FAQ

  • Welche Zulassungsvoraussetzungen muss ich erfüllen?

    Um für den Masterstudiengang „Entscheidungsmanagement (Professional Public Decision Making)" zugelassen zu werden, sind folgende Voraussetzungen gemäß der Aufnahmeordnung vom 25. Februar 2015 zu erfüllen:

    1. ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss mit Studienleistungen im Umfang von mindestens 180 Kreditpunkten (nach dem ECTS)

    oder 

    eine Hochschulzugangsberechtigung gemäß § 33 (3a) BremHG sowie eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufstätigkeit, davon mindestens zwei Jahre in einem Aufgabenfeld, das in der Regel mit Hochschulabsolventinnen oder -absolventen besetzt wird, eine einschlägige Berufstätigkeit von in der Regel mindestens zwei Jahren, 

    2. ggf. Deutschkenntnisse gemäß der Vorgaben der Universität Bremen, 

    3. Englisch-Sprachkenntnisse, die mindestens dem Niveau B1 (des GeR) entsprechen, 

    4. Vorlage eines Portfolios, in dem einschlägige in der beruflichen Praxis erworbene Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen dargestellt und auf das angestrebte Studium bezogen werden, sowie 

    5. eine mindestens mit 50 % der erreichbaren Punkte bestandene Aufnahmeprüfung.

    Weitere Informationen

  • Ich bin mir unsicher, ob ich über ausreichend Berufserfahrung verfüge. Was genau zählt als Berufserfahrung?

    Um sich auf den berufsbegleitenden Masterstudiengang Entscheidungsmanagement bewerben zu können, müssen Sie i. d. R. über zwei Jahre Berufserfahrung verfügen.

    Ihre Berufserfahrungen müssen einschlägig sein, d.h. in einem für den Studiengang relevanten Bereich liegen. Praktika und Tätigkeiten, die im Rahmen einer Ausbildung absolviert wurden, zählen nicht zur Berufserfahrung.

    Achtung: Sollten Sie keinen ersten Hochschulabschluss (Bachelor, Diplom, Magister) haben, müssen Sie eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufstätigkeit, davon mindestens zwei Jahre in einem Aufgabenfeld, das in der Regel mit Hochschulabsolventinnen oder -absolventen besetzt wird, nachweisen.

  • Welche Unterlagen muss ich zur Bewerbung einreichen?

    Ihrem Antrag auf Zulassung müssen sie folgende Nachweise beifügen:

    Nachweise über Studienabschluss oder Hochschulzugangsberechtigung (falls im Ausland erworben in deutscher oder englischer Übersetzung)

    ● Nachweise über Dauer und Art der Berufstätigkeit (Bescheinigung / Arbeitszeugnis)

    ● Portfolio über berufliche Praxis (Information zur Erstellung des Portfolios

    ● Nachweis von Englischkenntnissen

    ● ggf. Nachweis von Deutschkenntnissen

    Weitere Informationen zur Bewerbung und Zulassung

  • Welche Unterlagen muss ich als Originaldokument oder als beglaubigte Kopie einreichen?

    Folgende Dokumente müssen Sie als Originaldokumente oder beglaubigte Kopien einreichen:

    ● Nachweise über Studienabschluss oder Hochschulzugangsberechtigung (falls im Ausland erworben in deutscher oder englischer Übersetzung)

    ● Nachweise über Dauer und Art der Berufstätigkeit (Bescheinigung / Beurteilung / Arbeitszeugnis)

    ● Nachweis von Englischkenntnissen

    ● ggf. Nachweis von Deutschkenntnissen

    Sie haben jedoch auch die Möglichkeit, in der Akademie für Weiterbildung die Originale direkt vorzulegen.

    Achtung: Die Vorlage von Originalen und Beglaubigungen ist aktuell nicht notwendig und kann zugegebener Zeit nachgeholt werden!

  • Welche Kriterien müssen Beglaubigungen erfüllen?

    Die Beglaubigungen müssen von einer dafür autorisierten Stelle vorgenommen werden. Weitere Informationen zu amtlichen Beglaubigungen finden Sie hier:

    https://www.service.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen128.c.694519.de 

  • Welche Sprachkenntnisse muss ich erfüllen?

