Exmatrikulation

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Was bedeutet die Exmatrikulation?

Die Exmatrikulation bedeutet, dass Ihr Studium an der Universität Bremen beendet ist. Ab diesem Zeitpunkt sind Sie nicht mehr als Student:in eingeschrieben.

Warum ist das wichtig?

Mit der Exmatrikulation erhalten Sie Nachweise über die Exmatrikulation und zum Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung. Sollten Sie gesetzlich krankenversichert sein, wird Ihre Krankenversicherung über die Exmatrikulation informiert. Der Zeitpunkt der Exmatrikulation ist wesentlich dafür, wie lange Sie Uni-Dienste wie E-Mail, PABO oder die Bibliothek nutzen können.

Kurz gesagt: Die Exmatrikulation ist der letzte Schritt, der Ihr Studium an der Universität Bremen formal beendet. Die Exmatrikulation kann von Ihnen beantragt werden, zudem gibt es Gründe für eine Exmatrikulation von Amts wegen, also ohne eine Antragstellung durch Studierende.

Wie erfolgt eine Exmatrikulation?

Exmatrikulation auf eigenen Antrag

Sie stellen einen Antrag auf Exmatrikulation mit den Angaben, aus welchem Grund und zu welchem Zeitpunkt Sie exmatrikuliert werden möchten (rückwirkend nicht möglich). In der Folge erhalten Sie vom Sekretariat für Studierende Ihre Exmatrikulationsbescheinigung und eine Bescheinigung für die Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung.

Diese werden Ihnen direkt nach der Bearbeitung zur Verfügung gestellt (auch für zukünftige Exmatrikulationen) und können ausschließlich über moin abgerufen werden.

Beachten Sie bitte, dass ein Antrag auf Exmatrikulation ggf. Auswirkungen auf die Krankenversicherung oder die Zahlungen des Kindergeldes, des BAföGs etc. haben kann.


Exmatrikulation ohne Antrag


Aufgrund des Studienabschlusses

Wenn Sie alle Prüfungen aus Ihrem Studium erfolgreich abgelegt haben und das Studium beendet haben, informiert Ihr Prüfungsamt das Sekretariat für Studierende darüber. Sie werden daraufhin vom Sekretariat für Studierende zum Ende des laufenden Semesters (31.03./30.09.) exmatrikuliert, in dem das Sekretariat für Studierende diese Prüfungsmitteilung erhalten hat. Sie bekommen eine Exmatrikulationsbescheinigung sowie eine Bescheinigung für die Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung zur Verfügung gestellt. Diese können Sie ausschließlich über moin abrufen. Wenn Sie die Exmatrikulationsbescheinigung dringend benötigen, stellen Sie bitte selbst einen Antrag auf Exmatrikulation.


Aufgrund einer endgültig nicht bestandenen Prüfung

Das Sekretariat für Studierende erhält von Ihrem Prüfungsamt die Mitteilung über eine endgültig nicht bestandene Prüfung. Sie werden daraufhin vom Sekretariat für Studierende zum Ende des Semesters (31.03./30.09.) exmatrikuliert, in dem das Sekretariat für Studierende diese Prüfungsmitteilung erhalten hat. Sie bekommen einen Exmatrikulationsbescheid, eine Exmatrikulationsbescheinigung sowie eine Bescheinigung für die Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung zur Verfügung gestellt. Diese können Sie ausschließlich über moin abrufen. Wenn Sie die Exmatrikulationsbescheinigung dringend benötigen, stellen Sie bitte selbst einen Antrag auf Exmatrikulation.


Aufgrund fehlender Rückmeldung

Sie melden sich nicht fristgerecht (15.02./15.08.) zurück. Sie erhalten eine Mahnung und es erfolgt weiterhin keine Rückmeldung innerhalb der gesetzten Frist. Es folgt Ihre Exmatrikulation und Sie erhalten einen Exmatrikulationsbescheid, eine Exmatrikulationsbescheinigung sowie eine Bescheinigung für die Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung. Diese können Sie ausschließlich über moin abrufen.

Zuständigkeit

Das Sekretariat für Studierende ist für sämtliche Exmatrikulationsvorgänge zuständig. Nur das Sekretariat für Studierende führt Exmatrikulationen durch und informiert die Student:innen entsprechend.

Über die Exmatrikulation werden Sie immer per E-Mail an Ihren Uni-Account informiert. Wir empfehlen Ihnen daher, Ihren Uni-Account aktiv zu nutzen oder diesen auf einen anderen E-Mail-Account umzuleiten.

Sämtliche Exmatrikulationsunterlagen werden Ihnen ausschließlich über moin zur Verfügung gestellt. Ein postalischer Versand erfolgt nicht.

Unterschied Exmatrikulationsbescheid und Exmatrikulationsbescheinigung

Der Exmatrikulationsbescheid bewirkt die Exmatrikulation und er wird nur erstellt, wenn die Exmatrikulation ohne Antragstellung - von Amts wegen - erfolgt. 

Eine Exmatrikulationsbescheinigung wird nach jeder Exmatrikulation ausgestellt und bescheinigt formell die erfolgte Exmatrikulation. Daher erhalten Sie bei einer Exmatrikulation auf eigenen Antrag und aufgrund des Studienabschlusses keinen Exmatrikulationsbescheid.

Kann ich etwas gegen eine Exmatrikulation tun?

