leistung bereits im Bachelorstudium erbracht worden ist.
Ein Anerkennungsverfahren ist in diesem Fall nicht mehr notwendig.
weitere Informationen finden Sie auch in unseren Infos A - Z

