Erasmus-Studienaufenthalt

Mit Erasmus im Ausland studieren

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Im Rahmen des europäischen ERASMUS+ - Programms haben Sie als Studierende der Universität Bremen die Möglichkeit, jeweils für mindestens 2 bis höchstens 12 Monate innerhalb eines Studienabschnittes (Bachelor, Master oder PhD) an einer der europäischen Partnerhochschulen Ihres Studiengangs zu studieren. Das heißt, wenn Sie während Ihres Bachelor-Studiums schon einmal mit Erasmus im Ausland waren, wird ihr "Guthaben" wieder auf maximal 12 Monate gesetzt, sobald Sie in den Master übergehen. 

Folgende Länder nehmen am Erasmus+ Programm teil: alle 27 EU-Mitgliedsstaaten, sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Türkei. Austauschmaßnahmen mit der Schweiz laufen nicht über das Erasmus+- Programm, sondern werden komplett von der Schweiz finanziert.

Aktuelle Informationen zu Erasmus in Großbritannien und Brexit finden Sie auf der Website des DAAD.

Eine Erasmus-Förderung kann nur vergeben werden, wenn ein inter-institutionelles Erasmus+ Abkommen zwischen den Studiengängen der Heimathochschule und der Partnerhochschule vorliegt.

Hier finden Sie eine Übersicht der Erasmus+ Verträge, sortiert nach Fachbereichen/Fächern bzw. Ländern. Zurzeit wird die Liste aktualisiert. Mit dem Start der neuen Erasmus Programmgeneration werden die bestehenden Verträge geprüft und angepasst, einige werden storniert. Im Zweifelsfall lassen Sie sich von ihrer Erasmusbeauftragten oder ihrem Erasmusbeauftragten beraten.

  • Kompletter Erlass der Studiengebühren an der Gasthochschule
  • Intensive Betreuung an Heimat- und Gasthochschule
  • sprachliche Vorbereitung
  • Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen
  • Mobilitätszuschuss nach drei Länderkategorien
  • Die Dauer eines einzelnen Erasmus-Studienaufenthaltes muss mindestens 2 Monate und darf höchstens 12 Monate betragen.

Der DAAD hat die monatlichen Erasmus Mobilitätszuschüsse national festgelegt:

Monatliche Förderraten für das Projektjahr 2022/27
Diese Raten gelten erst ab dem Wintersemester 2022/23:

600 Euro/Monat für Länderkategorie I (Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden),
540 Euro/Monat für Länderkategorie II (Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern),
490 Euro/Monat für Länderkategorie III (Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Nordmazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn).

Für das Hochschuljahr 2023/24 haben wir vom DAAD weniger Mittel für die Studierendenmobilität erhalten als erwartet. Erfreulicherweise sind die Zahlen der Mobilitäten gestiegen. Mehr als die Hälfte der Studierenden erhalten den Zuschlag für die Soziale Teilhabe, was sich auch im Budget bemerkbar macht. Aufgrund der Budgetkürzungen mussten wir bei der Zuweisung der Mobilitätszuschüsse Änderungen vornehmen. Der Mobilitätszuschuss wir wie folgt ausgezahlt: Studierende, die für ein Semester im Ausland studieren, erhalten einen Zuschuss für bis zu 4 Monaten (120 Tage), Studierende, die für ein Hochschuljahr im Ausland studieren erhalten einen Zuschuss für bis zu 8 Monaten (239 Tage).

Der Mobilitätszuschuss wird tag-genau berechnet.

 

Für das Projektjahr 2019/20 bis 2021/22 betragen die monatlichen Förderraten:

450 Euro/Monat für Länderkategorie I (Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich),
390 Euro/Monat für Länderkategorie II (Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern),
330 Euro/Monat für Länderkategorie III (Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Mazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn).

Die Chancengleichheit ist ein zentrales Anliegen im Programm Erasmus+.

Aus diesem Grund haben Studierende mit besonderen Bedürfnissen die Möglichlkeit, für ihren Auslandsaufenthalt zusätzliche Mittel zu beantragen.

Studierende mit einer Behinderung, die einen GdB von mindestens 20% haben, können einen Pauschalzuschuss beantragen. Unabhängig von dem Zielland beläuft sich der monatliche Zuschuss auf 250 Euro.

Entstehen für die Mobilität aufgrund der Behinderung deutliche Mehrkosten kann man einen Langantrag für eine Förderung von bis zu 15.000 Euro stellen. Der Antrag sollte mindestens zwei Monate vor der Ausreise bei DAAD eingereicht werden.

Studierende, die mit ihrem Kind/ihren Kindern ins Ausland reisen, und im Ausland alleinerziehend sind, können eine monatliche Pauschale in Höhe von 250 Euro (unabhängig von der Anzahl der Kinder) beantragen, die zusätzlich zur regulären Erasmus+ Förderrate ausgezahlt wird.

Ab dem Hochschuljahr 2022/23 erhalten auch Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus sowie erwerbstätige Studierende einen zusätzlichen Zuschuss von 250 Euro pro Monat

Die Antragstellung erfolgt im Rahmen der Bewerbung auf eine Erasmus-Förderung.

Vorbereitende Reisen für Teilnehmende mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung und für Teilnehmende mit Kind/ern
Der Antrag muss mindestens zwei Monate vor der Reise über die Erasmus+ Hochschulkoordinatoren bei der NA DAAD über das Realkostenantragsformular für vorbereitende Reisen gestellt werden. Es können maximal 15.000 EUR pro Mobilität bewilligt werden. Weitere Informationen dazu finden Sie auf den Webseiten des NA DAAD.