    Es sind gute Englisch-Kenntnisse notwendig, um sich mit englischsprachigen Texten auseinandersetzen und den Masterstudiengang „Entscheidungsmanagement“ erfolgreich absolvieren zu können. Für Ihre Bewerbung sind deshalb mindestens Englischkenntnisse auf dem Niveau B1 des „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR)“ erforderlich.

    Diese sind können auf unterschiedlichen Wegen nachgewiesen werden:

    ● gemäß der Vorgaben der Universität Bremen,

    ● gemäß der Vorgaben der Kultusministerkonferenz (Beschluss zu den Bildungsstandards für die erste Fremdsprache [Englisch/Französisch] für den Mittleren Schulabschluss vom 4.12.2003): Schüler/-innen, die seit dem Schuljahr 2004/05 einen mittleren Bildungsabschluss erwerben, haben eine Sprachkompetenz in ihrer ersten Fremdsprache auf dem Niveau B1.

    ● Diejenigen, die vor diesem Zeitpunkt einen mittleren Schulabschluss erworben haben und einen Verwaltungsberuf bzw. kaufmännischen Beruf erlernt haben, können sich das Niveau B1 durch ihre Berufsschule bestätigen lassen, wenn sie befriedigende Leistungen im Fach Englisch erbracht haben. In diesem Fall legen bitte Sie das Abschlusszeugnis vor.

    Unabhängig vom Nachweis grundlegender Kenntnissen durch das Niveau B1, wird es den Studierenden nahegelegt, ihre Englischkenntnisse aufzufrischen oder ggf. auszubauen.

    Um dies zu unterstützen, organisiert der Studiengang vor Studienbeginn ein maßgeschneidertes Englisch-Angebot für die Studierenden vor Beginn des Wintersemesters.

    Sofern Deutsch nicht Ihre Muttersprache ist, müssen Sie Ihre Deutschkenntnisse gemäß den Vorgaben der Universität Bremen nachweisen.

  • Wann ist der Bewerbungsschluss?

    Der Bewerbungsschluss kann von Jahr zu Jahr variieren. Informieren Sie sich auf der Internetseite des Studiengangs. Es werden nur Bewerbungen berücksichtigt, die bis zur angegebenen Bewerbungsfrist vollständig vorliegen. Eine Ausnahme bildet der Englisch-Nachweis, der auch nach dieser Frist vorgelegt werden kann.

  • Kann ich Unterlagen (z.B. Beglaubigungen oder Sprachnachweise) noch nach der Bewerbungsfrist nachreichen?

    Sie können den Nachweis über Ihre Englischkenntnisse nachreichen. Der Studiengang organisiert vor Studienbeginn einen maßgeschneiderten Englischkurs mit dem geforderten Zielniveau. An diesem können alle teilnehmen, die im Wintersemester das Studium aufnehmen (auch wenn Sie ihren Englisch-Nachweis schon erbracht haben). Am Ende des Kurses erhalten Sie die Möglichkeit eine Prüfung abzulegen und damit den geforderten Sprachnachweis zu erbringen. Das Angebot ist freiwillig und kostenlos.

  • Ich habe mich schon mal beworben. Muss ich alle Unterlagen nochmals einreichen?

    Wenn Sie sich im Jahr zuvor beworben haben und zur Aufnahmeprüfung zugelassen waren, müssen Sie nur erneut den Antrag auf Zulassung einreichen. Wurden Sie nicht zur Aufnahmeprüfung zugelassen, müssen Sie alle Unterlagen vollständig einreichen. Dasselbe gilt, wenn die Bewerbung länger als ein Jahr her ist.

Auswahlverfahren

  • Wie läuft das Auswahlverfahren ab?

    Alle BewerberInnen, die die formalen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, werden zu einer Aufnahmeprüfung eingeladen. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn Sie mindestens 50 % der maximalen Punktzahl erreichen. Ist die Nachfrage nach Studienplätzen höher als die 25 verfügbaren Studienplätze, erstellt die Auswahlkommission auf Basis der Ergebnisse der Aufnahmeprüfung eine Zulassungsrangfolge. D.h., die ersten 25 der Rangfolge werden zunächst zugelassen; gibt es Absagen, rücken jeweils die nächsten der Rangfolge nach.

