Rechtswissenschaft (Erste juristische Prüfung / Bachelor of Laws)
Rechtswissenschaft schließt als einziger Studiengang an der Universität Bremen mit der Ersten Juristischen Prüfung, dem früheren Ersten Staatsexamen, ab. Die Regelstudienzeit beträgt 10 Semester. In das Studium integriert ist der Erwerb des Abschlusses „Bachelor of Laws“ nach 8 Semestern. Wer als Richterin bzw. Richter, Staatsanwältin bzw. -anwalt oder als niedergelassene Anwaltin bzw. Anwalt arbeiten möchte, muss anschließend das Zweite Staatsexamen ablegen. Das Zweite Staatsexamen wird nach dem universitären Studium und der Ersten juristischen Prüfung und einem anschließenden 24-monatigen Referendariat abgelegt.
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Mo, Do 10-13 Uhr
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Studien- und Prüfungsverlauf
Um Ihr Studienziel Erstes Staatsexamen/Bachelor of Laws zu erreichen, müssen Sie im Laufe Ihres Studiums verschiedene Prüfungen ablegen. Die Regelstudienzeit hierfür beträgt einschließlich der Prüfungszeit 5 Jahre.
Das Studium beginnt mit dem Pflichtfachstudium, das in der Regel 5 Semester umfasst. Das Pflichtfachstudium umfasst die drei Gebiete Bürgerliches Recht, Kriminalwissenschaft/Strafrecht und Öffentliches Recht. Es gliedert sich in ein Grundstudium (1.-2. Semester) und ein Hauptstudium (3.-5. Semester), die von studienbegleitenden schriftlichen Leistungsnachweisen (Semesterabschlussklausuren und -hausarbeiten) begleitet werden. Daran schließt sich das universitäre Schwerpunktstudium an (6. – 8. Semester) an, das mit der Bachelorprüfung abschließt. Folgende Schwerpunktbereiche werden derzeit angeboten:
- Philosophie - Geschichte - Wirklichkeit
- Klima - Umwelt - Meer
- Internationales und Europäisches Wirtschaftsrecht
- Arbeit- und soziale Sicherheit
- Strafrecht und Kriminalpolitik in Europa
- Transnational Law (englischsprachig)
Das 9. und 10. Semester dienen der Vorbereitung auf die Erste Juristische Prüfung.
Detaillierte Informationen zum Studienverlauf finden Sie auf den Seiten des Fachbereichs 6.