Beratung und Information
Kontakt- und Informationsstelle für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung

Die KIS wendet sich insbesondere an Studierende der Universität Bremen, die in ihrem Studium durch eine Behinderung oder Krankheit beeinträchtigt sind, unabhängig davon, ob es sich um eine körperliche oder psychische Einschränkung handelt. Auch betroffene Studieninteressierte können das Angebot nutzen.
Die KIS berät zu allen Fragen rund um das Studium mit einer Beeinträchtigung:
- Nachteilsausgleich im Studium
- Studienorganisation
- Finanzierung
- Unterstützungsangebote
- Härtefallregelung und Nachteilsausgleich bei der Bewerbung für einen Studienplatz
Die Beratung der KIS ist vertraulich, unabhängig und kostenlos.
Kontakt
KIS Kontakt- und Informationsstelle für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
Dr. Ingrid Zondervan
kisprotect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de
0421 218 61050
www.uni-bremen.de/kis
Celsiusstraße
Gebäude FVG, Raum M0130
Sprechzeiten nur nach persönlicher Vereinbarung
26.05.23 - 06.06.23 ist die KIS nicht besetzt!
Netzwerke
Tipps und Informationen
EUTB: Neu angelegter Beratungsatlas informiert über örtliche Teilhabeberatungsstellen
Wenn Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten Fragen z.B. zum Persönlichen Budget, zur Organisation von Pflege oder der Beantragung eines Schwerbehindertenausweises haben, wird Fachwissen benötigt, das nur ausnahmsweise ausreichend in den Beratungsstellen der Hochschulen und Studierendenwerken vorhanden ist. In derartigen Fällen kann auf die Expertise der bundesweit ca. 500 Beratungsstellen der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) verwiesen werden, deren Beratungsangebote i.d.R. auf dem Peer Counseling Konzept beruhen. Fachlich werden die EUTB durch die bundesweit agierende Fachstelle Teilhabeberatung unterstützt. Ein neu angelegter Beratungsatlas hilft bei der Suche nach einem passenden Angebot. Bei der Auswahl gibt es für Ratsuchende keine örtlichen oder sachlichen Einschränkungen.
Beratungsatlas der EUTB
Fachstelle Teilhabeberatung
BMAS: Assistenzhundeverordnung verabschiedet
Neben Blindenführhunden gibt es Assistenzhunde, die Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen als Mobilitäts-, Signal-, Warn- oder PSB-Hunde in vielfältiger Weise unterstützen. Seit 2021 ist Assistenzhunde-Teams der Zugang zu Anlagen und Einrichtungen, die für den allgemeinen Publikums- und Benutzungsverkehr zugänglich sind, zu gestatten. Das gilt grundsätzlich auch für Hochschulen und Studierendenwerke. Ausnahmeregelungen, z.B. wegen der Pflicht zur Einhaltung hoher Hygienestandards, sind nur sehr selten möglich und müssen ggf. ausführlich begründet werden. Für Studierende mit Beeinträchtigungen können sich gesellschaftliche Teilhabemöglichkeiten durch Nutzung von Assistenzhunden deutlich erhöhen. An Assistenzhunde und ihre Halter:innen werden allerdings hohe Anforderungen gestellt. Die Assistenzhundeverordnung wurde am 19.12.2022 verabschiedet und tritt am 1. März 2023 in Kraft.
Assistenzhundeverordnung
FAQ des BMAS zu den Regelungen im BGG zu Assistenzhunden
SGB II: Erhöhung Mehrbedarfssätze kostenaufwändige Ernährung
Im Zusammenhang mit verschiedenen chronischen Erkrankungen werden ernährungsbedingte Mehraufwendungen zum Lebensunterhalt vom SGB II-Leistungsträger (Jobcenter) gemäß § 21 Abs. 5 SGB II berücksichtigt und entsprechende "Krankenkostzulagen" auch Studierenden - z.B. ergänzend zum BAföG - gewährt. Die Bedarfssätze haben sich zum 1.1.2023 z.T. deutlich erhöht.
