Erasmus-Lehrendenmobilität

Wissenschaftler baut an Maschine

Im Rahmen des ERASMUS-Programms haben Lehrende die Möglichkeit, einen Lehrauftrag an einer ERASMUS-Partnerhochschule durchzuführen. Förderberechtigt sind Angehörige der Universität, die in die Lehre, eingebunden sind.  Die Finanzierung erfolgt durch die entsendende Hochschule.

 

Gefördert werden können alle Personen, die an der Universität Bremen lehren. Das sind:

  • Professorinnen/Professoren und Dozierende, auch Lehrbeauftragte, die ein vertragliches Verhältnis mit der Universität Bremen haben
  • wissenschaftliche Mitarbeitende
  • Förderberechtigt sind ausdrücklich auch Doktorandinnen und Doktoranden, die in die Lehre einbezogen sind.

Die Antragstellung und alle weiteren administrativen Schritte werden über die Online-Datenbank Mobility online abgewickelt.

Voraussetzungen:

  • Vorlage eines gültigen ERASMUS+ -Vertrags mit dem Studiengang der Partnerhochschule für den Zeitraum der Mobilität. Eine Übersicht der Verträge finden sie in unserem Erasmus+ Portal .
  • Absprache mit den Partnern
  • mindestens 8 Stunden Lehre in der ersten Woche, auch bei einem kürzeren Aufenthalt. Ab der 2. Woche wird für jeden weiteren Tag die Stundenzahl anteilig berechnet. Werden Lehrtätigkeit und Fort- und Weiterbildung kombiniert, reduziert sich das Lehrdeputat auf 4 Stunden pro Woche.

Bei der Dozentenmobiltät stellt die Einladung von Unternehmenspersonal eine Ausnahme dar. Wenn ein Fachbereich eine/n Unternehmensvertreter/in zur Lehre einladen möchte, können auch hier die Gelder unter der Programmlinie Dozentenmobilität beantragt werden. Die Gastdozentin/der Gastdozent dürfen nicht Mitglied einer Partnerhochschule sein.

Lehraufträge an Erasmus-Partneruniversitäten der Universität Bremen. Nach den Förderrichtlinien kann der Lehraufenthalt zwischen 2 und 60 Tagen liegen. Aufgrund der finanziellen Ausstattung des Programms werden in  der Regel 5 Arbeitstage und gegebenenfalls 1 Reisetag gefördert.

Ein Erasmus-Lehrauftrag umfasst mindestens 8 Stunden in der ersten Woche, auch bei einem kürzeren Aufenthalt. Für einzelne Unterrichtstage ab der zweiten Woche wird die Mindeststundenzahl anteilig berechnet.
Werden Lehrtätigkeit und Fort- und Weiterbildung kombiniert, reduziert sich das Lehrdeputat auf 4 Stunden pro Woche.

Aus Budgetgründen wird aktuell höchstens eine Staff Mobility pro Jahr gefördert.

Eine Ausnahme stellt die Staff Mobility im Rahmen unserer europäischen Hochschulallianz YUFE dar. Aufgrund des strategischen Schwerpunkts im Rahmen der YUFE Staff Journey gilt die Begrenzung für YUFE – Staff Mobilities nicht.

Sollten Sie als Dozent:in an einer Fortbildungsmaßnahme im Ausland teilnehmen wollen, bewerben Sie sich bitte über die Personalmobilität.

Bitte geben Sie Ihren Antrag über unsere Online-Datenbank ein.

Anträge können fortlaufend gestellt werden.

Finanzielle Förderung

Die Erasmus-Dozentenmobilität wird nach Tagessätzen und Reisekostenpauschalen abgerechnet.

Zielland

Tagespauschale bis zum 14. TagTagespauschale vom 15.-60. Tag
Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich180 EUR126 EUR
Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern160 EUR112 EUR
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn,140 EUR98 EUR

Je nach Verfügbarkeit der Mittel wird die Förderdauer gekürzt.

Die Fahrtkostenpauschale wird über den von der EU-Kommission bereitgestellten Distance Calculator ermittelt:

Einfache Förderung

Fahrtkostenpauschale für Hin- und Rückahrt

Umweltfreundliches Reisen
10 - 99 km20 € 
100 - 499 km180 €210€
500 - 1.999 km275 €320€
2.000 - 2.999 km360 €410€
3.000 - 3.999 km530 €610€
4.000 - 7-999 km820 € 
8.000 km und mehr1.500 € 

Realkostenanträge für außergewöhnliche Kosten für teures Reisen

Sofern der Reisekostenzuschuss gemäß der Entfernungskategorie nicht min. 70 % der realen Reisekosten für nachhaltiges Reisen decken, können Teilnehmende 80 % der Realkosten für nachhaltiges Reisen erstattet bekommen.

Der Antrag muss vom Antragsteller begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden.