Praktika im Lehramtsstudium
Praktikum als Unterrichts- oder Sprachassistent in einer Schule
In den meisten Schulen werden Assistenten in Englisch gesucht, aber auch Deutsch, Französisch und Spanisch sind gefragte Fächer. Neben der Sprache als Schulfach kann es durchaus vorkommen, dass Sie auch andere Fächer (häufig Geschichte, Geographie, Wirtschaft, Naturwissenschaften,…) in dieser Sprache unterrichten sollen/können. Oft bieten Schulen einen Raum für eine AG in der Muttersprache an. Generell wird den Assistenten viel Freiraum zur persönlichen Gestaltung ihres Aufenthaltes ermöglicht.
Die Arbeitszeiten in der Schule betragen zwischen 10 und 20 Stunden in der Woche. Unterkünfte werden oft von der Schule selbst gestellt, auch Untermieten bei Lehrkräften sind nicht selten.
Wer wird gefördert?
Diese Möglichkeit ist vor allem für zukünftige LehrerInnen interessant, Studenten anderer Fachbereiche, die den Lehrerberuf einmal näher kennenlernen möchten, sind aber natürlich nicht ausgeschlossen. Es müssen mindestens 4 Fachsemester abgeschlossen sein, bevor das Praktikum durchgeführt und gefördert werden kann.
Wie lange kann ich gehen?
Die Assistenzen dauern im Regelfall ein Semester oder ein Schuljahr. Die Mindestdauer für eine Förderung beträgt 2 Monate (60 Tage), maximal können 12 Monate gefördert werden. Pro Studienzyklus (Bachelor, Master, PhD) können Sie durch das Programm Erasmus+ maximal 12 Monate gefördert werden. Wenn Sie also in Ihrem jetzigen Zyklus schon einen Studienaufenthalt von 5 Monaten absolviert haben, bleiben Ihnen noch 7 Monate für ein Praktikum bzw. eine Assistenz.
Wie hoch ist das Stipendium?
Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten von Studierenden orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern ("Programmländer").
Für ERASMUS-Praktika gelten seit dem Projektjahr 2024/25 die folgenden drei Ländergruppen:
- Gruppe 1: Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden, Schweiz, Vereinigtes Königreich.
- Gruppe 2: Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern .
- Gruppe 3: Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn.
Die Förderbeträge der Universität Bremen im Projektjahr 2024/25, 2025/26 und 2026/27 betragen
Gruppe 1: 750 Euro
Gruppe 2 und 3: 690 Euro
Um allen Studierenden eine Förderung zu ermöglichen, sind wir im Projektjahr 2024/25 leider gezwungen, die Förderdauer der Mobilitäten zu begrenzen. Auslandspraktika unter 4 Monaten werden tag-genau gefördert, Auslandspraktika zwischen 4 und 6 Monaten (120 - 179 Tage) werden pauschal für 4 Monate (120 Tage) gefördert. Auslandspraktika zwischen 6 und 8 Monaten (180 - 239 Tage) werden pauschal für 6 Monate (180 Tage) gefördert und Auslandspraktika von über 8 Monaten (240 Tage und mehr) werden pauschal für 8 Monate (240 Tage) gefördert.
Im Projektjahr 2025/26 gelten die folgenden Grenzen. Auslandspraktika unter 105 Tagen werden tag-genau gefördert, Auslandspraktika zwischen 105 und 157 Tagen werden pauschal für 105 Tage gefördert. Auslandspraktika zwischen 158 und 209 Tagen werden pauschal für 158 Tage gefördert und Auslandspraktika von über 210 Tagen werden pauschal für 210 Tage gefördert.
Ab dem Projektjahr 2025/26 erhalten alle Geförderte eine entfernungsabhängige Reisekostenpauschale:
| Reisedistanz | Standardreise | Green Travel |
| 10 bis 99 KM | 28 EUR | 56 EUR |
| 100 bis 499 KM | 211 EUR | 285 EUR |
| 500 bis 1999 KM | 309 EUR | 417 EUR |
| 2000 bis 2999 KM | 395 EUR | 535 EUR |
| 3000 bis 3999 KM | 580 EUR | 785 EUR |
| 4000 bis 7999 KM | 1.188 EUR | 1.188 EUR |
| 8000 KM oder mehr | 1.735 EUR | 1.735 EUR |
Die Chancengleichheit ist ein zentrales Anliegen im Programm Erasmus+.
Aus diesem Grund haben Studierende mit besonderen Bedürfnissen die Möglichkeit, für ihren Auslandsaufenthalt zusätzliche Mittel zu beantragen, wenn Sie zu einer der folgenden Gruppen gehören:
Studierende*r mit einer Behinderung ab GdB 20 oder chronischer Erkrankung
- Grad der Behinderung von 20 oder mehr
Studierende*r mit einer chronische Erkrankung
- Chronische Erkrankung mit finanziellem Mehrbedarf im Ausland
Studierende*r, die/der mit Kind/ern den Auslandsaufenthalt durchführen
- Mindestens ein Kind wird während des gesamten Auslandsaufenthaltes mitgenommen
- Höhe unabhängig von der Anzahl der Kinder
- Beantragung auch bei Mitreise der Partnerin/des Partners möglich
- eine Doppelförderung des Kindes ist auszuschließen.
