Bachelorarbeit in der Chemie
Vergabe von Bachelorarbeitsthemen
- Vollfachstudierende müssen die Hochschullehrenden innerhalb der Arbeitsgruppen ihres Profilmodulbereichs ansprechen.
- Lehramststudierende müssen Hochschullehrenden, der für sie infrage kommenden Arbeitsgruppen ansprechen.
- Auswärtige Arbeiten in Kooperation mit externen Instituten sind möglich.
Voraussetzungen zur Anmeldung
Für die Anmeldung zur Bachelorarbeit in Chemie werden 120CP im Vollfach und 45 Fach-CP in der Lehramtsoption vorausgesetzt.
Allgemeines zur Bachelorarbeit
- Die Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit beträgt 12 Wochen (Verlängerung um 4 Wochen möglich).
- Der Prüfungsausschuss kann auf begründeten Antrag eine einmalige Verlängerung um maximal vier Wochen genehmigen. Im Krankheitsfall ist das Einreichen eines ärztlichen Attests beim Prüfungsamt Chemie ausreichend für die Verlängerung der Abgabefrist. Die Verlängerung der Bearbeitungszeit wird vom Prüfungsamt per Post mitgeteilt. Aus dem Brief geht das neue Abgabedatum hervor.
- Die Bachelorarbeit wird als Einzel- oder als Gruppenarbeit mit bis zu 2 Personen erstellt.
- Bei einer Gruppenarbeit muss der Beitrag jedes einzelnen Gruppenmitglieds klar erkennbar, abgrenzbar und bewertbar sein.
- Die Begutachtung darf ausschließlich durch Personen erfolgen, die im Fachbereich 2 prüfungsberechtigt sind.
- Die Bachelorarbeit wird in der Regel in deutscher Sprache oder englischer Sprache angefertigt.
Abhängig von der jeweils geltenden fachspezifischen Prüfungsordnung setzen sich die Leistungen, die in dem Modul Bachelorarbeit erbracht werden müssen, unterschiedlich zusammen.
- Das Modul Bachelorarbeit (15CP) besteht aus Bachelorarbeit inklusive Kolloquium und einem begleiteten (unbenoteten) Seminar.
- Die Bachelorarbeit umfasst die schriftliche Bearbeitung eines ausgewählten Themas und ein 30-minütiges Kolloquium.
- Die Bachelorarbeit und Kolloquium sind zusammen mit 12CP gewichtet, das Begleitende Seminar mit 3CP.
- Für Bachelorarbeit und Kolloquium wird eine gemeinsame Note gebildet. Die Bachelorarbeit fließt dabei mit 75% und das Kolloquium mit 25% in die gemeinsame Note ein.
- Die Gesamtnote für den Abschluss Bachelor of Science wird gebildet aus
- Note des Abschlussmoduls, d.h. Bachelorarbeit inkl. Kolloquium und begleitendes Seminar (25%)
- gewichtete Noten aller sonstigen studienbegleitenden Modulprüfungen (75%)
- unbenotete Module werden dabei nicht berücksichtigt
- Das Modul Bachelorbeit inklusive Kolloquium hat einen Gesamt-Umfang von 12CP.
- Zur Bachelorarbeit findet ein Kolloquium statt. Für Bachelorarbeit und Kolloquiumwird eine gemeinsame Note gebildet.
- Die Bachelorarbeit fließt dabei mit 75 % und das Kolloquium mit 25 % in die gemeinsame Note ein.
- Die Gesamtnote des Bachelor-Abschlusses errechnet sich aus den mit ihren CP gewichteten Fachnoten. Unbenotete Module fließen nicht in die Berechnung ein.
- Die Fachnote für das Fach „Biologie“ wird aus den mit Leistungspunkten gewichteten Noten der Module gebildet. Unbenotete Module fließen nicht in die Berechnung ein.
- 2 Gutachter*innen (Erst- und Zweitgutachter:in) sind erforderlich.
- Mindestens 1 begutachtende Person ist Hochschullehrer:in oder Privatdozent:in oder Lektor:in an der Universität Bremen oder eines assoziierten Institutes (z.B. IFAM).
- Die beiden Gutachter:innen dürfen nicht aus derselben Arbeitsgruppe kommen.
Bachelorarbeiten außerhalb der Universität und der assoziierten Institute
- Wird auf Antrag die praktische Arbeit außerhalb der Universität und der assoziierten Institute durchgeführt, müssen die technischen und räumlichen Voraussetzungen für die Durchführung durch die Hochschullehrerin oder den Hochschullehrer aus dem Fachbereich 2 schriftlich bestätigt werden.
