Krankmeldung

Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht an einer Prüfung teilnehmen können, so reichen Sie bitte ein ärztliches Attest zusammen mit dem Formular „Krankmeldung“ unverzüglich nach Erhalt des ärztlichen Attestes im ZPA ein.

Sie können die beiden Unterlagen per Post an uns senden oder in unseren Briefkasten einwerfen.

Den entsprechenden Antrag finden Sie auf der Homepage unter Formulare. Gleiches gilt bei Krankheit eines Kindes oder nahen Angehörigen. Entsprechende Nachweise sind unverzüglich einzureichen.