Die Antidiskriminierungssatzung

Damit aus einer Satzung zu Antidiskriminierung gelebte Praxis wird!

Der Akademische Senat der Universität Bremen hat im April 2024 eine universitäre Antidiskriminierungssatzung verabschiedet. Die Antidiskriminierungsbroschüre ist eine Ergänzung zur Satzung der Universität Bremen im Umgang mit und zum Schutz vor Diskriminierung. Die Satzung orientiert sich an gesetzlichen Vorgaben, deshalb können in der Anwendung der Satzung Fragen aufkommen. Die Broschüre macht die Inhalte der Satzung zugänglicher und erleichtert damit ihre Anwendung.

Antidiskriminierungspolitik braucht alle!

Wir alle tragen Verantwortung dafür, Diskriminierung im Universitätsalltag abzubauen und diskriminierendem Verhalten entgegenzutreten. Doch was heißt das konkret? Wie können wir gemeinsam angemessen reagieren und Diskriminierungen möglichst vermeiden? Was können Sie tun, wenn Sie selbst betroffen sind, Diskriminierung mitbekommen oder Ihnen Diskriminierung vorgeworfen wird? Was stellt die Hochschulleitung bereit? Antworten auf all diese Fragen finden Sie auf den folgenden Seiten.

Was sind schützenswerte Merkmale?

Der Begriff Diskriminierung beschränkt sich auf Benachteiligungen und Ungleichbehandlungen aufgrund tatsächlicher oder zugeschriebener Diversitätsmerkmale: Geschlecht (dazu zählen auch Schwangerschaft oder Elternschaft)/ Geschlechtsidentität,sexuelle Identität, ethnische Zugehörigkeit und rassistische Zuschreibungen, Religionszugehörigkeit und Weltanschauung, Lebensalter und Behinderung/chronische Erkrankung sieht die Universität in Anlehnung an das AGG als schützenwerte Merkmale an. Darüber hinaus hat sich die Universität entschieden, die schützenswerten Merkmale um folgende zu erweitern: Äußere Erscheinung, sozioökonomische Herkunft, Sprache, Nationalität und Staatsangehörigkeit, Lebensform (z. B. Familienstand oder Übernahme von Care-Aufgaben). Benachteiligungen und Ungleichbehandlungen aufgrund all dieser Merkmale sind deshalb an der Universität Bremen verboten.

Was kann ich bei Diskriminierung tun?

Was kann ich tun, wenn ich Diskriminierung erlebt habe?

Sie haben Diskriminierung im Universitätsalltag erlebt und stellen fest, dass es Sie in Ihrem Studium/Ihrer Arbeit beeinträchtigt? Was brauchen Sie jetzt am meisten? Ruhe, Abstand, Verständnis, Austausch, konkrete Handlungsmöglichkeiten?

  • Nehmen Sie Ihre Gefühle ernst und vertrauen Sie Ihrer Wahrnehmung.
  • Diskriminierung zu erleben oder und sich damit auseinanderzusetzen, ist häufig durch eine Vielzahl von schmerzhaften und teilweise widersprüchlichen Gefühlen und Handlungen geprägt: Ärger, Wut, Ohnmacht, Scham, Selbstzweifel, Verletztheit, Unsicherheit, Demütigung, Trauer, Hilflosigkeit, Sprachlosigkeit, Widerstand und/oder Rückzug.
  • Schreiben Sie die Vorfälle auf (Gedächtnisprotokoll), um sich dann im Detail an die Situation(en) und Umstände erinnern zu können. So können Sie in Ruhe entscheiden, ob und wann Sie was tun wollen.
  • Sprechen Sie mit Personen Ihres Vertrauens. Sie sollten jedoch wissen, dass Vorgesetzte, Dekanatsmitglieder, Wissenschaftler*innen, Lehrende keine vertraulichen Ansprechpersonen sind und im Grundsatz aktiv werden müssen, wenn sie von Diskriminierungsvorfällen erfahren. Die Satzung der Universität sieht diese Personen in der Verantwortung, vor Diskriminierungen zu schützen und Hinweisen nachzugehen. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie dies wünschen, wenden Sie sich an Vertrauenspersonen in Ihrem sozialen, kollegialen Umfeld oder an die benannten Ansprechpersonen und Beratungsstellen an der Universität, die Ihnen vertrauliche Gespräche anbieten.
  • Suchen Sie eine Ansprechperson oder Beratung auf, wenn Sie über die Erfahrungen sprechen möchten. Hier können Sie im geschützten Raum klären, was Sie nun tun und welche Unterstützung Sie bekommen können. Sie können sich auch beraten lassen, wenn Sie selbst unsicher sind, ob das Erlebte als Diskriminierung zu bewerten ist.
  • Es kann stärkend sein, sich mit anderen Personen, die Ähnliches erlebt haben, auszutauschen und gemeinsam Strategien im Umgang mit Diskriminierung zu entwickeln. Empowerment-Workshops an der Universität Bremen und darüber hinaus z. B. für Menschen mit Rassismuserfahrungen, queere Menschen und trans* Menschen bieten ebenfalls einen geeigneten Raum und Rahmen dafür. Bei Fragen zu Informationen über Angebote und um Bedarfe zu benennen, können Sie sich gerne an die genannten Ansprechpersonen und Beratungsstellen wenden.
  • Darüber hinaus können Sie in der ADE die Möglichkeiten einer niedrigschwelligen Intervention und/oder einer offiziellen Beschwerde klären.

