Krankmeldung

Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht an einer Prüfung teilnehmen können, so reichen Sie bitte unverzüglich das Formular „Rücktritt von einer Prüfungsleistung aufgrund von Krankheit“ zusammen mit einer ärztlichen Bescheinigung (z.B. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz AU) im ZPA bzw. in dem für Sie zuständigen Prüfungsamt der Fachbereiche 1 – 5 ein. Auf der ärztlichen Bescheinigung, die Sie bei uns einreichen, muss keine Diagnose ausgewiesen werden.

Bitte beachten Sie, dass auch nach Einführung der eAU weiterhin die Einreichung von Originalen, Kopien oder Scans von ärztlichen Bescheinigungen (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, Atteste, usw.) bei uns notwendig ist. Ein Abruf der eAU über Ihre Krankenversicherung ist den Prüfungsämtern nicht möglich.

Sie können die Unterlagen per Post an uns senden oder in unseren Briefkasten einwerfen.

Das Formular finden Sie auf der Homepage unter Formulare. Gleiches gilt bei Krankheit eines Kindes oder nahen Angehörigen. Entsprechende Nachweise sind unverzüglich einzureichen.