Studiengänge weiterentwickeln

Grundsätzliches

Studiengänge werden in Teamarbeit als Ergebnis eines Dialogs zwischen Planenden und zentraler Verwaltung weiterentwickelt. Der Fokus im Referat Lehre und Studium liegt dabei auf den grundständigen Bachelorstudiengängen und auf weiterführenden Masterstudiengängen.

Studiengänge werden durch verschiedene Ordnungen geregelt. Änderungen von Prüfungsordnungen von bestehenden Studiengänge müssen spätestens zum 30. Juni des Vorjahres, in dem sie umgesetzt sein sollen, im Referat Lehre und Studium eingereicht werden. Setzen Sie sich bitte frühzeitig mit dem Ordnungsmittel-Team des Referat 13 in Verbindung, um Art und Ziel eines Änderungsvorhabens zu besprechen.

Abweichende Fristen ergeben sich aus der spezifischen Situation des Studienganges, wie z. B. Bewerbungsfristen oder dem besonderen Charakter der Änderung, insbesondere gilt dieses für den Vorgang der wesentlichen Änderung.

Die Weiterentwicklung kann als eine Maßnahme auch die Schließung eines Studienganges beinhalten. Diese Entscheidung wird gemeinsam durch Rektorat und Dekanat getroffen und die Schließung durch den Akademische Senat beschlossen.

Das Zentrum für Lehrerinnen-/Lehrerbildung und Bildungsforschung (ZfLB) ist die zentrale wissenschaftliche Einrichtung für Lehrerinnen-/Lehrerbildung der Universität Bremen und direkter Ansprechpartner zur Entwicklung von Studiengängen mit Lehramtsoption (Kontakt).

Alle Satzungen, die Regelungen zu Weiterbildungsstudiengängen enthalten, werden über die Akademie für Weiterbildung koordiniert. Die Genehmigung dieser Satzungen begleitet das Referat 13. Muster und Vorgaben (z.B. den Allgemeinen Teil für Prüfungsordnungen im Bereich der wissenschaftlichen Weiterbildung der Universität Bremen) stellen wir Ihnen im QM Portal, bzw. nach direkter Rücksprache zur Verfügung.

Modularisieren

Zentraler Bestandteil der Entwicklung von Studiengängen ist deren Modularisierung. Studiengänge verfügen über ein Qualifikationsziel und bestehen aus mehreren inhaltlich und zeitlich abgeschlossenen Modulen mit klar definierten Lernzielen und Arbeitsaufwand (workload). In Modulen werden zusammenhängende Inhalte studiert und entsprechende Kompetenzen erworben. Module schließen im Regelfall mit einer Prüfung ab, die auf die zu erreichenden Kompetenzen abgestimmt ist.

Module sind qualitativ (Inhalte) und quantitativ (Kreditpunkte) beschreibbar und müssen bewertbar sein (Prüfung). Die Inhalte eines Moduls sind so zu bemessen, dass sie in der Regel innerhalb eines Semesters erworben werden können. In besonders begründeten Fällen kann sich ein Modul auch über mehrere Semester erstrecken. Sofern sich ein Modul über mehr als ein Semester erstreckt, sind die Auswirkungen auf die Studierbarkeit und Mobilität zu prüfen.

Die Beschreibungen der Module eines Studienganges werden in Modulhandbüchern zusammengefasst. EIne aktuelle Modulbeschreibungsvorlage finden Sie im QM-Portal. Derzeit arbeitet die Universität Bremen in einem Projekt an der flächendeckenden Einführung elektronischer Modulhandbücher.

Zwei Studierende arbeiten am Laptop.

Internationalisieren

Internationalisierung von Forschung, Lehre und Verwaltung stellt ein strategisches Ziel der Universität Bremen dar. Dabei ist die internationale Ausrichtung von Lehrinhalten und Studiengängen ein wesentliches Element. Um Lehre zu internationalisieren, bieten sich zahlreiche Wege und Maßnahmen unterschiedlicher Intensität an.

Als internationale Studiengänge zählen an der Universität Bremen solche, die eins oder mehrere der folgenden Kriterien erfüllen;

  • Sprache (i.d.R. englische Lehre und Prüfungen)
  • Obligatorischer Auslandsaufenthalt
  • Gemeinsamer Studiengang mit internationalen Universitäten

Das Referat Lehre und Studium unterstützt bei der Internationalisierung auf Studiengangsniveau, wie der Planung von Multiple Degree Programmen. Bei Fragen zu Auslandsaufenthalten oder Mobilität von Dozent:innen berät das International Office.

