FAQ

  • Ich habe Unterlagen vergessen, wie kann ich diese nachreichen?

    Unterlagen, wie zum Beispiel die Immatrikulationsbescheinigung, Nachweise zu Ehrenämtern oder Zeugnisse können bis zum Ende der Bewerbungsfrist im Portal hochgeladen werden. Dazu können Sie Ihre Bewerbung bearbeiten. Auch Angaben wie Adresse oder Kontodaten können so geändert werden. Bitte schicken Sie keine Unterlagen oder Änderungen per Mail, da diese nicht bearbeitet werden.

  • Wie kann ich mich für ein Deutschlandstipendium bewerben?

    Eine Bewerbung ist ausschließlich über das Online-Portal möglich. Bewerbungen oder Dokumente die uns per Post erreichen werden nicht berücksichtigt.
    Bitte füllen Sie die Online Bewerbung vollständig aus, laden alle Dokumente als pfd Datei hoch. Auch die Bewerbungsvereinbarung ist nur online abzugeben.

     

  • Wer kann sich um ein Deutschlandstipendium der Universität Bremen bewerben?

    Es können sich Studierende der Universität Bremen um ein Deutschlandstipendium bewerben, die als ordentliche Studierende eingeschrieben sind und innerhalb der Regelstudienzeit studieren.

  • Können sich auch Studienplatzbewerber/innen um ein Stipendium bewerben?

    Ja, wenn Sie sich um einen Studienplatz für das Wintersemester an der Universität Bremen beworben haben, können Sie sich um ein Deutschlandstipendium der Universität Bremen bewerben. Der Zulassungsbescheid bzw. die Einschreibbestätigung der Universität Bremen kann bis zum 15.09. nachgereicht werden.

  • Ich habe keine deutsche Staatsbürgerschaft. Kann ich mich trotzdem bewerben?

    Ja. Es können sich alle Studierende der Universität Bremen um ein Deutschlandstipendium bewerben, die als ordentliche Studierende eingeschrieben und innerhalb der Regelstudienzeit studieren. Die Staatsangehörigkeit und der Wohnsitz sind nicht relevant.

  • Sind Bewerbungen in englischer Sprache möglich?

    Bewerbungen in Englisch sind zulässig, sofern Sie in einem englischsprachigen Studiengang immatrikuliert sind oder sich für einen englischsprachigen Studiengang beworben haben. Bewerbungen und Unterlagen in anderen Sprachen werden nicht berücksichtigt.

  • Kann ich mich auch während meiner Promotion bewerben?

    Nein, Promotionsstudierende können sich nicht um ein Deutschlandstipendium bewerben. 
     

  • Kann ich mich bewerben, wenn ich im Zweit-, Dritt- oder Aufbaustudium bin?

    Ja, gemäß Stipendienprogramm-Gesetz (StipG) ist es nicht relevant, ob sich die Studierenden im Erst,- Zweit- oder Aufbaustudium befinden. Entscheidend ist, dass die Studierenden als ordentliche Studierende immatrikuliert sind und innerhalb der Regelstudienzeit studieren.

  • Kann man sich trotz Elternzeit für ein Deutschlandstipendium bewerben?

    Eine Beurlaubung ist durch die Stipendiatin / den Stipendiaten der Geschäftsstelle des Stipendienrats vor Antritt der Beurlaubung anzuzeigen. Während der Zeit einer Beurlaubung vom Studium wird das Stipendium nicht gezahlt. Ausgenommen davon ist die Beurlaubung im Rahmen der Elternzeit, sofern Prüfungsleistungen absolviert werden. Diese müssen entsprechend nachgewiesen werden. Bei einer Beurlaub im Wintersemester und Wiederaufnahme des Studiums zum kommenden Sommersemester muss die Bewerbung bereits zum Wintersemester erfolgen. Eine eventuelle Bewilligung und Auszahlung erfolgt dann zum Sommersemester des nächsten Jahres.

  • Kann ich mich trotz Beurlaubung um ein Deutschlandstipendium bewerben?

    Eine Beurlaubung ist durch die Stipendiatin / den Stipendiaten der Geschäftsstelle des Stipendienrats vor Antritt der Beurlaubung anzuzeigen. Während der Zeit einer Beurlaubung vom Studium wird das Stipendium nicht gezahlt. Bei einer Beurlaub im Wintersemester und Wiederaufnahme des Studiums zum kommenden Sommersemester muss die Bewerbung bereits zum Wintersemester erfolgen. Eine eventuelle Bewilligung und Auszahlung erfolgt dann zum Sommersemester des nächsten Jahres. Eine Bewerbung zum Sommersemester ist nicht möglich.

