Formulare
A. Neueinstellung, Weiterbeschäftigung, Stundenaufstockung und Umsetzung
B. Einstellungsunterlagen
Nr. | Titel | English |
---|---|---|
20 | Erklärung zur Sozialversicherungspflicht: | |
21 | Personalbogen (Deutsch/Englisch) | Personel data (Deutsch/Englisch) |
C. Weitere Formulare
D. Fristen
Das Personaldezernat muss für die Bearbeitung von Anträgen eine Vielzahl unterschiedlicher rechtlicher und finanzieller Voraussetzungen prüfen und weitere Stellen (u.a. Stellenbereich, Drittmittelbereich, Personalrat, Frauenbeauftragte, Kanzlerin) der Universität beteiligen. Nicht zuletzt müssen auch die Arbeitsverträge vor Beginn des Beschäftigungsverhältnisses bzw. des Termins der Weiterbeschäftigung von der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter unterschrieben werden. Für die ordnungsgemäße Bearbeitung bis zum Einstellungs- bzw. Weiterbeschäftigungszeitpunkt bedarf es eines zeitlichen Vorlaufs von mindestens acht Wochen* zum Monatsbeginn bzw. zum 16. des Folgemonats vor geplanter Arbeitsaufnahme bzw. Weiterbeschäftigung. Diese acht Wochen sind jedoch für die abschließende Bearbeitung nur dann ausreichend, wenn alle erforderlichen Unterlagen im Personaldezernat vorliegen, d. h. erst bei Vorliegen des kompletten Antrags beginnt die 8-Wochen-Frist. Werden die acht Wochen nicht eingehalten, dann kann seitens des Personaldezernats die termingerechte Bearbeitung nicht verlässlich zugesichert werden.
Leider kommt es immer wieder vor, dass Anträge so kurzfristig eingehen, dass die notwendigen Prüfungen und Beteiligungen unter großem Zeitdruck erledigt werden müssen. Das kann auch dazu führen, dass bereits fristgerecht eingegangene Anträge von uns in der Bearbeitung zurückgestellt werden müssen, was regelmäßig zu Unverständnis und zusätzlichem Stress der Beteiligten führt. Zeitdruck birgt auch stets die Gefahr einer erhöhten Fehleranfälligkeit.
Deshalb bitten wir Sie auf diesem Weg darum, alle Anträge rechtzeitig und vollständig, also wenigstens acht Wochen vor dem Umsetzungsdatum der jeweiligen personellen Maßnahme einzureichen. Dies berücksichtigt auch die Situation derjenigen, die eingestellt oder weiterbeschäftigt werden sollen oder deren Verträge aufgestockt werden soll.
Zuständigkeit
Personalsachbearbeiter*innen
Bitte die Fristen beachten!
Für die ordnungsgemäße Bearbeitung ist es zwingend notwendig, dass die Fristen eingehalten werden.