Informationen zum Antrag auf Annahme als Doktorand*in (Dr. iur.)

ACHTUNG: Anträge auf Annahme als Doktorand*in werden nur auf den jeweiligen Sitzungsterminen entschieden und sind deshalb fristgerecht einzureichen (siehe Abgabefristen auf der Homepage)!

Für den Antrag auf Annahme reichen Sie bitte folgende Unterlagen bei der Geschäftsstelle ein:

2. (Fakultativ) Aktueller Lebenslauf

mit Geburtsort, -datum und Darstellung des Studien- und Bildungsganges

3. Zeugnis und Urkunde des Hochschulabschlusses

als amtlich beglaubigte Kopie oder als Original und einfache Kopie.


Grds. ist im FB 6 als Doktorand*in anzunehmen, wer ein rechtswissenschaftliches Studium an der Universität Bremen mit der Ersten jur. Staatsprüfung mindestens mit der Note „vollbefriedigend“ oder das zweite Staatsexamen mit mindestens dieser Note bestanden hat.

Vergleichen Sie hierzu die Annahmevoraussetzungen aus § 4 Absatz 1 der Promotionsordnung Dr. jur.

Liegt die Note „vollbefriedigend“ nicht vor und ist bzw. war die/der Antragsteller*in nicht Mitarbeiter:in am Fachbereich 06 oder einer mit dem Fachbereich verbundenen Institut oder einem in Kooperation mit dem Fachbereich durchgeführten Drittmittelprojekt (siehe § 4 I Ziff. 8 und 9 PromO), erfolgt nach § 4 I Ziff. 7 PromO eine Annahme als Doktorand*in, wenn die folgenden Nachweise erbracht werden:

a) Seminarschein bzw. Schwerpunktbereichsprüfung oder staatliche Pflichtfachprüfung mit mindestens der Note „gut“
Hierbei muss der Seminarschein an der Universität Bremen Fachbereich 6 erbracht worden sein.

b) Dissertationskonzept
Es ist ein ausgearbeitetes Dissertationskonzept vorzulegen (5-10 Seiten) und

c) Voten zweier Hochschullehrer/Innen
Zwei Hochschullehrer*innen des Fachbereich 6 geben unter Darlegung und Würdigung der bisherigen Leistungen der Bewerber*innen die begründete Prognose ab, dass er/sie die besondere wissenschaftliche Qualifikation erreichen wird. Die Voten der beiden Hochschullehrer*innen sind vorzulegen.

Es ist dem/der Bewerber*in überlassen, in welcher zeitlichen Reihenfolge sie/er sich darum bemüht, die erforderlichen Nachweise zu erlangen. So kann es beispielsweise sinnvoll sein, sich zunächst mit einem/einer Hochschullehrer*in des Fachbereich 6 in Verbindung zu setzen, um das in Aussicht genommene Dissertationsvorhaben näher zu besprechen und ein von diesem/dieser durchgeführtes  Seminar zu besuchen. Die Verbindung von Seminararbeit und anschließendem Votum ist möglich, aber nicht zwingend. Es ist ebenso möglich, dass die Seminararbeit im Rahmen einer Veranstaltung  erstellt wird, die von einem/einer Hochschullehrer*in angeboten wird, der/die später nicht das Votum zur begründeten Prognose abgeben soll.

Für ausländische Zeugnisse ist eine Bewertung des International Office erforderlich.

Weitere Informationen finden hier.

4. Arbeitstitel

5. Eine schriftliche Erklärung darüber, ob ein Hinderungsgrund nach § 4 Absatz 3 der Promotionsordnung Dr. iur. vorliegt

6. Schriftliche Einverständniserklärung der/des Erstbetreuer:in

zur Betreuung. Auf Antrag kann auch zugleich die Zweitbetreuung benannt werden.

Sofern der/die erstbetreuende Hochschullehrer*in nicht i.S.d. § 11 I 2 PromO dem Fachbereich 06 als Hochschullehrer*in  angehört, ist bereits beim Antrag auf Annahme als Doktorand*in ein/e Zweitbetreuer*in, die/der dem Fachbereich 06 als Hochschullehrer*in angehört, zu benennen und ihr/sein Einverständnis mit der  Betreuung formlos zu dokumentieren.

Achtung: Die formlose und unterschriebene Einverständniserklärung
des Betreuers erfolgt auf dem Antragsformular.

7. Ausgefüllter Erhebungsbogen zur Promovierendenerfassung

Bitte füllen Sie den Erhebungsbogen zur Promovierendenerfassung (www.uni-bremen.de/promostatis) aus. Sie erhalten automatisch per Mail eine Kopie Ihrer Angaben. Diese Kopie legen Sie bitte den Antragsunterlagen bei.

Alle erforderlichen Unterlagen sind in 1-facher Ausfertigung, bis spätestens 3 Wochen vor der Sitzung einzureichen.

Die Unterlagen sollten zusammengefügt werden und auf einfache Heftstreifen gezogen oder mit Heftklammern zusammengeheftet werden

Allgemeine Hinweise oder Beratung zur Promotion finden Sie auch beim Bremen Early Career Researcher Development (BYRD).

Die Termine und die Abgabefristen für die Anträge finden Sie auf unserer Webseite