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Diginomics Brownbag Seminar mit Dr. Veronica Hoch zu Management-Entscheidungen, Künstlicher Intelligenz und Big Data Analytics

Am 30.10.2019 trägt Dr. Veronica Hoch, Akademische Rätin an der Ruhr-Universität Bochum, zum Thema "Anwendung Künstlicher Intelligenz zur Beurteilung von Rechtsfragen im unternehmerischen Bereich" im Diginomics-Brownbag Seminar vor.

Zeit und Ort: 30.10.2019 von 12:15 bis 13:45 Uhr, Raum F4090, WiWi2 Gebäude.

Vortragende: Dr. Veronica Hoch, Akademische Rätin, Ruhr-Universität Bochum, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Unternehmensrecht und Recht der Familienunternehmen

Titel: "Aber das Programm hat gesagt..." - Management-Entscheidungen, Künstliche Intelligenz und Big Data Analytics"

Im nächsten Diginomics Brownbag Seminar freuen wir uns Dr. Veronica Hoch von der Ruhr-Universität Bochum begrüßen zu dürfen. Sie wird einen Vortrag mit folgendem Titel halten: ""Aber das Programm hat gesagt..." - Management-Entscheidungen, Künstliche Intelligenz und Big Data Analytics". Dr. Veronica Hoch ist als Akademische Rätin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Unternehmensrecht und Recht der Familienunternehmen an der Ruhr-Universität Bochum tätig. Zu ihren Forschungsgebieten zählen das Handels- und Gesellschaftsrecht, das Kapitalmarkt-, Insolvenz-, Steuer- sowie Zivilverfahrensrecht. Eine kurze Zusammenfassung der Arbeit, welche Dr. Veronica Hoch präsentieren wird, finden Sie im Folgenden. 

 

Abstract. „Bald sind wir alle überflüssig…“ – Ein Satz, den man auch als Jurist immer öfter hört. Auslöser dieser düsteren Prophezeiung sind die jüngeren Fortschrittedes Legal Tech-Marktes. Durch die Entwicklungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz wachsen die Anwendungsfelder solcher Systeme mit erheblicher Geschwindigkeit. Das Ideal der Entwickler ist die vollständig automatisierte Rechtsberatung mittels Software. Die Beantwortung einzelner Rechtsfragen ausschließlich durch Rechtsberatungssoftware ist bereits heute teilweise möglich. Der Fortschritt in diesen Bereichen führt jedoch zu einer Vielzahl rechtlicher Fragestellungen in verschiedensten Rechtsgebieten. Von erheblicher Relevanz sind die rechtliche Zulässigkeit solcher Systeme und die Haftungsfolgen bei Fehlberatungen. Zudem stellt sich die Frage, in welchem Umfang der Einsatz solcher Systeme in der Praxis überhaupt zulässig ist und welche rechtlichen Konsequenzen sich durch deren Nutzung ergeben. Die anfänglich erwartungsgemäß dominierenden Nutzer entsprechender Systeme werden sich in der Rechtsberatungsbranche und in Großunternehmen, bei denen regelmäßiger Entscheidungs- und Beratungsbedarf bezüglich Rechtsfragen besteht, finden.