  • Was wird im Rahmen der Aufnahmeprüfung abgefragt?

    Bei der Aufnahmeprüfung handelt es sich um eine 120-minütige schriftliche Prüfung. Ziel der Prüfung ist die Feststellung hinreichender Kompetenzen zur Aufnahme und Bewältigung des Studiums. Die Aufnahmeprüfung besteht aus drei Teilen.

    Im ersten Teil werden Ihnen verschiedene Fragen in Form von z.B. Auswahlaufgaben oder Lückentexten gestellt. Dabei handelt es sich um Fragen, die Allgemeinwissen hinsichtlich der im Studiengang vertretenen Fächer abdecken sowie um Fragen zum aktuellen Zeitgeschehen.

    Im zweiten Teil erhalten Sie Fragen zum Auszug eines wissenschaftlichen Textes.

    Im dritten Teil geht es um ein Thema des aktuellen Zeitgeschehens.

    Die Form und die Inhalte der Aufnahmeprüfung können geändert werden, in diesem Fall wird dies rechtzeitig auf der Internetseite des Studiengangs bekanntgegeben.

  • Wann findet die Aufnahmeprüfung statt?

    Datum, Uhrzeit und Ort der Aufnahmeprüfung werden auf der Internetseite des Studiengangs wie auch in der Einladung zur Prüfung bekannt gegeben.

  • Ich bin am Termin der Auswahlprüfung verhindert. Gibt es einen Wiederholungstermin für die Aufnahmeprüfung?

    Leider kann keine Wiederholungsprüfung angeboten werden. Der Termin für die Auswahlprüfung wird deshalb jedes Jahr frühzeitig bekannt gegeben.

Zulassung

  • Wann werden die Zulassungsbescheide verschickt?

    Die Zulassungsbescheide werden verschickt, sobald die Auswahlentscheidung abgeschlossen ist. Das erfolgt in der Regel bis spätestens Ende Juli.

  • Ich wurde nicht zugelassen. Kann ich mich nächstes Jahr nochmal bewerben?

    Ja, Sie können sich so oft wie Sie möchten bewerben.

  • Was muss ich tun, um den Platz anzunehmen?

    Mit der Zulassung erhalten Sie ein Formular, mit dem Sie den Platz annehmen oder ablehnen können.

  • Wie hoch sind die Teilnahmegebühren und wann muss ich diese zahlen?

    Das Teilnahmeentgelt beträgt insgesamt 18.000 Euro. Dies wird sofort mit dem Antritt des Studiums fällig. Sie können aber eine Ratenzahlung mit uns vereinbaren (max. 36 Monatsraten). Bitte sprechen Sie uns an.

  • Ich kann oder will den Studienplatz nicht annehmen, wurde aber zugelassen. Was muss ich tun?

    Mit der Zulassung erhalten Sie ein Formular, mit dem Sie den Platz bis zu einer angegebenen Frist ablehnen können. Selbstverständlich können Sie auch vor dem Versenden der Zulassungsbescheide Ihre Bewerbung zurückziehen. Bitte informieren Sie uns darüber schriftlich.

Sonstiges

  • Ich interessiere mich für den Studiengang. Wie finde ich heraus, ob er wirklich das Richtige für mich ist?

    Wir empfehlen Ihnen, sich zuerst alle Informationen auf der Webseite detailliert durchzulesen. Das umfasst weitergehende Informationen zu den Lehrinhalten.

    Zudem findet jeweils im Frühjahr eine Informationsveranstaltung statt. Den Termin finden Sie rechtzeitig auf der Internetseite des Studiengangs.

    Sie können auch gerne ein individuelles Beratungsgespräch vereinbaren.

    [Weitere Informationen zu Beratung & Information]

  • Ich finde in den FAQs keine Antwort auf meine Frage. An wen kann ich mich wenden?

    Kein Problem - bei weiteren Fragen können Sie sich gerne telefonisch an Maren Böttcher (0421 - 218 61 621) oder Kira-Marie Badura (0421 – 218 61626) wenden. Oder schreiben Sie eine E-Mail an emma@uni-bremen.de!

Aktualisiert von: Svea Klein