Hochschulzugangsberechtigung / Studieren ohne Abitur
Neuregelung im Bremischen Hochschulgesetz zum Hochschulzugang
Die Bremische Bürgerschaft hat am 22.2.2023 Änderungen beim Bremischen Hochschulgesetz BremHG beschlossen. Im BremHG wird auch der Hochschulzugang geregelt. Insbesondere für Menschen, die ihre Schullaufbahn ohne Abitur abgeschlossen haben, gibt es eine neue Regelung, die aktuell auf dieser Seite noch nicht dargestellt werden. Die Universität Bremen wird diese Informationen so schnell wie möglich ergänzen.

Das Abitur ist nicht die einzige Eintrittskarte zu einem Studium an der Universität Bremen. Auch Berufserfahrene können zum Studium zugelassen werden. Ein Studium ohne Abitur ist möglich, jedoch müssen mehrere Bedingungen erfüllt werden. Deshalb ist es besonders wichtig, sich umfassend zu informieren.
Schon mal vorab: Berufliche Vorbildung ist für das Studium ohne Abitur im Bundesland Bremen unerlässlich. Achten Sie aber darauf, dass der Hochschulzugang in jedem Bundesland etwas unterschiedlich geregelt wird. Deshalb hilft es oft, bei den Hochschulen und Universitäten direkt Auskünfte einzuholen.
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Hochschulzugangsberechtigung
Arten der Hochschulzugangsberechtigung
Um ein Studium beginnen zu dürfen, benötigen Sie eine sogenannte Hochschulzugangsberechtigung. Die Art der Hochschulzugangsberechtigung entscheidet darüber, welches Fach Sie wo studieren dürfen.
- allgemeine Hochschulzugangsberechtigung
Sie dürfen jedes Fach an jeder Universität oder Fachhochschule studieren. Mit einem Abitur haben Sie eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung, mit der Sie alles und überall studieren dürfen. - fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung
Sie dürfen nur dasjenige Fach studieren, für das Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben. Dieses Fach dürfen Sie an jeder Universität oder Fachhochschule studieren. - ortsgebundene Hochschulzugangsberechtigung
Sie dürfen jedes Fach studieren. Sie dürfen das Fach Ihrer Wahl nur an den Universitäten oder Fachhochschulen studieren, die in der Ortsbindung angegeben sind. - fach- und ortsgebundene Hochschulzugangsberechtigung:
Sie dürfen nur das Fach studieren, für das Sie Ihre HZB erworben haben. Sie dürfen dieses Fach nur an den Universitäten oder Fachhochschulen studieren, die in der Ortsbindung angegeben sind. - Fachhochschulreife:
die Fachhochschulreife kann u.U. an Berufsfachschulen erworben werden. Umgangssprachlich wird sie oft als "Fachabitur" bezeichnet. Mit der Fachhochschulreife dürfen Sie im Lande Bremen nur an einer Fachhochschule und nicht an der Universität Bremen studieren.
Hochschulzugangsberechtigung für die Universität Bremen
Hier finden Sie eine Auflistung der Wege zu einem Studium an der Universität Bremen.
Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung
Fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung über berufliche Qualifikation
- NEU (Stand 03/2023) Eine drei-jährige Ausbildung führt zu einer fachgebundenen HZB. Diese Regelung wird zum Bewerbungsverfahren zum kommenden WiSe 23/24 angewandt. Die Fachbindung der Ausbildungen wird im Laufe des Bewerbungsverfahren neu geregelt.
- NEU (Stand 03/2023) Eine zwei-jährige Ausbildung führt nur zusammen mit einer Eignungsprüfung zu einer fachgebundenen HZB. Die Eignungsprüfung wird erstmalig zum Bewerbungsverfahren für das Wintersemester 2024/25 angeboten. Weitere Informationen sind dann auf dieser Internetseite zu finden.
- Probestudium
- Kleine Matrikel
- Z-Prüfung/Immaturenprüfung (Niedersachsen)
- Weiterbildendes Studium "Sozialwissenschaftliche Grundbildung" des Zentrums für Arbeit und Politik
Hochschulzugangsberechtigung über ein Studium an einer Fachhochschule oder Universität
- Studium an einer Fachhochschule
- abgeschlossenes Studium an einer Universität
Das abgeschlossene Studium an einer Universität führt zu einer allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung für alle deutschen Universitäten. - nicht abgeschlossenes Studium an einer anderen Universität im Umfang von 30 CP
Wenn Sie mindestens zwei Semester an einer Universität immatrikuliert sind und Studienleistungen im Umfang von mindestens 30 CP nachweisen können, dürfen Sie an die Universität Bremen wechseln. Dies gilt mit Abschluss- und Fachbindung, d.h. Sie dürfen an der Universität Bremen das Studium des gleichen Fachs bzw. der gleichen Fächer mit dem identischen Abschluss fortsetzen. - NEU (Stand 03/2013) nicht abgeschlossenes Studium an einer anderen Universität im Umfang von 60 CP
Ein Studium an einer Fachhcoschule, Kunsthochschule oder einer Universität im Umfang von 60 CP hebt die Fachbindung einer Hochschulzugangsberechtigung auf. Haben Sie ein Studium mit einer fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung begonnen und mindestens 60 CP erworben, so können Sie an der Universität Bremen in ein anderen Studiengang wechseln.
Wichtige Hinweise
Bildungsfragen unterliegen Regeln der Bundesländer
Bildungsfragen sind Ländersache. Die Regelungen zum Hochschulzugang ohne Abitur sind je nach Bundesland verschieden, hier finden Sie einen bundesweiten Überblick.
Wenn Sie wissen möchten, ob Ihre HZB, die Sie in Bremen erworben haben, an anderen Hochschulen in anderen Bundesländern ebenfalls zu einem Hochschulzugang führt, müssen Sie das bei den jeweiligen Hochschulen bzw. Bundesländern erfragen.
Bewerber*innen, die in einem anderen Bundesland über Sonderwege eine Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, müssen einen Bewerbungsantrag über das Online-Bewerbungsportal stellen. Sie können vor der Bewerbung im Sekretariat für Studierende prüfen lassen, ob Ihre Hochschulzugangsberechtigung für den Zugang zum Studium an der Universität Bremen anerkannt wird.
Zulassungsbeschränkung
Viele Studiengänge der Universität Bremen sind zulassungsbeschränkt. Zulassungsbeschränkt sind diejenigen Fächer, in denen es stets mehr Bewerber*innen gibt, als Studienplätze zur Verfügung stehen. Das bedeutet, auch wenn Sie eine Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, wissen Sie bei zulassungsbeschränkten Studiengängen nicht, ob Sie auch einen Studienplatz erhalten. In der Informationsbroschüre "Studieren ohne Abitur" ist bei den jeweiligen Zugangswegen angegeben, wie im Falle einer Zulassungsbeschränkung die Studienplätze vergeben werden.
Studiengangsspezifische Voraussetzungen
Für viele Studiengänge werden studiengangsspezifische Voraussetzungen verlangt, deren Erfüllung für die Einschreibung zwingend notwendig sind. Diese Voraussetzungen müssen in der Regel bei der Bewerbung erfüllt sein, unabhängig davon, welche Hochschulzugangsberechtigung Sie haben (Ausnahme: Probestudium). Sie werden von den Universitäten festgelegt und sind daher unterschiedlich. Es ist also wichtig, sich sorgfältig über die Zulassungsbedingungen an den Universitäten zu informieren.