- Versicherungsfragen müssen geklärt werden.
- Thema, Arbeits- und Zeitplanung, Gutachter:innen und ggf. Betreuer:in werden festgelegt.
- Die Bachelorarbeit wird im Prüfungsamt (PA) Bachelor Biologie angemeldet. Im Antrag zur Bachelorarbeit müssen unbedingt die dienstlichen E-Mail-Adressen der Gutachter:innen benannt werden.
- Das PA erstellt einen Zulassungsbescheid mit Abgabetermin (12 Wochen Bearbeitungszeit).
- Die Bachelorarbeit muss fristgerecht, wie im Zulassungsbescheid ausgewiesen, beim PA eingereicht werden.
- Gemäß der Änderung der Allgemeinen Teile der Bachelorprüfungsordnung vom 08.04.2026 wird eine elektronische Version der Bachelorarbeit mit Eigenständigkeitserklärung auf einem USB-Stick eingereicht.
- Bachelorarbeit und Eigenständigkeitserklärung müssen in einer PDF-Datei auf dem USB-Stick gespeichert werden.
- Die Universität Bremen akzeptiert elektronische Unterschriften als Scan der handschriftlichen Unterschrift in PDF-Formularen (z.B. Eigenständigkeitserklärungen).
- Die Bachelorarbeit kann zu den Öffnungszeiten des Prüfungsamtes persönlich abgegeben, in das Postfach des Prüfungsamtes eingeworfen oder per Post versendet werden.
- Das USB-Speichermedium muss immer mit einem verschlossenen Umschlag eingereicht werden.
- Wird die Bachelorarbeit nicht persönlich abgegeben, muss der Umschlag mit der Anschrift des Prüfungsamtes und des Absenders zu beschriftet werden und im Umschlag muss ein Zettel mit Matrikelnummer, Name und Fachbereich eingelegt werden.
- Auch das USB-Speichermedium muss mit einer entsprechenden Beschriftung versehen werden.
- Sollte der berechnete Abgabetermin der Bachelorarbeit auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag fallen, verschiebt sich der Abgabetermin auf den folgenden Werktag.
- Nach der Überprüfung der Formalia, wird die Bachelorarbeit vom Prüfungsamt per E-Mail zur Bewertung an die Gutachter:innen verschickt.
- Das PA fordert die Gutachter:innen auf innerhalb von 3 Wochen Gutachten zu erstellen.
- Wer Einsicht hin die Gutachten nehmen möchte, meldet sich zur Terminvereinbarung bitte beim PA an.
- Nach erfolgreichem Abschluss aller Module im Bachelor stellt das PA Zeugnis, Urkunde und Diploma Supplement aus – mit Datum der letzten Prüfungsleistung.
- Das PA informiert die Absolventin/ den Absolventen, dass die Dokumente persönlich abgeholt werden können.
- In Ausnahmefällen kann das Zeugnis per Post versendet werden. Bei Bedarf bitte mit dem PA klären.
- Das PA informiert gleichzeitig das Sekretariat für Studierende (SfS) über den erfolgreichen Abschluss.
- Mit dem Studienabschluss, d.h. wenn alle Prüfungen erfolgreich beendet sind, erfolgt zum Ende des laufenden Semesters (31.03./30.09) die Exmatrikulation.
- Auf Wunsch der Absolventin/ des Absolventen kann in Moin eine Exmatrikulation vor Ende des Semesters beantragt werden.
- weitere Informationen zur Exmatrikulation
Kontakt
Allgemeine Fragen zur Bachelorarbeit in der Chemie bitte an das PA Bachelor Chemie.
Postanschrift Prüfungsamt Chemie
Universität Bremen
Prüfungsamt Chemie
z. Hd. Frauke Ernst
FVG-M/ 2. Etage
Celsiusstraße 2
28359 Bremen
Formulare zur Anmeldung
Bitte sprechen Sie für die Formulare zur Anmeldung von Bachelorarbeit bis auf Weiteres das Prüfungsamt (PA) Bachelor Chemie an.
Der Antrag zur Bachelorarbeit sollte mindestens 14 Tage vor dem Startdatum eingereicht werden.
Folgende Fristen beachten
Bachelor-Absolventen, die zum Wintersemester mit einem Masterstudium an der Universität beginnen, müssen bis spätestens 31. Dezember desselben Jahres alle Bachelor-Abschlussdokumente vorlegen.
Bachelor-Absolventen, die an eine andere Hochschule wechseln, müssen bis spätestens 15. Mai ihre Bachelorarbeit anmelden, damit die Ausgabe aller Bachelor-Abschlussdokumente zum 1. Oktober garantiert ist.
