Krankmeldung
Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht an einer Prüfung teilnehmen können, so reichen Sie bitte unverzüglich das Formular „Rücktritt von einer Prüfungsleistung aufgrund von Krankheit“ zusammen mit einer ärztlichen Bescheinigung (z.B. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz AU) im ZPA bzw. in dem für Sie zuständigen Prüfungsamt der Fachbereiche 1 – 5 ein. Auf der ärztlichen Bescheinigung, die Sie bei uns einreichen, muss keine Diagnose ausgewiesen werden.
Bitte beachten Sie, dass Sie das Formular zur Anzeige eines krankheitsbedingten Rücktritts nebst Scans von ärztlichen Bescheinigungen (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, Atteste, usw.) in elektronischer Form per E-Mail bei uns einreichen können. Ein Abruf der eAU über Ihre Krankenversicherung ist den Prüfungsämtern nicht möglich.
Es gelten die Verfahrensschritte gemäß der Änderung des Allgemeinen Teils der Bachelor- bzw. Masterprüfungsordnungen vom 08.04.2026.
Das Formular finden Sie auf der Homepage unter Formulare. Gleiches gilt bei Krankheit eines Kindes oder nahen Angehörigen. Entsprechende Nachweise sind unverzüglich einzureichen.
Sollten Sie von uns einen Bescheid mit einem Untersuchungsauftrag für den Amtsarzt erhalten haben, finden Sie auf den Seiten des Gesundheitsamtes weitere Informationen.

