Bachelorarbeit in der Chemie

Vergabe von Bachelorarbeitsthemen

  • Vollfachstudierende müssen die Hochschullehrenden innerhalb der Arbeitsgruppen ihres Profilmodulbereichs ansprechen.
  • Lehramststudierende müssen Hochschullehrenden, der für sie infrage kommenden Arbeitsgruppen ansprechen.
  • Auswärtige Arbeiten in Kooperation mit externen Instituten sind möglich.

Voraussetzungen zur Anmeldung

Für die Anmeldung zur Bachelorarbeit in Chemie werden 120CP im Vollfach und 45 Fach-CP in der Lehramtsoption vorausgesetzt.

Allgemeines zur Bachelorarbeit

  • Die Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit beträgt 12 Wochen (Verlängerung um 4 Wochen möglich).
  • Der Prüfungsausschuss kann auf begründeten Antrag eine einmalige Verlängerung um maximal vier Wochen genehmigen. Im Krankheitsfall ist das Einreichen eines ärztlichen Attests beim Prüfungsamt Chemie ausreichend für die Verlängerung der Abgabefrist. Die Verlängerung der Bearbeitungszeit wird vom Prüfungsamt per Post mitgeteilt. Aus dem Brief geht das neue Abgabedatum hervor.
  • Die Bachelorarbeit wird als Einzel- oder als Gruppenarbeit mit bis zu 2 Personen erstellt.
  • Bei einer Gruppenarbeit muss der Beitrag jedes einzelnen Gruppenmitglieds klar erkennbar, abgrenzbar und bewertbar sein.
  • Die Begutachtung darf ausschließlich durch Personen erfolgen, die im Fachbereich 2 prüfungsberechtigt sind.
  • Die Bachelorarbeit wird in der Regel in deutscher Sprache oder englischer Sprache angefertigt. 

Abhängig von der jeweils geltenden fachspezifischen Prüfungsordnung setzen sich die Leistungen, die in dem Modul Bachelorarbeit erbracht werden müssen, unterschiedlich zusammen.

  • Das Modul Bachelorarbeit (15CP) besteht aus Bachelorarbeit inklusive Kolloquium und einem begleiteten (unbenoteten) Seminar.
  • Die Bachelorarbeit umfasst die schriftliche Bearbeitung eines ausgewählten Themas und ein 30-minütiges Kolloquium.
  • Die Bachelorarbeit und Kolloquium sind zusammen mit 12CP gewichtet, das Begleitende Seminar mit 3CP.
  • Für Bachelorarbeit und Kolloquium wird eine gemeinsame Note gebildet. Die Bachelorarbeit fließt dabei mit 75% und das Kolloquium mit 25% in die gemeinsame Note ein.
  • Die Gesamtnote für den Abschluss Bachelor of Science wird gebildet aus
    • Note des Abschlussmoduls, d.h. Bachelorarbeit inkl. Kolloquium und begleitendes Seminar (25%)
    • gewichtete Noten aller sonstigen studienbegleitenden Modulprüfungen (75%)
    • unbenotete Module werden dabei nicht berücksichtigt

 

  • Das Modul Bachelorbeit inklusive Kolloquium hat einen Gesamt-Umfang von 12CP
  • Zur Bachelorarbeit findet ein Kolloquium statt. Für Bachelorarbeit und Kolloquiumwird eine gemeinsame Note gebildet. 
  • Die Bachelorarbeit fließt dabei mit 75 % und das Kolloquium mit 25 % in die gemeinsame Note ein.
  • Die Gesamtnote des Bachelor-Abschlusses errechnet sich aus den mit ihren CP gewichteten Fachnoten. Unbenotete Module fließen nicht in die Berechnung ein.
  • Die Fachnote für das Fach „Biologie“ wird aus den mit Leistungspunkten gewichteten Noten der Module gebildet. Unbenotete Module fließen nicht in die Berechnung ein.
  • 2 Gutachter*innen (Erst- und Zweitgutachter:in) sind erforderlich.
  • Mindestens 1 begutachtende Person ist Hochschullehrer:in oder Privatdozent:in oder Lektor:in an der Universität Bremen oder eines assoziierten Institutes (z.B. IFAM).
  • Die beiden Gutachter:innen dürfen nicht aus derselben Arbeitsgruppe kommen.
  • Ggfs. übernimmt die Betreuung vor Ort eine weitere Person, die nicht Gutachter:in ist.
  • Eine Gutachterin oder ein Gutachter kann im Krankheitsfall auf Antrag an den BPA durch eine andere Person für das Kolloquium ersetzt werden. 
Wissenschaftliche Mitarbeiter:innen als Gutachter:innen
  • Wissenschaftliche Mitarbeiter:innen (Postdocs) mit mindestens 3-jähriger postdoktoraler Tätigkeit in Forschung und Lehre an wissenschaftlichen Einrichtungen können als Gutachter:innen anerkannt werden. Zur Anerkennung ist ein formloser Antrag an den BPA Chemie mit Curriculum vitae und Publikationsliste erforderlich.
Bachelorarbeiten außerhalb der Universität und der assoziierten Institute
  • Wird die praktische Arbeit außerhalb der Universität und der assoziierten Institute durchgeführt, müssen die technischen und räumlichen Voraussetzungen für die Durchführung durch die Hochschullehrerin oder den Hochschullehrer schriftlich bestätigt werden.
  • Versicherungsfragen müssen geklärt werden.

Kontakt

Allgemeine Fragen zur Bachelorarbeit in der Chemie bitte an das PA Bachelor Chemie.

Formulare zur Anmeldung

Bitte sprechen Sie für die Formulare zur Anmeldung von Bachelorarbeit bis auf Weiteres das Prüfungsamt (PA) Bachelor Chemie an. 

Der Antrag zur Bachelorarbeit sollte mindestens 14 Tage vor dem Startdatum eingereicht werden.

Folgende Fristen beachten

Bachelor-Absolventen, die zum Wintersemester mit einem Masterstudium an der Universität beginnen, müssen bis spätestens 31. Dezember desselben Jahres alle Bachelor-Abschlussdokumente vorlegen.

Bachelor-Absolventen, die an eine andere Hochschule wechseln, müssen bis spätestens 15. Mai ihre Bachelorarbeit anmelden, damit die Ausgabe aller Bachelor-Abschlussdokumente zum 1. Oktober garantiert ist.