Viele Studierende mit besonderen Bedürfnissen haben die Mobilitätshindernisse überwunden und sich mit Erasmus-Unterstützung auf den Weg gemacht. Mutmachende Erfahrungsberichte finden Sie auf den Seiten des DAAD.

 

  • Immatrikulation an der Universität Bremen;
  • Mindestens ein abgeschlossenes Studienjahr vor Antritt des Auslandsaufenthaltes;
  • Kenntnisse der Unterrichtssprache auf dem Niveau B2
  • möglichst Grundkenntnisse der Landessprache

Studierende können im Erasmus+ - Programm in jeder Studienphase (Bachelor, Master, PhD)  bis zu 12 Monate gefördert werden. Eine Kombination von Studium und Praktikum ist möglich.

Die Bewerbung erfolgt online. Danach müssen die unterschriebenen Unterlagen bei den ERASMUS-Beauftragten der jeweiligen Fachbereiche eingereicht werden. Die ERASMUS- Beauftragten entscheiden über die Platzverteilung. Sie sind es auch, die Auskunft über die Anerkennung der im Ausland erzielten Studienleistungen und über spezielle fachliche und sprachliche Voraussetzungen geben können. 

Bewerbungsschluss ist jeweils der 15. Februar für das gesamte darauffolgende akademische Hochschuljahr.

Diese Frist gilt nicht für ERASMUS - Praktika! Für Erasmus- Praktika ist eine fortlaufende Bewerbung möglich.

Nach der Zuteilung der Erasmusplätze im März sind Spätbewerbungen auf Restplätze nach Absprache mit den Erasmus Koordinator:innen in den Fachbereichen noch bis November möglich.

Bitte lesen Sie vor Ihrer Online Bewerbung für einen Erasmus Studienplatz unbedingt die Hinweise zum Bewerbungsverfahren und die Anleitung zur Online Anmeldung.

Hinweise zum ERASMUS Bewerbungsverfahren

Anleitung zur Online Anmeldung

Die Datenbank Mobility Online ist ab Mitte Januar für die Bewerbungen geöffnet.

Bewerbungsfrist ist der 15. Februar, die Frist ist abgelaufen!

Bitte beachten Sie: falls  Sie sich über mehrere Fachbereiche oder verschiedene Austauschprogramme bewerben, müssen Sie jedes Mal eine neue online Bewerbung machen.

Spätbewerbungen

Nach Abschluss des Erstvergabeverfahrens sind  ab März in Absprache mit den Erasmus Koordinator:innen in den Fachbereichen bis Ende November noch Spätbewerbungen auf Restplätze möglich. Der Link zu Spätbewerbung wird an, von den Erasmus Koordinator:innen gewählte, Studierende einzeln geschickt.

Wichtiger Hinweis für Studierende, die bereits über Erasmus gefördert wurden: Sie können in jeder Studienphase (BA, MA, PhD) mehrfach und insgesamt bis zu 12 Monaten gefördert werden.

Nach der Rückkehr legt die Studentin/der Student das Learning Agreement und das Transcript of Records bei den für die Anerkennung verantwortlichen Personen vor. Bitte erkundigen Sie sich in Ihrem Fachbereich wie das Anerkennungsverfahren gehandhabt wird. Stellen Sie sicher, dass Sie eine Kopie der Anerkennungsbescheinigung vor Abgabe beim Prüfungsamt in der Datenbank Mobility online hochgeladen wird.

Wünscht der/die Studierende keine Anrechnung der Kurse, da er/sie die entsprechenden Kurse bereits an der Universität Bremen abgelegt hat, sollte die Aufnahme dieser Kurse als "freiwillige Zusatzleistung" in das Abschlusszeugnis beantragt  werden.

Der Prozess der Anerkennung sollte umgehend nach der Rückkehr bzw. Erhalt des Transcript of Records eingeleitet werden.

Wichtig: Nicht bestandene Prüfungen an der Universität Bremen können nicht durch im Ausland erbrachte Leistungen als bestanden anerkannt werden – auch nicht, wenn die Anerkennung im Learning Agreement vereinbart wurde. Wurde das Prüfungsverfahren an der Universität Bremen angefangen, muss es auch dort beendet werden. Das Prüfungsverfahren gilt mit Anmeldung zur Prüfung als eröffnet.

(s. Allgemeiner Teil der Prüfungsordnungen (AT) §20 Abs. (5): " An der Universität Bremen nicht bestandene Prüfungen können nur an der Universität Bremen wiederholt werden.“)

Detailllerte Informationen zum Learning Agreement und zur Anerkennung finden Sie im Annex des Learning Agreements.

Europakarte mit Länder in Farbe

Erasmus Erfahrungsberichte

Lesen Sie Erfahrungsberichte aus Erasmus Partneruniversitäten

Erasmus auf Campus TV

Ein Film der Campus TV über das ERASMUS-Programm

Kontakt

Barbara Hasenmüller

Tel. +49-421-218-60362
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Anfragen von nominierten Studierenden rund um den Mobilitätzuschuss bitte an:
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Beratung

Sprechzeiten im Beratungs- und Servicebüro des International Office:

VWG 0580

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Mittwoch: 14-16 Uhr

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