Multiple Degrees / Joint Programs

Junge Menschen arbeiten am Laptop.

Multiple Degrees an der Universität Bremen

Ein Multiple Degree (MD), bzw.Joint Program ist ein gemeinsames Studienprogramm, welches von verschiedenen (internationalen) Hochschulen gemeinsam koordiniert und angeboten wird und zu einem doppelten, mehrfachen oder gemeinsamen Abschluss führt (Double, Multiple oder Joint Degree). Im Regelfall wird dieses Programm in bestehende Studiengänge integriert.

Es handelt sich dabei um eine wirkungsvolle und lohnende Möglichkeit, mit der sich die jeweiligen Kooperationspartner auf eine langfristige Zusammenarbeit verständigen und den Studierenden ein gemeinsames und inhaltlich abgestimmtes Studienangebot als verbindliche Option eines Auslandsstudiums bieten.

Die Hochschulleitung begrüßt und unterstützt es ausdrücklich, wenn sich Studiengänge für diese Maßnahme entscheiden. Bei der Herausforderung des komplexen Verfahrens unterstützt Sie das Referat Lehre und Studium (Kontakt) und begleitet Sie durch den gesamten Prozess.

Relevante Dokumente zur Planung eines Multiple Degrees, wie eine schematische Prozessbeschreibung sowie eine Checkliste, finden Sie im QM Portal.

Grafik die die vier Phasen des Entwicklungsprozess für Multiple Degree Programme verkürzt darstellt.
Übersicht über den Prozess der Entwicklung (internationaler) Multiple Degree Programme

Einrichtungsprozess für Multiple Degrees

Der Einrichtungsprozess gliedert sich grob in vier Phasen. Insgesamt werden von der ersten, zwischen den Kooperationspartnern kommunizierten Überlegung, bis zum Studienstart i. d. R.. mindestens zwei Jahre benötigt. Bei Programmen mit sehr frühen Bewerbungsfristen sollte ggf. mehr Zeit eingeplant werden, ebenso bei Joint Degrees (Programmen mit einem gemeinsamen Abschluss und Zeugnis), bei denen zeitintensive Abstimmungen mit dem/den Partner/n und i.d.R.. eine Akkreditierung erfolgen. Um die inhaltlichen und technischen Anforderungen für das Bewerbungsverfahren und die Studiengangswerbung rechtzeitig umsetzen zu können, muss die eigentliche Planung etwa ein Jahr vor Studienstart abgeschlossen sein.

Bei ersten Überlegungen zur Planung eines Multiple Degrees/ Joint Programmes wenden Sie sich so früh wie möglich an das Referat Lehre und Studium, wir beraten Sie gerne zu den folgenden Schritten. Im QM Portal finden Sie hilfreiche Dokumente zur Studiengangsplanung, u.a. eine Prozesstabelle, sowie eine Checkliste.

Phasen des Multiple Degree Entwicklungsprozess

Ziehen Sie einen Multiple Degree/ Joint Programme in Betracht, informieren Sie bitte das Referat Lehre und Studium, wir stehen Ihnen beratend und koordinierend durch den Prozess der gesamten Studiengangentwicklung zur Seite.

Zunächst müssen in enger Absprache mit dem/den Partnern/n grundlegende Fragen geklärt werden, die die Art der Kooperation, des geplanten Programmes inkl. Abschluss und dessen Einrichtung betreffen. Eine Checkliste (unter Downloads) bildet hier die Grundlage für Gespräche mit dem/den Partner/n und dem Referat Lehre und Studium.

Nutzen sie in dieser Phase Finanzierungsmöglichkeiten wie die Erasmus+ Personalmobilität oder auch die Erasmus Mundus Design Measures oder die Vorbereitungsphase des DAAD Programmes für Double Degrees.

Sobald die Entscheidung für einen Multiple Degree / ein Joint Programme gefallen ist, werden detaillierte Informationen zusammengetragen und Klärungen mit den Partneruniversitäten herbeigeführt, die die Realisierbarkeit des Programmes einschätzen lassen. Während der Klärungsphase wird eine Planungsskizze erstellt, die dem Rektorat als Grundlage zur Entscheidung eines Planungsauftrages dient.

Neben den bereits in der Findungsphase aufgeworfen Fragen, sollten in dieser Phase wichtige Punkte genauer mit dem Partner geklärt werden. Besonders zu erwähnen sind hier der Abschlussgrad und die Art des Zeugnisses, der Studienverlaufsplan sowie die Zulassungs- und Zugangsvoraussetzungen. Die Informationen werden gebündelt in der Planungsskizze, die das geplante Programm beschreibt. Das Referat Lehre und Studium unterstützt Sie beim Ausfüllen der Planungsskizze und koordiniert die Klärung von Einzelfragen mit dem Referat für Hochschulentwicklung und Kapazitätsplanung, der Rechtsstelle und dem Dezernat für Studentische Angelegenheiten (bes. Sekretariat für Studierende und zentrales Prüfungsamt).

Mit der Planungsskizze und einer Beschreibung des Vorhabens, ergänzt durch mögliche Förderoptionen treten die Studiengangverantwortlichen nun an das Dekanat des zuständigen Fachbereichs heran, um die Zustimmung des Fachbereichsrates zur Planung einzuholen.

