Erasmus Praktika für Studierende

Das Programm:
Das ERASMUS-Programm ermöglicht Studierenden und Absolventen der Universität Bremen ein mit einem ERASMUS-Stipendium gefördertes Praktikum in einem der am Programm teilnehmenden Länder durchzuführen. Hierzu gehören die EU-Mitgliedsstaaten, Island, Liechtenstein, Norwegen und die Türkei. Ebenfalls dazu gehören die französischen und niederländischen Überseegebiete.
Studierende und Absolventen können in jedem Studienzyklus (Bachelor, Master, Doktorat, Staatsexamen) mehrfach, und insgesamt bis zu zwölf Monate (Staatsexamen 24 Monate) gefördert werden. Wenn sie in ihrem jetzigen Studienzyklus bereits eine Erasmus-Förderung erhalten haben, wird diese auf die zwölf Monate angerechnet. Praktika können ab zwei Monaten (bislang drei Monate) während und nach Abschluss des Studiums gefördert werden. Lehramtsassistenzen werden als Praktika gefördert
Ziel des Programms ist es, den Studierenden und Absolventen einen Zugang zum Erwerb praxisrelevanter Erfahrungen zu ermöglichen, innerhalb derer die fachliche Qualifikation ausgebaut als auch die interkulturelle Kompetenz erweitert werden kann. Die Auslandspraktika sollen dazu beitragen, die persönliche Mobilität zu erweitern, die Gestaltung des Studienverlaufs zu optimieren sowie die Einstiegschancen in das Erwerbsleben und den Arbeitsmarkt zu verbessern.
Wer wird gefördert?
Am ERASMUS-Programm können alle Studierenden der Universität Bremen teilnehmen. Also auch Staatsangehörige von Nicht-EU-Staaten.
Bewerben können sich auch Studierende, die bereits ein durch das ERASMUS-Programm gefördertes Auslandsstudium/-praktikum absolviert haben, solange die gesamte Förderdauer zwölf Monate in der aktuellen Studienphase nicht übersteigt.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Durchführung von Auslandspraktika. Die Praktika müssen einen studien- und fachrelevanten Inhalt aufweisen und in Unternehmen, Organisationen oder Einrichtungen eines anderen ERASMUS-Teilnehmerlandes durchgeführt werden. Die Praktika können bezahlt oder unbezahlt sein.
Auch Forschungspraktika an Universitäten können gefördert werden. Ebenso Praktika in NGOs, Verbänden, Stiftungen, Parteien und den EU-Länderbüros wie z.B. der Vertretung Bremens in Brüssel.
Praktika in EU-Einrichtungen können nicht gefördert werden. Hierfür gibt es das Kurzstipendien-Programm des DAAD.
Die Dauer der Praktika beträgt mindestens 2 Monate (60 Tage) und maximal 12 Monate (360 Tage).
Sprachliche und kulturelle Vorbereitung
Die Teilnehmer sollen sich sprachlich und kulturell auf das Auslandspraktikum vorbereiten, um einen einfacheren Zugang zum Land und ein optimales Ergebnis Ihres Aufenthaltes gewährleisten zu können. Auch wenn das Praktikum nicht in der Landessprache durchgeführt wird, ist es trotzdem sehr empfehlenswert sich zumindest Grundkenntnisse in dieser anzueignen.
Das International Office bietet hierfür interkulturelle Trainings an.
Kursangebote zur sprachlichen Vorbereitung erhalten Sie beim Sprachenzentrum der Hochschulen des Landes Bremen an der Universität Bremen.
Wie hoch ist das Stipendium?
Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten von Studierenden orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern ("Programmländer").
Für ERASMUS-Praktika gelten im Programmjahr 2021/23 die folgenden drei Ländergruppen:
- Gruppe 1: Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich.
- Gruppe 2: Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern .
- Gruppe 3: Bulgarien, Estland, Kroaien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Mazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn.
Die Förderbeträge der Universität Bremen im Programmjahr 2021/23 betragen
Gruppe 1: 750 Euro
Gruppe 2: 690 Euro
Gruppe 3: 640 Euro
Wo kann man sich bewerben?
Bewerben können Sie sich, außer für Praktika in Großbritannien, hier über unsere Datenbank MobilityOnline. Anschließend laden Sie bitte die folgenden Dokumente (die Formulare können Sie in MobilityOnline herunterladen) hoch:
- Motivationsschreiben
- Immatriktulationsbescheinigung
- Tabellarischer Lebenslauf (wenn möglich im Format Europass)
- Confirmation of Training Placement (vom Unternehmen auszufüllen)
- ECTS- Bescheinigung bzw.Anerkennung bei freiwilligen Praktika
Auf die Erasmus-Förderung für Praktika in Großbritannien bewerben Sie sich bitte über unsere 'Praktika in Großbritannien'-Webseite.
