Informationen zum Promotionskolloquium (Dr. phil.)

Das Promotionskolloquium kann frühestens regelmäßig nach einer vierwöchigen Auslage Ihrer Dissertation und der Gutachten im Fachbereich und drei Wochen nach der Sitzung des Promotionsausschusses stattfinden, in der

  1. die Gutachten zur Dissertation angenommen und
  2. die Zusammensetzung der Prüfungskommission

genehmigt wurden.

Diese beiden Punkte werden üblicherweise zusammen auf einer Sitzung beschlossen, deshalb sollten Sie Ihren Vorschlag für die Zusammensetzung der Prüfungskommission (mit Titel und ggf. Amtsbezeichnung der jeweiligen Prüfer) rechtzeitig vorlegen.

Der Vorschlag für die Zusammensetzung der Prüfungskommission soll vom Promovenden / von der Promovendin vorgelegt werden.

Bitte nutzen Sie dazu das Formular auf unser Website.

Raumplanungen und -buchungen müssen von Ihnen oder Ihrem Gutachter / Ihrer Gutachterin gemacht werden. Dazu können Sie sich an das Veranstaltungsbüro wenden (vabprotect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de).

Bitte achten Sie bei Ihrer Terminplanung auf die Sitzungstermine und die jeweiligen Abgabefristen für die Anträge!

Die Prüfungskommission besteht in der Regel aus:

  • Gutachter*innen der Dissertation
  • 2 weiteren Prüfern*innen (gem. § 4 Absatz 5 der PromO)
  • 2 nicht-stimmberechtigten Mitgliedern der Universität Bremen

2/3 der stimmberechtigten Mitglieder in der Prüfungskommission müssen aktive Hochschullehrer der Universität Bremen.

Vorgehensweise beim Vorschlag eines externen Prüfers*in
Wenn Sie eine:n externe:n Prüfer*in beantragen, reichen Sie dafür bitte formlos eine Begründung zusammen mit den anderen Unterlagen ein.
Bitte denken Sie daran, die komplette Anschrift des/der externen Prüfers*in einschließlich der Amtsbezeichnung zu nennen.
Wenn auswärtige Prüfer*innen benannt werden sollen, muss vorab geklärt werden, wer die anfallenden Kosten trägt. Dabei ist es ausgeschlossen, dass Sie selbst oder dass der/die Prüfer*in diese Aufwendungen übernehmen.
Bitte wenden Sie sich deshalb zusammen mit Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer an den zuständigen Fachbereich oder an das Nachwuchszentrum der Universität Bremen BYRD (byrdprotect me ?!vw.uni-bremenprotect me ?!.de). Dort soll eine Bestätigung über die Kostenübernahme ausgestellt werden, die Sie bitte Ihrem Antrag beifügen.

Bei der Wahl der stimmberechtigten Mitglieder ist darauf zu achten, dass nach den Regeln der DFG der Anschein der Befangenheit ausgeschlossen ist!

Da alle Mitglieder der Prüfungskommission eine Einladung für das Kolloquium erhalten, ist es unbedingt erforderlich, dass Sie die genauen Adressen angeben! (bei Mitgliedern der Universität Bremen ist die Angabe des Fachbereichs und des Gebäudes ausreichend)

Für den/die Protokollant*:in: Ein Infoblatt mit Hinweisen zum Protokoll des Promotionskolloquiums steht auf unserer Webseite zur Verfügung. Hier muss darauf geachtet werden, ob nach der PromO von 2000 oder nach der PromO 2012 promoviert wird.

Nachdem das Protokoll auf einer Sitzung des Promotionsausschusses bestätigt wurde, wird Ihre Urkunde erstellt. Dies kann erfahrungsgemäß etwa vier Wochen dauern.
Sie wird Ihnen ausgehändigt bzw. zugeschickt, sobald die Veröffentlichung Ihrer Dissertation erfolgt ist (siehe Infoblatt „Veröffentlichung“).

Vorgehensweise bei Beantragung einer anderen Sprache für das Kolloquium als Deutsch oder Englisch
Das Kolloquium kann auf Antrag in anderer Sprache als Deutsch oder Englisch stattfinden. Dem Antrag müssen die Einverständniserklärungen der Mitglieder der Prüfungskommission beigefügt werden, in dem diese erklären, dass Sie die entsprechende Sprache hinreichend beherrschen. Die Sprache des Kolloquiums muss in diesem Fall der verwendeten Sprache der schriftlichen Dissertation entsprechen. Das Protokoll des Kolloquiums muss in deutscher Sprache verfasst werden.