Fachliche Weisungen der BA zu § 21 SGB II (Anlage: Übersicht zum Mehrbedarf für Ernährung am Schluss des Dokuments)
"Erfolgreich mit psychischer Erkrankung im Ausland studieren" - Tipps und Tricks
Die Organisation eines Auslandsstudienaufenthalts ist in vielen Fällen eine organisatorische Herausforderung - in ganz besonderer Weise für Studierende mit psychischer Erkrankung. Beratungsstellen für "Outgoings" sind mit den besonderen Belangen dieser Studierendengruppe meist wenig vertraut und können nicht ausreichend unterstützen, thematisch fokussierte Erfahrungsberichte sind selten. Das hat Louisa Wittekind bei der Vorbereitung ihres eigenen Praxissemesters festgestellt. Deshalb möchte sie ihre Erfahrungen teilen und Interessierte in ähnlicher Situation ermutigen, bestärken und unterstützen. Ihre Antworten auf zentrale Fragen, ihre Tipps und Tricks hat sie in einem Artikel zusammengestellt, der auf der Plattform des Bundesverbandes „Angehörige psychisch Erkrankter e.V.“ (gefördert durch die AOK) online gestellt ist. "Locating your soul" ist ein Blog junger Redakteur:innen, die eine Plattform bieten wollen, um über Erfahrungen mit psychischen Erkrankungen als Betroffene, als Angehörige oder Freunde zu sprechen. Ziel des Blogs: Mut machen und aufklären, das Thema „Psyche“ entstigmatisieren und erreichen, dass sich Betroffene und Angehörige einfacher Hilfe holen können.
Artikel zum Thema Auslandsaufenthalt
DBSV-Telefon-Hotline für blinde und sehbehinderte Menschen zum Thema "Videokonferenzen"
Ob Tastenkombination, Strategien im Umgang mit dem Chat oder Tipps zum Anlegen von Videokonferenz-Räumen - die Hotline bietet Informationen und Beratung rund um die Teilnahme an Videokonferenzen wie auch um die technische Betreuung von Videokonferenzen. Die Telefon-Hotline des Deutschen Blinden- und Sehbehinderten-Verbands ist bis zum 31. Juli 2023 immer Mo, Mi und Do jeweils von 10-12 Uhr + Mi zusätzlich 14-16 Uhr zu erreichen. Die Hotline ist Teil des DBSV-Projekts "Virtuelle Teilhabe in Bildung, Beruf, Ehrenamt und Freizeit durch barrierefreie Nutzung von Videokonferenzen" und wird von der blista betreut. Die Beratung stützt sich auch auf die Ergebnisse einer Umfrage zu Videokonferenzsystemen unter blinden, sehbehinderten und hörsehbehinderten Menschen sowie der Prüfung von Videokonferenzsystemen auf Barrierefreiheit.
BAS: Erhebliche Defizite bei der GKV-Hilfsmittelversorgung festgestellt
LSG Niedersachsen-Bremen: Urteil stärkt das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderung bei der Hilfsmittelversorgung durch die GKV
Menschen mit Behinderungen sind auf eine qualitätvolle Hilfsmittelversorgung angewiesen, um ihre volle gesellschaftliche Teilhabe zu sichern. Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) hat die Qualität der Hilfsmittelversorgung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) untersucht und kommt zum Schluss, dass die Vorgaben des Gesetzgebers nur unzureichend eingehalten werden und es erhebliche Defizite bei der Hilsmittelversorgung gibt. Passend dazu hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen am 13. September 2022 entschieden (L 16 KR 421/21), dass dem Wunsch- und Wahlrecht von Behinderten bei der Hilfsmittelversorgung weiter Raum zu gewähren sei, und eine Krankenversicherung dazu verurteilt, den Kläger mit dem von ihm gewünschten Hilfsmittel auszustatten. In seiner Begründung bezieht sich das Gericht auf die Teilhabeziele nach SGB IX. "Die Leistung müsse dem Berechtigten viel Raum zur eigenverantwortlichen Gestaltung der Lebensumstände lassen und die Selbstbestimmung fördern."