  • Ich erhalte bereits ein Stipendium/ eine Förderung. Kann ich mich trotzdem bewerben?

    Eine Doppelförderung für Studierende, die bereits ein Begabten- und leistungsbezogenes Stipendium erhalten, ist ausgeschlossen, sofern die materielle Förderung 30,00 € pro Monat überschreitet. Sollte unklar sein, ob ein Bezug von beiden Förderungen möglich ist, bitten wir um Download der untenstehenden Datei.

    Download: Übersicht zur Zulässigkeit des gleichzeitigen Bezugs anderer Stipendien mit dem Deutschlandstipendium (Stand: Januar 2021)

  • BAföG und Stipendium?

    Das Deutschlandstipendium wird einkommensunabhängig vergeben. BAföG-Empfänger/innen können sich somit um ein Deutschlandstipendium der Universität Bremen bewerben. Es ist aber mitzuteilen, in welchem Zeitraum BAföG gewährt wird.

  • Was sind die Bewertungskriterien?

    Die Bewertungskriterien sind gemäß Stipendienordnung in drei Kategorien gegliedert.

    1. Erbrachte Leistungen (0 - 8 Punkte)
    2. Engagement (0 - 4 Punkte)
    3. Aufwand und Beeinträchtigung (0 - 6 Punkte)

    Insgesamt können 18 Punkte erreicht werden.

  • Wie setzt sich das Bewertungskriterium "Erbrachte Leistungen" zusammen?

    Es handelt sich hierbei um eine kurze und unverbindliche Zusammenfassung der Kriterien der Stipendienordnung.

    Maximal 5 Punkte können für die aktuelle Note bzw. Abiturnote erzielt werden.

    Weitere 3 Punkte können durch eine vorangehende Berufsausbildung oder mindestens 2-jährige Berufserfahrung, fachliche und außerfachliche Qualifikation oder künstlerische und vergleichbare Auszeichnungen auf Bundes- und Landesebene erreicht werden.

    Jede Leistung ist entsprechend nachzuweisen.

  • Wie setzt sich das Bewertungskriterium "Engagement" zusammen?

    Es handelt sich hierbei um eine kurze und unverbindliche Zusammenfassung der Kriterien der Stipendienordnung.

    In die Wertung einbezogen wird soziales oder gesellschaftliches Engagement auch im Rahmen eines Auslandaufenthaltes, welches mindestens 5 Tagen entspricht. Dabei werden ensprechend der Dauer und des Umfangs des freiwilligen Engagements bis zu 4 Punkte vergeben.

    Beispiele für freiwilliges Engagement sind:

    - Freiwilliges soziales Jahr FSJ / Freiwilliges ökologisches Jahr FÖJ o.ä.
    - Engagement in einem Sportverein, Kulturverein o.ä.
    - Betreuung von Kindern bei Kinder- oder Jugendfreizeiten
    - Hilfe bei der Betreuung von Tieren im Tierheim

    Nachweise wie etwa Ehrenamtsbescheinigungen oder Zeugnisse, aus denen Art und Umfang des Engagements hervorgeht sind zu erbringen. Ohne einen offiziellen Nachweis können keine Punkte vergeben werden.

     

  • Wie setzt sich das Bewertungskriterium "Aufwand und Beeinträchtigung" zusammen?

    Es handelt sich hierbei um eine kurze und unverbindliche Zusammenfassung der Kriterien der Stipendienordnung.

    Diese Kategorie berücksichtigt die persönliche Situation der Bewerber, wie zum Beispiel:

    - Kindererziehung eigener Kinder bis 14 Jahre
    - Alleinerziehung eines Kindes
    - Nichtakademikerhaushalt
    - Studienbegleitende Erwerbstätigkeit
    - Deutsch nicht als Erstsprache
    - Vollwaisen
    - Beeinträchtigungen, Behinderung oder chronische Krankheit, sofern diese das Studium beeinträchtigt

    Angaben zu den genannten Punkten werden nur berücksichtigt, sofern entsprechende Nachweise vorliegen.
    Maximal können in dieser Kategorie 6 Punkte erreicht werden.

  • Wie weise ich meine Leistungen oder Tätigkeiten nach? Fehlende Noten?

    Studienplatzbewerber reichen als Nachweis den letzten Abschluss ein (Abitur-, Bachelor- Diplom- oder Masterzeugnis).

