Allgemeine Hinweise

  1. Zwischen der Doktorandin / dem Doktoranden und der Betreuerin / dem Betreuer kann im Rahmen einer Betreuungsvereinbarung ein Zeit- und Arbeitsplan des Promotionsvorhabens, die Häufigkeit von Betreuungsgesprächen sowie der Besuch strukturierter Promotionsprogramme festgelegt werden. Eine Vorlage zur Betreuungsvereinbarung ist hier hinterlegt und kann für jedes Promotionsvorhaben angepasst werden:
    http://www.unibremen.de/fileadmin/user_upload/forschung/Uploads_ProUB/Entwurf_Promotionsvereinbarung_UB_Okt14.doc
     
  2. Eine Dissertation kann nicht ausschließlich aus einem Systematic Review bestehen.
     
  3. Eine Dissertation in Gruppenarbeit ist nicht möglich.
     
  4. Im Falle einer kumulativen Dissertation muss es sich bei den eingereichten Artikeln um vollumfängliche wissenschaftliche Beiträge handeln. Sogenannte „Research letters“ oder „short reports“ können als weitere Artikel neben den mindestens drei vollumfänglichen wissenschaftlichen Kernarbeiten berücksichtigt werden, wenn es sich um eine Veröffentlichung in hochrangigen Zeitschriften handelt und ein enger thematischer Bezug zum Dissertationsthema vorliegt.
     
  5. Verlängerungen des Doktorandenverhältnisses müssen formlos, jedoch schriftlich beantragt werden. Diese Anträge müssen zwingend begründet sein, um einen nachvollziehbaren Entscheidungsprozess zu gewährleisten.
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