Forschung & Entwicklung mit Partner:innen
An der Universität Bremen forschen 2.300 Wissenschaftler:innen in 12 Fachbereichen. Daneben tragen fünf Wissenschaftsschwerpunkte durch ihre interdisziplinäre Zusammenarbeit wesentlich zur Forschungsstärke der Universität bei. Die Kooperation der Universität Bremen mit den außeruniversitären Forschungsinstituten vor Ort ist eng und prägt den Wissenschaftsstandort Bremen: 50 der 320 Hochschullehrer:innen sind sogenannte "Kooperationsprofessuren" zusammen mit Forschungsinstituten.
Dabei erfolgt ein Großteil der Forschung an der Universität gemeinsam mit Partner:innen aus Wirtschaft und Gesellschaft. Möchten auch Sie von den Forschungsleistungen und Kompetenzen an der Universität Bremen profitieren? Dann wenden Sie sich an die angegebenen Ansprechpartner:innen bei UniTransfer. Wir stehen Ihnen für ein erstes Gespräch gerne zur Verfügung und stellen dann den Kontakt zu den Wissenschaftle:innen her.
Jede Zusammenarbeit wird dabei entsprechend der Bedürfnisse und Möglichkeiten der Partner:innen individuell gestaltet, wobei grundsätzlich die folgenden Möglichkeiten bestehen:
Bei diesen Vorhaben bilden die Universität Bremen und der oder die Praxispartner:innen ein Projektkonsortium. Sie entwickeln zusammen Inhalt und Vorgehensweise des Projektes und stellen einen gemeinsamen Antrag auf öffentliche Förderung. Ist der Antrag erfolgreich, erhalten i.d.R. alle Partner:innen eine Förderung. D.h. auch die Projektkosten der Praxispartner:in werden - zumeist anteilig - gefördert.
Die öffentliche Förderlandschaft in Deutschland und Europa ist sehr vielfältig - und teilweise auch etwas unübersichtlich. Lassen Sie sich davon nicht abschrecken! Die Wissenschaftler:innen der Universität und auch die Mitarbeiter:innen in der zentralen Verwaltung verfügen über umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen in der Beantragung, Abwicklung und Abrechnung öffentlich geförderter Projekte.
Bei der Auftragsforschung forscht die Universität in Ihrem Auftrag. Es gibt also keinen gemeinsamen Forschungsverbund, sondern eine Auftraggeber-Auftragnehmer-Beziehung. Der Auftraggeber definiert Inhalt und Ziel des Projektes, trägt die von der Universität vorab kalkulierten Kosten und erhält die vertraglich festgelegten Nutzungsrechte an den Projektergebnissen.
Die Auftragsforschung unterliegt der Vollkostenrechnung gemäß EU-Beihilferecht und ist umsatzsteuerpflichtig.

Haben Sie Bedarf an Entwicklungs- oder Beratungsdienstleistungen, benötigen ein Gutachten oder möchten lediglich eine Materialprobe untersuchen lassen? Dann steht Ihnen die Uni Bremen Campus GmbH (UBC) mit ihren über 50 UBC-Zentren als professioneller Dienstleister zur Verfügung.
Alle weiteren Informationen finden Sie hier.
Kooperation mit Partnern aus Wirtschaft und Gesellschaft umfasst für die Universität Bremen mehr als die gemeinsame Forschung. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen z.B. im Bereich Recruiting, Sponsoring oder beim Deutschlandstipendium.
Alle Angebote finden Sie hier.
