Einrichtung von Studiengängen

Studiengänge müssen folgende Kriterien erfüllen, um akkreditiert zu werden:

  • Der Studiengang entspricht dem Profil der Universität Bremen und den Entwicklungszielen des Fachbereichs.
  • Es existiert ein entsprechender Forschungshintergrund an der Universität.
  • Die erforderlichen Ressourcen sind vorhanden.
  • Kooperationsmöglichkeiten innerhalb der Universität und mit anderen Hochschulen wurden geprüft und werden sinnvoll genutzt.
  • Es gibt einen Bedarf für die entsprechende wissenschafts- oder professionsorientierte Qualifikation.
  • Der Studiengang zeigt Passung mit der Wissenschaftsplanung des Landes.
  • Die rechtlichen Rahmenbedingungen werden eingehalten.

1. Studiengangskonzept

Grundlage für jede Studiengangsentwicklung ist ein schlüssiges Konzept.

Zur Strukturierung der Idee planen die Studiengangsverantwortlichen anhand eines vorstrukturierten Formulars. Die Planungsskizze klärt die wichtigsten inhaltlichen und strukturellen Fragen sowie die Beteiligung aller relevanten Akteure. Der Fachbereich entscheidet intern über die Planung. Ist dies geschehen, wird die ausgefüllte Planungsskizze im Referat Lehre und Studium eingereicht.

Das Referat Lehre und Studium stellt in Begleitung der Studiengangsverantwortlichen dem Rektorat das neue Studiengangskonzept vor.

Das Rektorat beschließt die Fortführung der Planung und einen möglichen Starttermin für den Studiengang. In Einzelfällen kann es auch zur Ablehnung der Einrichtung neuer Studiengänge führen, wenn absehbar ist, dass diese nicht ins Profil passen oder kapazitär nicht hinreichend ausfinanziert sind.

2. Einrichtungsunterlagen

Das Verfahren zur Ausarbeitung der Einrichtungsunterlagen ist standardisiert. Vorlagen finden sich im Downloadbereich des QM-Portals.

Das Dekanat des betreffenden Fachbereichs sorgt für die fachbereichsseitige Koordination der inhaltlichen Ausarbeitung der Unterlagen für den neuen Studiengang.

Handelt es sich um einen interdisziplinären Studiengang an dem verschiedene Fachbereiche beteiligt sind, wird bereits zu diesem frühen Zeitpunkt der Studiengangsplanung ein Gemeinsam beschließender Ausschuss (GbA) gegründet. Dieser stimmt alle inhaltlichen Fragen ab, die im Anschluss dann in den Fachbereichsräten beschlossen werden. Im Falle von Lehramtsstudiengängen übernmimt das ZfLB diese koordinierende Funktion.

Das Referat Lehre und Studium unterstützt die Studiengangsverantwortlichen bei der Umsetzung der Vorgaben und stimmt sich dabei mit dem Dezernat Studentische Angelegenheiten ab. Die entsprechenden Vorlagen finden sich im Downloadbereich.

3. Externe Begutachtung

Nach Fertigstellung des Gesamtkonzepts holt der Fachbereich auf Basis der vorliegenden Unterlagen das Feedback von mindestens vier externen Expertinnen und Experten ein: zwei Hochschullehrer/innen, ein/e Berufspraktiker/in sowie ein/e Studierende/r. Der Fachbereich stellt sicher, dass die Studiengangsinhalte fachlich angemessen beurteilt werden können. Das betrifft im Fall von Lehramtsstudiengängen insbesondere auch die Fachdidaktiken.

Die Begutachtung kann verfahrensbezogen organisiert oder auch durch einen permanenten Beirat sichergestellt werden, der auf Instituts- oder Fachbereichsebene installiert ist. Der externe Begutachtungsprozess wird durch den Fachbereich organisiert, welcher auch die Erstellung des Gutachtens koordiniert und mit den Expertinnen und Experten abstimmt.

Bei Lehramtsstudiengängen ist die Senatorische Behörde, Abteilung Bildung zu beteiligen; in anderen reglementierten Studiengängen die jeweils zuständige Senatorische Behörde. Das Dekanat führt danach eine abschließende Bewertung durch; der Fachbereichsrat befürwortet die Einrichtung des Studiengangs.

4. Akkreditierung, Einrichtung und Genehmigung

Das auf den Vorgaben der Bremischen Verordnung zur Studienakkreditierung basierende Gutachten durch die externen Expertinnen und Experten sowie eine Stellungnahme zur Einhaltung der formalen Rahmenvorgaben, koordiniert durch das Referat Lehre und Studium, bilden die Grundlage für den Rektoratsbeschluss zur Akkreditierung. In diesem Prozessschritt erfolgt auch eine Abstimmung mit dem Dezernat für studentische Angelegenheiten sowie weiteren Akteurinnen und Akteuren der Verwaltung, wo notwendig. Diese "Zusammenfassende Stellungnahme", bestehend aus den genannten Rückmeldungen und dem Rektoratsbeschluss zur Akkreditierung dient gleichzeitig als Grundlage für die spätere Veröffentlichung der Akkreditierungsinformationen im Downloadbereich dieser Website sowie auf den Seiten des Akkreditierungsrates

Das Rektorat akkreditiert den Studiengang, ggf. mit Auflagen und vergibt damit das Siegel des Akkreditierungsrates. Die Fristen zur Auflagenerfüllung werden durch das Rektorat festgelegt, anhängig vom Umsetzungsaufwand. Im Regelfall wird eine maximale Frist von zwei Jahren nicht überschritten. Bei Lehramtsstudiengängen holt das Referat Lehre und Studium die Zustimmung der Senatorischen Behörde für Kinder und Bildung zur Akkreditierung ein. Im Falle einer Akkreditierung mit Auflagen, verantwortet das Studiendekanat die Auflagenerfüllung im Rahmen der gesetzten Frist. Das Referat 13 prüft und veröffentlicht die Auflagenerfüllung und berichtet dem Rektorat.

Sollte es Unklarheiten im Verfahren geben oder das Rektorat eine negative Akkreditierungsentscheidung treffen, hat das Dekanat gemäß §19 QM-Satzung die Möglichkeit, gegen den Rektoratsbeschluss Widerspruch zu erheben. 

Der Antrag auf Studiengangseinrichtung wird danach dem Akademischen Senat zur Beschlussfassung vorgelegt. Im Anschluss an einen positiven Einrichtungsbeschluss des Akademischen Senats, wird die Einrichtung bei der für Wissenschaft zuständigen Senatorischen Behörde  angezeigt und die Genehmigung des Studiengangs beantragt.

Erst nach erfolgter Genehmigung können Studiengangswerbung und Einschreibung erfolgen. Für den gesamten Einrichtungsprozess sind je nach dem Stand der geleisteten Vorarbeiten mindestens eineinhalb Jahre einzukalkulieren.

Kontakt

Dr. Stefanie Grote

Referat Lehre und Studium

Gebäude/Raum: VWG 0320
Telefon: +49-421-218-60350
E-Mail: stefanie.groteprotect me ?!vw.uni-bremenprotect me ?!.de