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Ein Modul ist eine inhaltlich und zeitlich abgeschlossene Lerneinheit mit einem klar definierten Lernziel. In Modulen werden zusammenhängende Inhalte studiert und entsprechende Kompetenzen erworben.

Module sind qualitativ (Inhalte) und quantitativ (Kreditpunkte) beschreibbar und müssen bewertbar sein (Prüfung). Die Inhalte eines Moduls sind so zu bemessen, dass sie in der Regel innerhalb eines Semesters erworben werden können. In besonders begründeten Fällen kann sich ein Modul auch über mehrere Semester erstrecken. Sofern sich ein Modul über mehr als ein Semester erstreckt, sind die Auswirkungen auf die Studierbarkeit und Mobilität zu prüfen.

Inhalt
Das Modul muss den Vorgaben des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnungen (jeweils Bachelor oder Master, vgl. § 5  AT BPO und AT MPO) der Universität Bremen entsprechen. Die KMK-Strukturvorgaben und die Richtlinien des Akkreditierungsrates sind einzuhalten. Es muss eine klare Verantwortlichkeit für das Modul benannt sein; Modulverantwortliche sind in der Regel Hochschullehrer*innen oder erfahrene wissenschaftliche Mitarbeiter*innen. Grundsätzlich sollte bei jedem Modul eine klare Zuordnung zur Studienstufe (Bachelor oder Master) erfolgen. Zwingend ist eine Begründung erforderlich, wenn ein Bachelormodul auch im Master angeboten wird.

Umfang
In der Regel setzt sich ein Modul aus verschiedenen, thematisch oder methodisch zusammenhängenden, Lehrveranstaltungen (z.B. Vorlesungen, Übungen, Seminare, Praktika, E-Learning, etc.) zusammen. In Ausnahmefällen kann auch eine Lehrveranstaltung ein Modul bilden, wenn die Lehrveranstaltung durch weitere didaktische Elemente (z.B. E-Learning, Praktika) sinnvoll ergänzt wird. Der Arbeitsaufwand für das Modul wird in Kreditpunkten = Credit Points (CP) ausgewiesen. Die Modulgröße in Bachelor-Studiengängen kann 3-12 Kreditpunkte umfassen. Es wird empfohlen, nur in Ausnahmefällen 3 CP Module zu bilden, um die Anzahl der Modulprüfungen und die damit verbundene Prüfungsbelastung für Studierende und Lehrende im Rahmen zu halten.

Prüfungen
Module schließen in der Regel mit einer auf das übergreifende Verständnisziel des jeweiligen Moduls ausgerichteten Prüfung ab. Die Prüfung eines Moduls muss so gestaltet sein, dass die Erreichung der Lernergebnisse beurteilt werden kann – Ziel ist das kompetenzorientierte Prüfen.

Modulbeschreibungen sind eine tabellarische Darstellung und dienen der Information über u.a. die Inhalte, Lehrveranstaltungen (Angaben zur Lehrveranstaltungsart), Umfang sowie den Prüfungsanforderungen eines Moduls und zum Beispiel auch über die zu erwerbenden Kompetenzen sowie die Zuständigkeiten in einem Modul. Modulbeschreibungen sind z.B. wichtige Unterlagen für die Anerkennung von Leistungen.

In den "Ländergemeinsamen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor und Masterstudiengängen" (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10.10.2003 i.d.F. vom 04.02.2010) sind im Abschnitt "Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktsystemen und die Modularisierung von Studiengängen" die Minimalanforderungen an eine Modulbeschreibung dargelegt.

In einem Modulhandbuch werden die Modulbeschreibungen studiengangs-, fachbereichsweit oder hochschulweit zusammengefasst.

Die Allgemeinen Teile der Bachelor- und Masterprüfungsordnungen der Universität Bremen (AT BPO und AT MPO) definieren in § 5 Absatz 8  die Optionen einer Modulprüfung ausführlich. Eine Modulprüfung wird mit einer benoteten (Prüfungsleistung) oder einer unbenoteten Prüfung (Studienleistung) absolviert. Eine Modulprüfung besteht i.d.R aus einer einzelnen Prüfungsleistung (vgl. dazu Portfolio). In einer Kombinationsprüfung können mehrere benotete und unbenotete Leistungen vorgegeben werden, aber ohne dass diese in der Modellierung der Prüfung getrennt aufgeführt werden. Die/Der Modulverantwortliche errechnet die Note der Kombinationsprüfung. In einer Teilprüfung besteht die Modulprüfung aus zwei oder mehr Prüfungsanteilen, die getrennt modelliert sind.

