Formulare

C. Weitere Formulare

Nr.

TitelApplication form English
30Antrag- und Abrechnungsformular für Forschungsexpeditionen auf See 
31Beihilfeantrag 
32Bildschirmarbeitsplatzbrille
a) Antrag
b) Anlage zum Antrag
c) Merkblatt
 
33Elternzeit (Antrag)Parental leave
34Erholungsurlaub, Dienst-/Arbeitsbefreiung (§29 TV-L), Bildungszeit (früher Bildungsurlaub)
35Flexiurlaub, Sonderurlaub nach § 28 TV-L (Antrag)Special Leave (Application)
36Jobticket
a) Antrag
b) Tarif
c) Faxnummern
d) Tarifplan VBN
 
37

Krankmeldung (bei Arbeitsunfähigkeit)

Kind-Krank-Meldung (bei Erkrankung des Kindes)

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38NebentätigkeitsanzeigeNotification of secondary employment
39Pflegezeit (Antrag) 
40Antrag auf besondere Leistungsbezüge 
41Urlaub während der Probezeit 
42Antrag Projektverlängerung bei Unterbrechung 
43Antrag auf ArbeitszeitreduzierungReduction of working hours
44Antrag zur Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses 
45Antrag auf Nachholen von Zeiten 

 

D. Fristen

Das Personaldezernat muss für die Bearbeitung von Anträgen eine Vielzahl unterschiedlicher rechtlicher und finanzieller Voraussetzungen prüfen und weitere Stellen (u.a. Stellenbereich, Drittmittelbereich, Personalrat, Frauenbeauftragte, Kanzlerin) der Universität beteiligen. Nicht zuletzt müssen auch die Arbeitsverträge vor Beginn des Beschäftigungsverhältnisses bzw. des Termins der Weiterbeschäftigung von der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter unterschrieben werden. Für die ordnungsgemäße Bearbeitung bis zum Einstellungs- bzw. Weiterbeschäftigungszeitpunkt bedarf es eines zeitlichen Vorlaufs von mindestens acht Wochen* zum Monatsbeginn bzw. zum 16. des Folgemonats vor geplanter Arbeitsaufnahme bzw. Weiterbeschäftigung. Diese acht Wochen sind jedoch für die abschließende Bearbeitung nur dann ausreichend, wenn alle erforderlichen Unterlagen im Personaldezernat vorliegen, d. h. erst bei Vorliegen des kompletten Antrags beginnt die 8-Wochen-Frist. Werden die acht Wochen nicht eingehalten, dann kann seitens des Personaldezernats die termingerechte Bearbeitung nicht verlässlich zugesichert werden.

Leider kommt es immer wieder vor, dass Anträge so kurzfristig eingehen, dass die notwendigen Prüfungen und Beteiligungen unter großem Zeitdruck erledigt werden müssen. Das kann auch dazu führen, dass bereits fristgerecht eingegangene Anträge von uns in der Bearbeitung zurückgestellt werden müssen, was regelmäßig zu Unverständnis und zusätzlichem Stress der Beteiligten führt. Zeitdruck birgt auch stets die Gefahr einer erhöhten Fehleranfälligkeit.
Deshalb bitten wir Sie auf diesem Weg darum, alle Anträge rechtzeitig und vollständig, also wenigstens acht Wochen vor dem Umsetzungsdatum der jeweiligen personellen Maßnahme einzureichen. Dies berücksichtigt auch die Situation derjenigen, die eingestellt oder weiterbeschäftigt werden sollen oder deren Verträge aufgestockt werden soll.

Zuständigkeit

Personalsachbearbeiter*innen

 

Bitte die Fristen beachten!

Für die ordnungsgemäße Bearbeitung ist es zwingend notwendig, dass die Fristen eingehalten werden.

Aktualisiert von: Dezernat 2