Eine Person lötet eine Platine.

Digitalisieren

Auch an der Universität Bremen als Präsenzuniversität steigt der Anteil an digitalen Aspekten in Studiengängen. Digitale Hochschulbildung sehen wir als Chance, unsere Stärken, unsere Studiengänge und unser (Lehr-)Profil der Universität weiterzuentwickeln. Studienverläufe können durch digitale Lernelemente flexibilisiert und Lernwege individualisiert werden. Im Rahmen der Hochschuldidaktik werden spezifische Angebote für Lehrende gestellt, während das Projekt SKILL-UB die curriculare Einbettung von lernzielorientierten, digitalen Lehr-, Lern- und Prüfungsszenarien in der Lehre unterstützt. Wichtiger Partner in der Digitalisierung ist das ZMML als die zentrale E-Learning-Einrichtung der Universität Bremen, die beispielsweise das Angebot der e-General Studies verantwortet.

Darstellung von Türen zur Auswahl

Zugänge gestalten

Zugang und Zulassung zum Studium werden durch Satzungen geregelt. Relevant für den Bachelorzugang ist eine Ordnung gemäß BremHG § 33 Absatz 7 und ihre Anlage. Die Masterstudiengänge regeln ihren Zugang über Aufnahmeordnungen (AO) bzw. Zugangs- und Zulassungsordnungen (Lehramt; ZuGO).

  • Das Referat 13 koordiniert die Ausgestaltung für Satzungen der Masterstudiengänge, sowohl für Fach- als auch für Lehramtsmaster. Letzteres in Abstimmung mit dem ZfLB.
  • Für Änderungen, die den Zugang zum Bachelorstudium betreffen, ist das Dezernat 6 verantwortlich.
  • Bezüglich Entwicklung und Änderung von AOs im nicht-schulischen Bereich wenden Sie sich bitte an die zuständige Kollegin bzw. den zuständigen Kollegen im Referat 13.
Wegweiser auf dem Boden

Studienverläufe regeln

Empfehlungen zu Studiengangsverläufen und prüfungsrelevante Informationen zu den Modulen sind in den Anlagen zu den fachspezifischen Prüfungsordnungen enthalten. Diese fachspezifischen Ordnungen unterliegen den Allgemeinen Teilen der Bachelor- und Prüfungsordnungen (AT). Es gibt an der Universität Bremen keine Studienordnungen. 

Die Änderung eines AT erfordert einen umfänglichen Diskussions- und Entscheidungsprozess auf gesamtuniversitärer Ebene.

Die Änderung einer Prüfungsordnung bedarf einer Entscheidung des Fachbereichsrates und zum Teil weiterer Gremien. Sie erfolgt in Form einer neuen Prüfungsordnung oder mittels Änderungsordnung. Aktuelle, offiziell geltende Fassungen von Prüfungs- und Änderungsordnungen finden Sie im ZPA-Archiv. Weil das Lesen von Änderungsordnungen kompliziert ist, wird als Service vom Referat 13 eine konsolidierte Lesefassung erstellt. Diese finden Sie im Studienangebot der Uni Bremen beim jeweiligen Studiengang unter "Prüfungen und Ordnungen". Hier finden Sie auch die ggf. zum Studiengang gehörende Praktikumsordnung.

 

Text mit pinkem Textmarker.

Wesentliche Änderungen

Wesentliche Änderungen betreffen strukturelle Elemente des Studiengangs, z.B.  die Änderung des Studiengangstitels, die Einarbeitung eines Multiple Degree Programmes oder andere Internationalisierungsoptionen, wie die Umstellung auf die englische Sprache. Sie erfordern einen Änderungsablauf, zu dem Sie Unterlagen im QM Portal finden. Die Umsetzung einer wesentlichen Änderung betrifft in der Regel zeitgleich mehrere Aspekte des Studiengangs, wie bspw. Zugang, Kapazität und/oder Zeugniserstellung.  Das Referat 13 koordiniert diesen Prozess, hier ist zusätzlich zu anderen Gremien häufig auch das Rektorat zu involvieren. 

Aktualisiert von: P. Kegler