Auswahlverfahren und Bewilligung

Die Entscheidung

Die Entscheidung über die Vergabe eines Deutschlandstipendiums der Universität Bremen zum Wintersemester trifft der Stipendienrat im Oktober getrennt nach grundständigen (Bachelor, juristischem Staatsexamen) und weiterführenden Studiengängen (Master). Auf der Basis der beurteilten Bewerbungen wird vom Stipendienrat eine Rangfolge für die Stipendienvergabe erstellt.

Kriterien für die Rangfolgenbildung sind:

  1. Für Studienanfänger:innen die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung und ggf. besondere fachliche Eignung oder Qualifizierung
  2. Für bereits immatrikulierte Studierende die bisher erbrachten Studienleistungen, insbesondere die erreichten ECTS-Punkte und Noten (PABO)
  3. Für Studierende oder Anfänger:innen eines Master-Studiengangs die Abschlussnote des vorausgegangenen Studiums
  4. Für alle Bewerber:innen der Nachweis besonderen Engagements, spezieller Erfahrungen oder Qualifikationen, besonderer Härten sowie besondere sozialer, familiärer oder persönlicher Umstände
     

Dem Stipendienrat gehören sechs stimmberechtigte Mitglieder an:

  • Drei Hochschullehrende. Die Wahl erfolgt auf Vorschlag der Gruppe der Hochschullehrenden durch den Akademischen Senat für zwei Jahre.
  • Drei Studierende. Die Wahl erfolgt auf Vorschlag der Gruppe der Studierenden durch den Akademischen Senat für ein Jahr.

Bewilligung des Deutschlandstipendiums

Die Entscheidung wird allen Bewerber:innen zu Beginn des Wintersemesters mitgeteilt.

Der Bewilligungszeitraum des Deutschlandstipendiums beträgt ein Jahr. Der Bewilligungsbescheid benennt darüber hinaus die Höhe des Stipendiums und die Förderungshöchstdauer. Die max. Förderungshöchstdauer richtet sich nach der Regelstudienzeit des jeweiligen Studiengangs (Bachelor i.d.R sechs Semester und Master max. vier Semester) abzüglich der bereits studierten Fachsemester zum Zeitpunkt der Antragstellung.

Im Bewilligungsbescheid werden auch die Nachweise definiert, die die Stipendiatin oder der Stipendiat zu einem festgelegten Termin erbringen muss. Folgende Nachweise können verlangt werden:

  • Bescheinigungen über die im Rahmen des Studiums erbrachten Leistungen (insbes. Prüfungen, Praktika, Auslandsaufenthalte, Exkursionen), die Aufschluss über die Qualität der Leistung geben;
  • Kurzgutachten eines oder einer Lehrenden;
  • kurze Darstellung des Stipendiaten oder der Stipendiatin über die weitere persönliche Entwicklung seit Bewilligung des Stipendiums oder seit der letzten Überprüfung, bezogen auf das Studium, ggf. unter Einbeziehung besonderer persönlicher oder familiärer Umstände.
  • Immatrikulationsbescheinigung.

Weitere Informationen zur Bewilligung und zur Verlängung der Förderungshöchstdauer, Beurlaubung und Studiengangswechsel entnehmen Sie bitte den §§ 6 und 7 der Stipendienordnung der Universität Bremen.

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Kontakt

Universität Bremen
Dezernat 6 - Deutschlandstipendium
Geschäftsstelle des Stipendienrats
Bibliothekstraße 1
28359 Bremen

Hanna Fokken
+49 421 218 61007

Weitere Anfragen bitte per Mail an:
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