Infos zu Prüfungsangelegenheiten

Der PABO-Login für Studierende funktioniert seit dem 1. Dezember 2020 genauso, wie der MOIN-, StudIP- und ZfN-Login.

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    (es wird nur der Teil vor dem "@" als Benutzerkennung benötigt)

Zum Zeitpunkt des Studienbeginns haben alle Studierenden ihre Aktivierungsdaten für den Uni-E-Mail-Account, an die von ihnen im Bewerbungsprozess angegebene E-Mail-Adresse erhalten.

Um alle angebotenen Dienste der Universität Bremen nutzen zu können, muss der Account mit Hilfe dieser Daten aktiviert werden: https://onlinetools.zfn.uni-bremen.de/aktivierung/

Sollten Sie sich nicht einloggen können, informieren Sie sich bitte über die Website des Zentrums für Netze (ZfN): https://www.uni-bremen.de/zfn/ihr-uni-account/uni-account-beantragen

Je nach angestrebtem Abschluss und gültigen gesetzlichen Grundlagen gelten unterschiedliche Regelungen. In unseren Infos A-Z finden Sie genauere Informationen.

An der Universität Bremen ist die Immatrikulation gemäß § 13 der Allgemeinen Teile für die Bachelor- und Masterprüfungsordnungen eine zwingende Voraussetzung, um zu einer Prüfung zugelassen werden zu können. Weitere Zulassungsvoraussetzungen (bspw. für Bachelor- und Masterarbeiten) können der fachspezifischen Prüfungsordnung Ihres Studienfachs entnommen werden.

Mit der Teilnahme an einer Prüfung erklären Sie sich prüfungsfähig, d. h. ein späterer Rücktritt von dieser Prüfung ist nicht mehr möglich und das Ergebnis der Prüfung wird entsprechend in Ihren Studentendaten erfasst.

Waren Sie zum Zeitpunkt einer Prüfung erkrankt und wollen Sie einen Rücktritt erwirken, müssen Sie ein ärztliches Attest zusammen mit dem Formular  “Krankmeldung” unverzüglich nach dem Erhalt des ärztlichen Attestes im ZPA einzureichen. Sie können die beiden Unterlagen per Post an uns senden oder in unseren Briefkasten im Windfang einwerfen.

Das Formular "Krankmeldung" finden Sie hier.

Mit der Teilnahme an einer Prüfung erklären Sie sich prüfungsfähig, d. h. ein späterer Rücktritt von dieser Prüfung ist nicht mehr möglich und das Ergebnis der Prüfung wird entsprechend in Ihren Studentendaten erfasst.

Um Sie beispielsweise über die vollzogene Anmeldung zu einer Prüfung zu informieren, erhalten Sie ein Bestätigungs-E-Mail von uns. Diese E-Mail wird an die von der Universität Bremen bei der Immatrikulation vergebene Email-Adresse versandt.
Wir weisen Sie an dieser Stelle darauf hin, dass Sie verpflichtet sind, den Posteingang dieser Email-Adresse regelmäßig zu kontrollieren. Zur Vereinfachung empfehlen wir Ihnen, eine Weiterleitung an Ihre primäre Email-Adresse einzurichten.

Sollten Sie Ihre E-Mail-Adresse geändert haben, teilen Sie dies bitte umgehend dem Sekretariat für Studierende mit.

Um sich für eine Prüfung anzumelden, müssen Sie sich in PABO/FlexNow2 einloggen. Dort wählen Sie in den jeweiligen Auswahllisten die entsprechende Prüfung aus und im nächsten Schritt den Prüfungstermin, an dem Sie die Prüfung ablegen möchten. Mit einem Klick auf "Anmelden" wird die Anmeldung in den Prüfungskorb abgelegt und Sie können sich zu weiteren Prüfungen anmelden.

Durch Klicken auf den Button Anmeldung in den Prüfungskorb legen haben Sie Ihre Auswahl getroffen. Sie haben anschließend die Möglichkeit einzelne Prüfungen wieder aus dem Prüfungskorb zu entfernen oder die Auswahl zu bestätigen und sich damit verbindlich für die gewählte Prüfung anzumelden.

Möchten Sie sich von einer Prüfung abmelden, erfolgt dies über den Button "Abmelden". Im Anschluss erhalten Sie eine Bestätigungs-Mail über die an- oder abgemeldeten Prüfungen.

Adressänderungen sind über das MOIN-Portal dem Sekretariat für Studierende bekanntzugeben.

Erklärung zur Prüfungsbemerkung „Bewertung ausstehend“ (ehem. "Versäumnis (keine Ergebnismeldung):

  • Sie wird von der AG PABO und den dezentralen Prüfungsämtern gesetzt, sollte eine Bewertung zu einer Prüfungsanmeldung nicht rechtzeitig durch die Modulverantwortlichen erfasst und eine Folgeanmeldung dadurch verhindert werden.
  • Die Prüfungsbemerkung wird jeweils ab 16.11. für offene Anmeldungen aus dem vorherigen Sommersemester, und am 16.05. für offene Anmeldungen aus dem vorherigen Wintersemester gesetzt.
  • Sie ersetzt nicht das Eintragen des korrekten Prüfungsergebnisses, da es sich lediglich um einen vorläufigen Eintrag handelt.
  • Die Modulverantwortlichen sind für das Eintragen des korrekten Prüfungsergebnisses zuständig. Dies erfolgt daraufhin über eine an das zuständige Prüfungsamt übermittelte schriftliche Notenkorrektur.

weitere Informationen finden Sie auch in unseren Infos A - Z