Nach positivem Fachbereichsbeschluss wird die Planungsskizze vom Referat Lehre und Studium dem Rektorat zum Beschluss vorgelegt. Studiengangsverantwortliche/r und Studiendekan/in sind bei der Beschlussfassung des Rektorats anwesend und vertreten ihr Anliegen. Das Rektorat erteilt dann einen Planungsauftrag, der ggf. Auflagen oder Empfehlungen für den weiteren Planungsprozess enthält.

Sobald ein Planungsauftrag des Rektorates vorliegt, wird der Studienverlauf konkretisiert, werden Ordnungsmittel erstellt, bzw. aktualisiert und der Kooperationsvertrag mit dem/den Partner/n geschlossen. Das Referat Lehre und Studium erstellt zur Umsetzung einen detaillierten Zeitplan, anhand dessen das weitere Vorgehen für Akkreditierung und Ordnungsmittel koordiniert und die Verwaltungsabläufe geklärt werden. Damit am Ende dieser Phase die Einrichtung des Programmes durch den Akademischen Senat beschlossen werden kann, werden die folgenden Dokumente benötigt:

  • Kooperationsvereinbarung mit der/den Partneruniversität/en, die im Text Vereinbarungen zur Zusammenarbeit, Regelung der Aufnahme von Studierenden und des Studienprogrammes, sowie zum Qualitätsmangement enthält. Im Anhang befinden sich ein abgestimmter Studienverlaufsplan, die Prüfungsanforderungen und eine Notenäquivalenztabelle der Partner. Federführend ist hier die Rechtsstelle verantwortlich und wird vom Referat Lehre und Studium frühzeitig involviert.
  • Genehmigte Aufnahmeordnung (oder Zugangs- und Zulassungsordnung) bei Masterstudiengängen oder eine genehmigte Änderungsordnung der bestehenden Satzung für Bachelorstudiengänge an der Universität Bremen.
  • Der Entwurf einer weithin abgestimmten Prüfungsordnung mit wesentlichen prüfungsrechtlichen Vorgaben für die Studierenden des Multiple Degrees inkl. eines Studienverlaufsplans und der Notenäquivalenztabelle aus der Kooperationsvereinbarung.

Falls ein neuer Studiengang (i.d.R.. bei Joint Degree) geplant wird, ist zusätzlich eine Akkreditierung des Studiengangs notwendig. Dieser Prozessschritt muss langfristig mit bedacht und zeitlich eingeplant werden. Er erfolgt nach Planungsauftrag durch das Rektorat und vor der finalen Beschlussfassung der Ordnungsmittel durch den Fachbereich und ist Voraussetzung für eine Einrichtung durch den Akademischen Senat.

Ist die Einrichtung des Programmes durch den Akademischen Senat genehmigt, beginnt dessen Umsetzung in den Onlineportalen (MOIN und PABO), die Werbung für den Studiengang und schließlich die Bewerbung der Studierenden. Vor Studienstart wird außerdem noch die Prüfungsordnung finalisiert und die Veranstaltungsplanung inklusive Raumbedarf durchgeführt.

Die Umsetzungsphase sollte spätestens ein Jahr vor Studienstart beginnen, um die Bewerbungsvoraussetzungen inhaltlich und technisch umsetzen zu können und eine adäquate Werbung für das Programm zu ermöglichen. Insbesondere bei internationalen Studienprogrammen beginnt der Bewerbungszeitraum früher als bei den regulären Programmen, da Visa-Angelegenheiten für interessierte außereuropäische Studierende vor Studienbeginn zu klären sind und daher die Zulassung frühzeitig zugesagt werden muss.

Zu sehen sind die Akteur:innen der internationalen Studiengangentwicklung. Die Entwicklung ist ausgehend von den Studiengangverantwortlichen, die in direktem Kontakt mit der/den Partnern, sowie dem eigenen Dekanat stehen. Zentral wird der Prozess durch das Referat Lehre und Studium koordiniert, über das weitere Verwaltungseinrichtungen involviert werden. Hier werden das International Office, Referat 11, Prüfungsamt, Sekretariat für Studierende und die Rechtsstelle und deren Aufgaben verknüpft.
Die wichtigsten Akteur:innen und deren Aufgaben bei der Entwicklung internationaler (Multiple Degree) Programme

Beteiligte Akteur:innen bei der Entwicklung (internationaler) Multiple Degrees

Bei der Entwicklung eines Multiple Degree/ Joint Programmes sind verschiedenste Akteur:innen involviert. Während die Studiengangverantwortlichen die Absprachen mit den Partnern und innerhalb des Fachbereiches übernehmen, koordiniert das Referat Lehre und Studium die Umsetzung mit den Akteur:innen der Verwaltung.

Kontakt

Dr. Pia Kegler

Referat Lehre und Studium

Gebäude/Raum: SFG 2430
Telefon: +49-421-218-60357
E-Mail: pia.keglerprotect me ?!vw.uni-bremenprotect me ?!.de

Aktualisiert von: Pia Kegler