Modulverantwortliche sind in der Regel Hochschullehrer*innen oder unbefristet beschäftigte,  erfahrene wissenschaftliche Mitarbeiter*innen.

 

Zusammenfassender Begriff an der Universität Bremen für Satzungen/ Ordnungen im Zusammenhang mit einem  Studiengang.

Zwischen Fachbereichen und Rektorat finden in der Regel alle zwei Jahre Perspektivgespräche statt, die, neben den Themen Forschung, Internationalität und Diversität, Stellenplanung und Gendergerechtigkeit, auch Lehre und Studium zum Inhalt haben. Grundlage für die Gespräche sind Berichte der Fachbereiche, die insbesondere strategische Fragen in den Blick nehmen. Die Gespräche werden protokolliert und ggf. werden Maßnahmen vereinbart.

Ein neues Instrument, welches im Rahmen der Systemakkreditierung entwickelt wurde, sind die in den Jahren zwischen den Perspektivgesprächen stattfindenden QM-Gespräche, die, im Gegensatz zu den Perspektivgesprächen, einen Fokus gezielt auf Lehre und Studium legen und zudem insbesondere die Schließung der jeweiligen Qualitätskreisläufe in den Blick nehmen. Die Fachbereiche legen ihren Berichten eine standardisierte Dokumentation der Zielerreichung und dafür genutzten Maßnahmen und Messgrößen zu Grunde. Ziel dieses neuen Instruments ist es, dass sowohl auf Fachbereichsebene als auch gesamtuniversitär der Blick auf die – im Rahmen des Universitätsprofiles - selbst gesetzten Ziele geschärft werden.

Die Lehrerbildung wird durch einen, mit dem Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung (ZfLB) gemeinsam entwickelten, Fragenblock von den lehrerbildenden Fachbereichen in die Berichte der Fachbereiche integriert. Dadurch ist auch an dieser Stelle eine Rückkopplung in den Qualitätskreislauf Lehrerbildung möglich, ohne separate Gespräche führen zu müssen.

Im Pflichtbereich eines Studiums sind die Pflichtmodule von allen Studierenden zu belegen; Pflichtmodule enthalten die grundlegenden und wesentlichen Inhalte eines Studiengangs.

Das Modul muss bestanden werden.

Gemäß AT § 8 Absatz 8 ist die Portfolioprüfung eine Prüfungsform, bei der "eine Sammlung von mehreren bearbeiteten Aufgaben im weitesten Sinne, die zusammenfassend bewertet wird." enthalten ist. Die Aufgaben sollten einen engen inhaltlichen Zusammenhang aufweisen, der Prüfungstyp wird in der PO als MP (Modulprüfung mit einer Leistung) ausgewiesen.

Um die vielen verschiedenen Optionen, die unter der sehr weitgefassten AT-Definition vorstellbar sind, transparent zu machen, empfiehlt das Referat 13 eine anschaulich-nachvollziehbare Erläuterung in der Modulbeschreibung.

Ist in einem Studiengangscurriculum ein Praktikum verpflichtend integriert und beinhaltet dieses einen Aufenthalt in einer außeruniversitären Einrichtung, ist eine Praktikumsordnung relevant, um  verbindlich und transparent die mit dem Praktikum einhergehenden wesentlichen Regelungen und Zielsetzungen sichtbar zu machen. Im Lehramt wird die Praktikumsordnung über das Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung (ZFL) formuliert.

Dieser Fachzuschnitt kommt nur im Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang vor. Der CP-Umfang eines Profilfaches  beträgt 120 CP, inklusive 18-45 CP im General Studies Bereich  und der Bachelorarbeit.

Das Profilfach kann nur in Kombination mit einem Komplementärfach studiert werden. Die Bachelorthesis wird immer im Profilfach geschrieben.

