Dienstvereinbarungen

sind Vereinbarungen zwischen der Unileitung und dem Personalrat der Universität und gelten für alle Universitätsbeschäftigten. Darüber hinaus gibt es Dienstvereinbarungen, die zwischen der Senatorin für Finanzen und dem Gesamtpersonalrat für das Land und die Stadtgemeinde Bremen ausgehandelt wurden und für alle Beschäftigten des Bremischen Öffentlichen Dienstes gültig sind.

Aktualisiert von: Personalrat