Was kann ich tun, wenn ich Diskriminierungen beobachte?

Die Universität Bremen ermutigt ausdrücklich dazu, Diskriminierung entgegenzutreten und diese zu thematisieren. Denn: Diskriminierung betrifft uns alle!
Tragen Sie daher aktiv und verantwortungsvoll zum respektvollen Klima am Lern-, Lehr- und Arbeitsort bei.
Folgendes können Sie tun:

  • Sprechen Sie diskriminierende Äußerungen in Sitzungen, Chat- bzw. Arbeitsgruppen, Seminaren oder anderen universitären Zusammenhängen an!
  • Wenn eine Person direkt betroffen ist, gehen Sie mit dieser in Kontakt. Bieten Sie – falls gewünscht – Ihre Unterstützung an.
  • Fertigen Sie ein Gedächtnisprotokoll an, um sich auch später noch im Detail an die Situation(en) und Umstände erinnern zu können. Damit können Sie auch der/den betroffenen Person(en) unter Umständen in weiteren Handlungsschritten zur Seite stehen.
  • Nutzen Sie selbst die Beratungsstrukturen der Universität Bremen, wenn Sie nicht wissen, was Sie in einem bestimmten Fall tun sollen.

Was kann ich tun, wenn ich mich diskriminierend verhalten habe?

Für viele Menschen ist Diskriminierung in der Regel ein verunsicherndes bis bedrohliches Wort. Werden sie für Diskriminierung verantwortlich gemacht, verstehen sie die Kritik oder Rückmeldung oftmals als Anklage oder Vorwurf und antworten mit Verteidigungen, Bagatellisierungen oder emotionalen (Gegen-) Vorwürfen.
Wichtig ist:

  • Nehmen Sie die Rückmeldung und/oder Kritik ernst. Auch wenn es im ersten Moment nicht leicht ist: Halten Sie inne und hinterfragen Sie Ihre konkrete Äußerung bzw. Handlung, ohne sich oder andere moralisch abzustrafen oder durch einen vorschnellen Abwehrimpuls weitere Verletzungen zu erzeugen.
  • Reflektieren Sie Ihr Verhalten und Ihre Sprache, insbesondere in Hinblick auf die (mögliche) Wirkung, die es für die andere Person hatte.
  • Lassen Sie sich ggf. die Situation und ihre Wirkung aus der Perspektive Ihres Gegenübers erklären.
  • Entschuldigen Sie sich bei der Person, die sich durch Sie diskriminiert fühlt, auch wenn es nicht Ihre Absicht war zu diskriminieren.
  • Tauschen Sie sich mit Personen aus, die sich ebenfalls auf den Weg gemacht haben, diskriminierungssensibler zu werden. Die gezielte Auseinandersetzung bietet Gelegenheit, um sich mit den eigenen Bildern, Haltungen und Privilegien auseinanderzusetzen. Die Universität verpflichtet sich in ihrer Satzung, entsprechende Angebote bereitzustellen.
  • Auch Ihnen stehen die verschiedenen Anlauf- und Beratungsstellen offen. Sie helfen Ihnen dabei, die Wirkung Ihres Tuns und Sprechens zu verstehen, die Kritik daran einzuordnen und daraus konstruktive Konsequenzen zu ziehen.
  • Nutzen Sie die Möglichkeit einer niedrigschwelligen Intervention, wenn Ihr Gegenüber dies als Möglichkeit der Verständigung vorschlägt.
  • Akzeptieren Sie ein Beschwerdeverfahren als eine Möglichkeit der Klärung und als das Recht von Diskriminierungsbetroffenen. Genau wie die betroffene Person haben Sie hier das Recht, Ihre Sicht darzustellen und eine Person Ihres Vertrauens hinzuzuziehen. 