Ziel des Verfahrens zur Evaluation bestehender Studiengänge (werden auch als "Programme" bezeichnet)  ist die regelmäßige Qualitätssicherung und ggf. Nachsteuerungsmöglichkeit des Angebots. Alle Studiengänge werden mindestens alle sieben Jahre im Rahmen einer sog. Programmevaluation begutachtet; sollte innerhalb dieser Frist eine grundlegende Änderung des Studiengangs geplant sein, ist das Verfahren zur Studiengangseinrichtung durchzuführen und frühzeitig das Rektorat einzubinden, da ggf. strategische Fragen berührt sein können.

Verantwortlich für die rechtzeitige und den Regeln entsprechende Durchführung des Verfahrens ist das Dekanat, vertreten durch die jeweilige Studiendekanin/den jeweiligen Studiendekan des Fachbereichs, dem der Studiengang organisatorisch zugeordnet ist. Die Verfahrenskoordination übernimmt das zugehörige Studienzentrum. Die übergeordnete zentrale Koordination liegt im Verantwortungsbereich des Referats Lehre und Studium. Welche Studiengänge in welchem Jahr zu evaluieren sind, ist Gegenstand der Perspektivgespräche zwischen Dekanat und Rektorat bzw. der QM-Gespräche mit dem Konrektorat für Lehre und Studium. Fristabläufe, die aus den bisher durchgeführten Programmakkreditierungen resultieren, finden bei der Terminplanung Beachtung.

Informationen zur zeitlichen Taktung der Programmevaluationen sowie zu den Rahmenvorgaben sind im QM-Portal für Angehörige der Universität Bremen abrufbar.

Mit "Prüfungsform" ist die konkrete Form der Prüfung, also Klausur, Referat etc. gemeint. In den Allgemeinen Teile der Bachelor- und Masterprüfungsordnungen sind Prüfungsformen aufgeführt und grob beschrieben.

Prüfungsformen, die darüber hinausgehend im Studiengang genutzt werden, müssen zuvor in der fachspezifischen Prüfungsordnung definiert werden. 

Ein Prüfungsjahrgang umfasst alle Absolventinnen und Absolventen, die zwischen dem 01.10. (Beginn des Wintersemester) eines Jahres und dem 30.09. (Ende des Sommersemesters) des Folgejahres einen Abschluss erworben haben.

Eine Prüfungsleistung ist eine benotete Leistung im Rahmen einer Modulprüfung. Unbenotete Leistungen werden an der Universität Bremen "Studienleistungen" genannt.

Prüfungsordnungen weisen den jeweiligen Prüfungstyp aus. Gemäß § 5 AT gibt es drei verschiedene Optionen eines Prüfungstyps:  Die Modulprüfung (MP) mit nur einer benoteten oder unbenoteten Leistung. Die Kombinationsprüfung (KP) mit mehreren benoteten und/oder unbenoteten Leistungen, deren Gewichtung bei der Modulnotenberechnung in der Modulbeschreibung zumeist ausgewiesen wird. Die Teilprüfung (TP) mit zwei oder drei (zumeist) Prüfungsleistungen (seltener Studienleistungen), deren Gewichtung für die Berechnung der Modulnote in der Prüfungsordnung ausgewiesen wird und die zudem in der Prüfungssoftware einzeln ausgewiesen werden.

Der QM-Beirat ist das Beratungsgremium der Universität zur strategischen Umsetzung und Weiterentwicklung des gesamtuniversitären Qualitätsmanagementsystems in Lehre und Studium. Der Beirat setzt sich aus mindestens fünf externen akademischen Expertinnen und Experten zusammen, von denen drei über Leitungserfahrung im Hochschulbereich verfügen, einem Mitglied aus der Berufspraxis sowie einem studentischen Mitglied. Die Senatorische Behörde, Abteilung Wissenschaft, kann einen Vertreter oder eine Vertreterin als Gast entsenden. Der QM-Beirat trifft sich einmal jährlich und evaluiert die eingesetzten Qualitätssicherungsinstrumente.

siehe Perspektivgespräche

Befragungssoftware zur Durchführung der Studierenden- und Absolventenbefragung