Beratung und Information
Kontakt- und Informationsstelle für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung

Die KIS wendet sich insbesondere an Studierende der Universität Bremen, die in ihrem Studium durch eine Behinderung oder Krankheit beeinträchtigt sind, unabhängig davon, ob es sich um eine körperliche oder psychische Einschränkung handelt. Auch betroffene Studieninteressierte können das Angebot nutzen.
Die KIS berät zu allen Fragen rund um das Studium mit einer Beeinträchtigung:
- Nachteilsausgleich im Studium
- Studienorganisation
- Finanzierung
- Unterstützungsangebote
- Härtefallregelung und Nachteilsausgleich bei der Bewerbung für einen Studienplatz
Die Beratung der KIS ist vertraulich, unabhängig und kostenlos.
Kontakt
KIS Kontakt- und Informationsstelle für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
Dr. Ingrid Zondervan
kisprotect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de
0421 218 61050
www.uni-bremen.de/kis
Celsiusstraße
Gebäude FVG, Raum M0130
Sprechzeiten nur nach persönlicher Vereinbarung
Kritische Initiative für Vielfalt und Inklusion
Die kivi ist eine studentische Initiative, die sich für die Interessen von Studierenden mit Beeinträchtigung einsetzt. Sie vertritt ihre Belange in der Hochschulpolitik und trägt mit Veranstaltungen und Projekten zur Sensibilisierung und Aufklärung von Mitstudierenden und Dozierenden bei.
Die kivi bietet:
- regelmäßige offene Sprechstunden,
- vertrauliche Beratungen,
- individuelle Campusführungen,
- Orientierung in Bezug auf Barrieren in Gebäuden (Campus Barrierefrei)
- Ruheraum.
Netzwerke
Tipps und Informationen
"Erfolgreich mit psychischer Erkrankung im Ausland studieren" - Tipps und Tricks
Die Organisation eines Auslandsstudienaufenthalts ist in vielen Fällen eine organisatorische Herausforderung - in ganz besonderer Weise für Studierende mit psychischer Erkrankung. Beratungsstellen für "Outgoings" sind mit den besonderen Belangen dieser Studierendengruppe meist wenig vertraut und können nicht ausreichend unterstützen, thematisch fokussierte Erfahrungsberichte sind selten. Das hat Louisa Wittekind bei der Vorbereitung ihres eigenen Praxissemesters festgestellt. Deshalb möchte sie ihre Erfahrungen teilen und Interessierte in ähnlicher Situation ermutigen, bestärken und unterstützen. Ihre Antworten auf zentrale Fragen, ihre Tipps und Tricks hat sie in einem Artikel zusammengestellt, der auf der Plattform des Bundesverbandes „Angehörige psychisch Erkrankter e.V.“ (gefördert durch die AOK) online gestellt ist. "Locating your soul" ist ein Blog junger Redakteur:innen, die eine Plattform bieten wollen, um über Erfahrungen mit psychischen Erkrankungen als Betroffene, als Angehörige oder Freunde zu sprechen. Ziel des Blogs: Mut machen und aufklären, das Thema „Psyche“ entstigmatisieren und erreichen, dass sich Betroffene und Angehörige einfacher Hilfe holen können.
Artikel zum Thema Auslandsaufenthalt
DBSV-Telefon-Hotline für blinde und sehbehinderte Menschen zum Thema "Videokonferenzen"
Ob Tastenkombination, Strategien im Umgang mit dem Chat oder Tipps zum Anlegen von Videokonferenz-Räumen - die Hotline bietet Informationen und Beratung rund um die Teilnahme an Videokonferenzen wie auch um die technische Betreuung von Videokonferenzen. Die Telefon-Hotline des Deutschen Blinden- und Sehbehinderten-Verbands ist bis zum 31. Juli 2023 immer Mo, Mi und Do jeweils von 10-12 Uhr + Mi zusätzlich 14-16 Uhr zu erreichen. Die Hotline ist Teil des DBSV-Projekts "Virtuelle Teilhabe in Bildung, Beruf, Ehrenamt und Freizeit durch barrierefreie Nutzung von Videokonferenzen" und wird von der blista betreut. Die Beratung stützt sich auch auf die Ergebnisse einer Umfrage zu Videokonferenzsystemen unter blinden, sehbehinderten und hörsehbehinderten Menschen sowie der Prüfung von Videokonferenzsystemen auf Barrierefreiheit.
BAS: Erhebliche Defizite bei der GKV-Hilfsmittelversorgung festgestellt
LSG Niedersachsen-Bremen: Urteil stärkt das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderung bei der Hilfsmittelversorgung durch die GKV
Menschen mit Behinderungen sind auf eine qualitätvolle Hilfsmittelversorgung angewiesen, um ihre volle gesellschaftliche Teilhabe zu sichern. Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) hat die Qualität der Hilfsmittelversorgung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) untersucht und kommt zum Schluss, dass die Vorgaben des Gesetzgebers nur unzureichend eingehalten werden und es erhebliche Defizite bei der Hilsmittelversorgung gibt. Passend dazu hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen am 13. September 2022 entschieden (L 16 KR 421/21), dass dem Wunsch- und Wahlrecht von Behinderten bei der Hilfsmittelversorgung weiter Raum zu gewähren sei, und eine Krankenversicherung dazu verurteilt, den Kläger mit dem von ihm gewünschten Hilfsmittel auszustatten. In seiner Begründung bezieht sich das Gericht auf die Teilhabeziele nach SGB IX. "Die Leistung müsse dem Berechtigten viel Raum zur eigenverantwortlichen Gestaltung der Lebensumstände lassen und die Selbstbestimmung fördern."