Erstakademiker*in (Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus)
- Beide Elternteile oder Bezugspersonen verfügen über keinen Abschluss einer Hoch- oder Fachhochschule. Der Abschluss einer Berufsakademie, der zu einem dem Hochschulabschluss vergleichbaren Abschluss führt, ist als akademischer Abschluss zu werten. Ein Meisterbrief ist in diesem Kontext nicht mit einem akademischen Abschluss gleichzusetzen.
- Im Ausland absolvierte Studiengänge eines Elternteils, die in Deutschland nicht als solche anerkannt werden (bspw. Physiotherapie), gelten im Rahmen der Förderfähigkeitskriterien für den Erhalt der Zusatzförderung als akademischer Abschluss, so dass kein Anspruch auf den Aufstockungsbetrag besteht.
erwerbstätige*r Studierende*r (nicht im Projektjahr 2026/27)
- Die Erwerbstätigkeit muss mindestens sechs Monate fortlaufend mit zeitlichem Bezug zur Mobilität ausgeübt worden sein. Der Beschäftigungszeitraum muss in einem Zeitfenster von 6 Monaten vor Bewerbung um die Mobilität und dem Zeitpunkt des Antritts der Mobilität liegen. Eine darüber hinaus gehende längere Ausübung der Tätigkeit vor Antritt der Mobilität stellt kein Ausschlusskriterium dar.
- Die Tätigkeit im Entsendeland wird während des Auslandsaufenthaltes nicht fortgeführt. Eine Kündigung ist keine Voraussetzung, der Arbeitsvertrag kann auch pausiert werden.
- Während des Mindestzeitraumes der Ausübung vor der Erasmus-Bewerbung muss der monatliche Erwerb über 450 EUR und unter 850 EUR liegen (Nettoverdienst aller Tätigkeiten pro Monat aufaddiert). Es muss sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung handeln. Ausgenommen sind i.d.R. Tätigkeiten, die in Selbständigkeit ausgeübt werden und duale/berufsbegleitende Studiengänge mit einem festen Gehalt.
Als Nachweis über die Zugehörigkeit zu einer dieser Gruppen unterschreiben Sie eine Ehrenwörtliche Erklärung, die wir Ihnen zusammen mit er Erasmus-Fördervereinbarung (Grant Agreement) zuschicken.
Förderung durch einen eigenständigen Antrag („Realkostenantrag“)
Wenn für die Mobilität deutliche Mehrkosten entstehen können Studierende, die für ein Auslandsstudium über Erasmus+ gefördert werden und die zu folgenden Gruppen gehören, einen Langantrag für eine Förderung von bis zu 15.000 Euro stellen.
- Studierende mit einer Behinderung oder einer chronischen Erkrankung (nachgewiesen durch beispielsweise einen Behindertenausweis, Bescheid des Landessozialamtes oder ein ärztliches Attest), aus der ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland hervorgeht
- Studierende, die mit ihrem Kind/ihren Kindern ins Ausland reisen und denen hierfür Aufwendungen entstehen, die nicht durch den pauschalen Aufstockungsbetrag gedeckt werden
Der Antrag muss mindestens zwei Monate vor der Ausreise beim DAAD eingereicht werden.
Vorbereitende Reisen für Teilnehmende mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung und für Teilnehmende mit Kind/ern
Der Antrag muss mindestens zwei Monate vor der Reise über die Erasmus+ Hochschulkoordinatoren bei der NA DAAD über das Realkostenantragsformular für vorbereitende Reisen gestellt werden. Es können maximal 15.000 EUR pro Mobilität bewilligt werden. Weitere Informationen dazu finden Sie auf den Webseiten des NA DAAD.
Viele Studierende mit besonderen Bedürfnissen haben die Mobilitätshindernisse überwunden und sich mit Erasmus-Unterstützung auf den Weg gemacht. Mutmachende Erfahrungsberichte finden Sie auf den Seiten des DAAD.
Wo kann man sich bewerben?
Bewerben können Sie sich hier über unsere Datenbank MobilityOnline. Anschließend laden Sie bitte die folgenden Dokumente (die Formulare können Sie in MobilityOnline herunterladen) hoch:
- Motivationsschreiben
- Immatriktulationsbescheinigung
- Tabellarischer Lebenslauf (wenn möglich im Format Europass)
- Confirmation of Training Placement (von der aufnehmenden Einrichtung auszufüllen)
- ECTS- Bescheinigung bzw.Anerkennung bei freiwilligen Praktika
Antragsfrist
Der Antrag auf Förderung eines Erasmus-Auslandspraktikums kann jederzeit vor Beginn des Praktikums beim International Office eingereicht werden.
Der Antrag auf Förderung eines Erasmus-Auslandspraktikums für Absolventen muss noch während der Immatrikulation gestellt werden. Die Annahme für einen Praktikumsplatz können sie auch später nachreichen.

Kontakt
Mathias Bücken
Tel.: +49 421 218-60374
Email: auslandspraktikaprotect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de
Blog "Praxisschock"
Berichte aus dem Auslandspraktikum
Auf unserem Blog 'Praxisschock' finden Sie die Abschlussberichte von PraktikantInnen. Sie können so vorab und quasi aus erster Hand miterleben, wie das Abenteuer Auslandspraktikum für Ihre KommilitonInnen abläuft - und vielleicht bekommen Sie ja selbst Lust, sich ins Abenteuer zu stürzen!
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