Grundsätzlich können Sie gegen einen Exmatrikulationsbescheid Widerspruch erheben. Ein Widerspruch ist form- und fristgerecht zu erheben. Beachten Sie hierzu die im Bescheid enthaltene Rechtsbehelfsbelehrung.

Ihr Widerspruch wird nach Erhalt vom Sekretariat für Studierende geprüft und ggf. für die abschließende Bearbeitung an die Rechtsstelle der Universität Bremen weitergeleitet.

Was passiert nach der Exmatrikulation?

Nach Ihrer Exmatrikulation können Sie Ihren Uni-Account noch 18 Monate mit eingeschränkten Berechtigungen (z.B. kein VPN) weiternutzen. Nach 18 Monaten werden Ihre Daten gelöscht. Vorab erhalten Sie drei E-Mails mit Hinweisen auf Sperrung und Löschung Ihres Accounts. Zur Weiternutzung des Uni-Accounts können Sie im Alumni-Verein Mitglied werden.

Während Sie noch als Studierende:r immatrikuliert sind, können Sie in der SuUB ihren Ausweis um ein Jahr verlängern lassen. Dann können Sie trotz Exmatrikulation weiterhin die Dienste der Bibliothek vor Ort für ein weiteres Jahr in Anspruch nehmen. Sobald Sie aber exmatrikuliert sind, können Sie die mit dem sogenannten VPN verbundenen Dienste nicht mehr nutzen. Unter anderem ist es dann nicht mehr möglich, von zu Hause aus auf bestimmte Literaturdatenbanken zuzugreifen.

Auch wenn Sie bereits an der Universität Bremen exmatrikuliert sind, werden Prüfungsergebnisse aus dem vorhergehenden Semester in PABO eingetragen. Bis zu 18 Monate nach Ihrer Exmatrikulation können Sie über PABO Prüfungsergebnisse und Leistungsübersichten (Transcript of Records) abrufen.

Ich schließe mein Bachelorstudium an der Universität Bremen bald ab und möchte ein Masterstudium an der Universität Bremen aufnehmen. Wie lange sollte ich im Bachelor immatrikuliert bleiben?

Grundsätzlich bleiben Sie bis zu dem Ende des Semesters im Bachelor immatrikuliert, in dem Ihre letzte Prüfungsleistung erbracht und die Bewertung der Prüfungsleistung in PABO eingetragen wurde.
Gerade wenn Sie nicht sicher sind, dass alle für den Abschluss des Bachelors notwendigen CPs zum Semesterende in PABO eingetragen werden können, sollten Sie sich bis zum 15.08./15.02. für das Bachelor-Studium zurückmelden. So verlieren Sie Ihren Studierendenstatus nicht, wenn Sie Ihren Bachelorabschluss erst zum Anfang des ersten Mastersemesters und allerspätestens bis zwei Wochen nach Lehrveranstaltungsbeginn einreichen. Sofern Sie den Bachelorabschluss nicht zwei Wochen nach Lehrveranstaltungsbeginn nachweisen können, bleiben Sie dann weiterhin im Bachelor an der Universität Bremen immatrikuliert.

Ich schließe mein Bachelorstudium an der Universität Bremen bald ab und möchte ein Masterstudium an einer anderen Universität aufnehmen. Wie lange sollte ich im Bachelor immatrikuliert bleiben?

Die Bedingungen, die für Ihre Aufnahme des Masterstudiums an einer anderen Hochschule relevant sind, werden von den aufnehmenden Hochschulen festgelegt. Erkundigen Sie sich deshalb bei der aufnehmenden Hochschule darüber.
Normalerweise werden Sie zum Ende des Semesters exmatrikuliert, in dem Sie die letzte Prüfungsleistung Ihres Studiums bestanden haben. Das jeweilige Prüfungsamt trägt das Ergebnis bei PABO ein und teilt den Studienabschluss dem Sekretariat für Studierende (SfS) mit. Nach dieser Mitteilung exmatrikuliert Sie das SfS zum Ende des Semesters. Starten Sie an einer anderen Hochschule z. B. zum Wintersemester, so bleiben Sie an der Universität Bremen zumeist bis zum 30.9. immatrikuliert und sind dann an der neuen Hochschule ab dem 1.10. immatrikuliert. Nach dem Bremischen Hochschulgesetz ist eine gleichzeitige Immatrikulation an zwei Hochschulen nicht möglich.

Verlangt die aufnehmende Hochschule eine Exmatrikulationsbescheinigung ist es sinnvoll, die Exmatrikulationsbescheinigung frühzeitig zu beantragen. Beachten Sie, dass Sie die Exmatrikulation auch zu einem zukünftigen Datum beantragen können. Für die Immatrikulation in den Master an anderen Hochschulen werden oft vollständige Leistungsübersichten erwartet. Auch wenn Sie bereits an der Universität Bremen exmatrikuliert sind, werden Prüfungsergebnisse aus dem vorhergehenden Semester in PABO eingetragen. Bis zu 18 Monate nach Ihrer Exmatrikulation können Sie über PABO Prüfungsergebnisse und Leistungsübersichten (Transcript of Records) abrufen.

Auswirkungen & Rückerstattung

Bei einer Exmatrikulation kann eine anteilige Rückerstattung möglich sein. Informationen können Sie finden auf unserer Webseite Rückmeldung und Semesterbeitrag.