Antragsfrist
Der Antrag auf Förderung eines Erasmus-Auslandspraktikums kann jederzeit vor Beginn des Praktikums beim International Office eingereicht werden.
Gefördert werden Praktika in
- allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union:
- Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Italien, Irland, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern,
- den EU-Beitrittsländer: Türkei und Mazedonien,
- den EWR-Staaten: Island, Liechtenstein und Norwegen,
- den Übersee-Territorien von EU-Mitgliedstaaten: Azoren, Madeira, Kanarische Inseln sowie in:
- den französischen Überseedepartements/Gebieten: Französisch-Guayana, Französisch-Polynesien, Französische Süd- und Antarktisgebiete, Futuna, Guadeloupe, La Réunion, Miquelon, Martinique, Mayotte, Neukaledonien, Saint-Barthélemy, Saint-Martin, Saint-Pierre, Wallis
- den britischen Gebieten: Anguilla, Ascension, Bermuda, Britisches Antarktis-Territorium, Britische Jungferninseln, Britisches Territorium im Indischen Ozean, Falklandinseln, Gibraltar, Kaimaninseln, Montserrat, Pitcairninseln, St. Helena, Südgeorgien, Südliche Sandwichinseln, Tristan da Cunha, Turks- und Caicoinseln
- den niederländischen Gebieten: Aruba, Bonaire, Curaçao, Niederländische Antillen, Saba, Sint Eustatuis, Sint Maarten
- den italienienischen Gemeinden: Campione d'Italia, Livigno, ital. Teil des Luganersees
- den spanischen Gebieten/Regionen: Ceuta, Melilla
- dem griechischen Gebiet: Berg Athos
- der finnischen Inselgruppe: Åland
- dem dänisches Autonomiegebiet: Grönland
Application documents Erasmus internship
To apply for an Erasmus scholarship, you must submit the following documents to the International Office:
- Application form
- Letter of motivation
- Certificate of enrollment
- Curiculum vitae (if possible in Europass format)
- Confirmation of Training Placement (to be filled out by the company)
- ECTS certificate or recognition in the case of voluntary internships
- International accident and liability insurance
The application should be received at least one month before the start of the internship so that timely payment can be guaranteed. You can also easily submit missing documents as soon as they are available to you.
Contract documents Erasmus internship
When you receive your acceptance for funding from the Erasmus program, you will be sent your contract documents at the same time: two copies of the grant agreement, and three copies of the learning agreement.
Please fill in your account details in the grant agreement, sign it and send us one original paper agreement. The other one is for you.
The learning agreement must be signed by you and a responsible person in the company. Please send us a signed copy, a scan is also sufficient here. The other copies are for you and your company.
As soon as the signed contract documents are available at the International Office, the first installment of the scholarship can be paid.
Final documents Erasmus internship
In order to receive the second installment of your Erasmus scholarship, you must submit the final documents completely and on time to the International Office.
The final documents consisted of the following:
- Assessment form, signed and completed
- Certificate, signed and completed
- Final report for publication on our blog (preferably with photos)
- The assessment form, the certificate and the Europass will be sent to you with your contract documents. After completing your internship, you will receive an automatically generated email asking you to fill in the EU-Survey. This EU-Survey is a mandatory part of the Erasmus grant.
We do not need any of these documents in original, you can send them to us either by mail or by email.

Kontakt
Barbara Hasenmüller
Tel.: +49 421 218-60374
Email: auslandspraktikaprotect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de
Blog "Praxisschock"
Berichte aus dem Auslandspraktikum
Auf unserem Blog 'Praxisschock' finden Sie die Abschlussberichte von PraktikantInnen. Sie können so vorab und quasi aus erster Hand miterleben, wie das Abenteuer Auslandspraktikum für Ihre KommilitonInnen abläuft - und vielleicht bekommen Sie ja selbst Lust, sich ins Abenteuer zu stürzen!
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Information zu Praktika in UK nach dem Brexit
Bis zum 31.05.2023 sind auch weiterhin aus dem Programm Erasmus+ geförderte Praktika in Großbritannien möglich. Einzelheiten zu den ab 01.01.2021 geltenden Bedingungen finden Sie hier.
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