    Bereits immatrikulierte Studierende reichen einen Leistungsnachweis des Prüfungsamtes mit CP´s und Note ein. Als Nachweis wird ein aktueller PABO-Ausdruck akzeptiert.
    Bitte versuchen Sie alle Noten rechtzeitig in PABO eintragen zu lassen. Sollte dies nicht möglich sein, senden Sie uns bitte außerdem entsprechende Scheine oder Schreiben Ihrer Dozenten, aus welchen ersichtlich wird wie viele CP Sie in dem Modul erhalten und ggf. wie das Modul benotet wurde.

    Sollte Sie bereits eine Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen bzw. über eine längere Berufserfahrung (mind. 2 Jahre) verfügen, so sind entsprechende Nachweise einzureichen.

    Bitte achten Sie darauf, dass alle von Ihnen hochgeladenen Nachweise die nötigen Informationen enthalten und aktuell sind. Gehen Sie zum Beispiel momentan einer ehrenamtlichen Tätigkeit nach ist eine aktuelle Ehrenamtsbescheinigung nötig. Arbeiten Sie neben dem Studium, so ist ein aktueller Nachweis Ihres Arbeitgeber nötig. Diese sollte sowohl den Umfang Ihrer Tätigkeit, als auch ein Ausstellungsdatum enthalten.

  • Bis wann müssen die Dokumente eingereicht werden?

    Die genauen Zeiträume für die Bewerbung entnehmen Sie bitte der Startseite und den Informationen im Bewerbungsportal.
    Die Bewerbung ist einmal pro Jahr im Sommer für eine Förderung ab dem jeweiligen Wintersemester möglich.
    Fehlende Nachweise können nicht nachgereicht werden und werden somit nicht berücksichtigt. Bei der Frist handelt es sich um eine Ausschlussfrist. 

  • Was muss das Kurzgutachten enthalten?

    Bei einem Antrag zu Weiterförderung durch das Deutschlandstipendium fordern wir ein Kurzgutachten (Empfehlungsschreiben) eines/einer Dozent*in. Dieses Kurzgutachten sollte einen Umfang von 1-2 Seiten haben und deutlich machen, warum Sie für eine Weiterförderung qualifiziert sind. Dies kann je nach Studiengang und Schwerpunkt unterschiedlich gestaltet sein. Daher gibt es keine festen Vorgaben was das Kurzgutachten enthalten muss. Es sollte lediglich deutlich gemacht werden, dass Sie zum Beispiel durch besondere Leistungen im Seminar, bei Arbeiten, als studentische Hilfskraft oder durch Unterstützung von Mitstudierenden für eine Weiterförderung empfohlen werden.

  • Übergang vom Bachelor in den Master?

    Endet Ihr Bachelorstudium im laufenden Sommersemester und Sie starten Ihr Masterstudium im kommenden Wintersemester bewerben Sie sich bitte im auf der Website angebenen Zeitraum  als Neuförderung. Bitte bewerben Sie sich außerdem um eine Neuförderung, wenn Sie den Studiengang wechseln. Das Stipendium ist immer an das Studium gebunden. Eine Weiterförderung ist in diesem Fall nicht möglich.

  • Unvollständige Bewerbung?

    Werden unvollständige Bewerbungen eingereicht, weil entsprechende Nachweise wie Zeugnisse, Geburtsurkunde des/der Kindes/er, Tätigkeitsnachweise etc. fehlen, fließen die Angaben nicht in die Bewertung ein. Die Bewerber/innen werden nicht informiert, dass die Bewerbung nicht vollständig ist.

    Bewerbungen ohne die unterzeichnete Bewerbungsvereinbarung können nicht in dem Auswahlverfahren berücksichtigt werden.

  • Wann endet die Förderung?

    Grundsätzlich endet die Förderung mit dem Ende der Regelstudienzeit.

    Das Stipendium endet außerdem mit Ablauf des Monats, in dem der Stipendiat oder die Stipendiatin:

    - die letzte Prüfungsleistung erbracht hat,
    - das Studium abgebrochen hat,
    - die Fachrichtung gewechselt hat oder
    - exmatrikuliert wird.

  • Wann ist das Stipendienvergabeverfahren abgeschlossen?

    Das Stipendienvergabeverfahren zum kommenden Wintersemester wird voraussichtlich im Oktober abgeschlossen sein. Die Bewerber:innen werden voraussichtlich bis November schriftlich informiert.