Die spezifische Verantwortung von Lehrenden und Vorgesetzten

„Mitglieder der Universität, die Ausbildungs-, Qualifizierungs- und Leitungsaufgaben in Lehre, Forschung und Verwaltung wahrnehmen, tragen (…) eine besondere Verantwortung und Verpflichtung gegenüber den (…) zu schützenden Personen”, so die Satzung.

Sie sind aufgefordert, in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich, eine diskriminierungssensible Zusammenarbeit und einen respektvollen Umgang mit Diversität aktiv zu unterstützen. Damit sind alle Professor*innen, Wissenschaftler*innen, Dekanate, Personen mit Personal- und Führungsverantwortung wie auch Lehrende in der Verantwortung, den Antidiskriminierungskurs der Universität Bremen in die Praxis umzusetzen:

  • Schaffen Sie in Ihrem Bereich die Voraussetzungen für eine diskriminierungssensible Zusammenarbeit und ein Klima, in dem konstruktiv mit Kritik und/ oder Konflikten umgegangen wird.
  • Empfehlen Sie diese Broschüre und geben Sie damit die Informationen aus der Satzung weiter. Sie sind gemäß Satzung dafür zuständig, Personen über ihre Rechte und Pflichten zum Diskriminierungsschutz zu informieren.
  • Gehen Sie allen Hinweisen und Berichten in Bezug auf Diskriminierungen unbedingt nach. Sie sind angehalten, alle Vorfälle ernst zu nehmen sowie Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Person und zur Verhinderung weiterer Diskriminierung umzusetzen.
  • Wenn Sie selbst befangen oder involviert sind, informieren Sie Ihre*n nächsthöhere*n Vorgesetzte*n über die Situation. Wenn Sie Professor*in sind, könnte dies bspw. das Dekanat sein.
  • Eine betroffene Person berichtet Ihnen vertraulich von einem diskriminierenden Vorfall? Ist die Person noch unsicher, wie sie mit dem Vorfall umgehen möchte? Empfehlen Sie am besten eine vertrauliche Beratung. Erklären Sie, dass Sie allen Hinweisen auf Diskriminierung nachgehen und aktiv werden müssen.
  • Bilden Sie sich fort! Die Hochschulleitung hat mit der Satzung ihr Angebot im Themenfeld Antidiskriminierungs- und Kompetenzentwicklung ausgebaut. Das gibt Ihnen (Rollen-)Sicherheit und wirkt auch präventiv.
  • Setzen Sie sich mit den unterschiedlichen Formen von Diskriminierung auseinander und reflektieren Sie eigene Vorurteile, Stereotype und Privilegien.
  • Suchen Sie selbst gegebenenfalls die genannten Ansprechpersonen und Beratungsstellen auf, um Ihre Handlungsmöglichkeiten in der konkreten Situation zu reflektieren.

An wen kann ich mich wenden?

Erste Ansprechpersonen und Anlaufstellen gemäß der Satzung

Wo und für Wen gilt die Satzung?

 Informationen zur Reichweite der Antidiskriminierungssatzung

Was verstehen wir unter Diskriminierung?

Unser Verständnis von Diskriminierung mit Definitionen und Beispielen

Kontaktdaten

Antidiskriminierungsberatung:

ADE – Arbeitsstelle gegen Diskriminierung und Gewalt – Expertise und Konfliktberatung
E-Mail: ade@uni-bremen.de
Tel: 0421 218 – 60170
(telefonische Sprechzeit: Di 10–11.30 Uhr, Do 16–17.30 Uhr)
http://www.uni-bremen.de/ade

Beschwerdestellen:

AGG Beschwerdestelle für Studierende, Stipendiat*innen
Rechtsstelle (Referat 06)
VWG, Postfach 330440, 28334 Bremen
http://www.uni-bremen.de/rechtsstelle

AGG Beschwerdestelle für Beschäftigte
Dezernat Personalangelegenheiten (DEZ 2)
Postfach 330440, 28334 Bremen
https://www.uni-bremen.de/dezernat2

Broschüre zum herunterladen

Aktualisiert von: Nilo Keune