Studiengangsspezifische Voraussetzungen

Für viele Studiengänge müssen bereits vor dem Studium bestimmte Kenntnisse oder Fähigkeiten nachgewiesen werden. Dazu gehören z.B. Vorpraktika, Musikaufnahmeprüfung oder Sprachkenntnisse. So soll Ihnen ein qualitativ anspruchsvolles Studium innerhalb der Regelstudienzeit ermöglicht werden - ohne die geforderten Kenntnisse würden Sie dem Lehrstoff nicht folgen können.

Welche Anforderungen Sie für bestimmte Studiengänge nachweisen müssen, wird Ihnen auf unseren Seiten zum Studienangebot bei dem jeweiligen Studiengang genannt. Im Einzelnen werden folgende Voraussetzungen gefordert:

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Fristen für den Nachweis

Die studiengangsspezifischen Voraussetzungen müssen im Falle einer Zulassung für Ihre Immatrikulation nachgewiesen werden. Die Frist für die Nachweise wird Ihnen im Zulassungsbescheid genannt. Erfüllen Sie die Kriterien nicht, werden Sie nicht immatrikuliert. Im einzelnen gelten folgende Fristen:

  • Vorpraktikum:
    Zur Immatrikulation muss der Nachweis des geleisteten Vorpraktikums oder ein Praktikumsvertrag vorgelegt werden. Aus dem Nachweis muss hervorgehen, dass das Vorpraktikum bis zu einem bestimmten Datum abgeschlossen wird. Für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen Produktionstechnik muss das Vorpraktikum vor Veranstaltungsbeginn abgeschlossen sein. Für Maschinenbau und Verfahrenstechnik wird dringend empfohlen, das Vorpraktikum vor Aufnahme des Studiums zu absolvieren.
     
  • Musik-Eignungsprüfung:
    Zur Immatrikulation muss der Nachweis der bestandenen Musikaufnahmeprüfung (oder Befreiung) vorgelegt werden.Für Musikpädagogik (Lehramt) ist eine bestandene Eignungsprüfung Voraussetzung. Da Sie bevorzugt zugelassen werden, wenn Sie sich für ein Lehramtsstudium mit dem Studienfach Musikpädagogik bewerben, stellen Sie bitte innerhalb der Bewerbung einen Antrag auf bevorzugte Zulassung. In dem Antrag laden Sie bitte den Nachweis über Ihre bestandene Eignungsprüfung hoch. Demnach muss zur Bewerbung bereits das Ergebnis der Eignungsprüfung vorliegen.
     
  • Fremdsprachenkenntnisse:
    Die Fremdsprachenkenntnisse müssen bei Bachelorstudiengängen bis zum 15.09. (Wintersemester) bzw. 15.3. (Sommersemester) nachgewiesen werden.

Sprachnachweise

Einige Fächer fordern zur Immatrikulation den Nachweis von bestimmten Sprachkenntnissen. Die geforderten Kenntnisse orientieren sich an den Kompetenzbeschreibungen des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen. Die Einstufung von Sprachkompetenzen wird in sechs Niveaustufen vorgenommen, die mit A1, A2, B1, B2, C1 und C2 bezeichnet werden. A1 Niveau beschreibt Anfängerkenntnisse, auf dem C2 Niveau wird die Sprache ähnlich der Muttersprache genutzt (weitere Informationen zu den Sprachniveaus).

Die Sprachfertigkeiten werden zumeist durch Sprachzertifikate oder Tests nachgewiesen. Diese Zertifikate können an bestimmten Sprachschulen oder -instituten abgelegt werden. Die Universität Bremen akzeptiert nur gültige Sprachzertifikate/–tests.

Für die Bewerbung bzw. Einschreibung bietet die Universität Bremen verschiedene Möglichkeiten zum Nachweis Ihrer Sprachkompetenzen an.

Für Master-Studiengänge gelten z.T. andere Regeln, was die Sprachnachweise angeht. Wenn Sie sich für Sprachnachweise im Master interessieren, schauen Sie bitte auf unsere Master-Info-Seite.

Sprachnachweise über das Zeugnis der Hochschulreife

Im Zeugnis der Hochschulreife ausgewiesene Sprachkompetenzen

Anerkannt werden Sprachniveaus, die auf dem Zeugnis eines deutschen Abiturs oder einer deutschen Fachhochschulreife ausgewiesen sind. Sind im Abiturzeugnis für eine Fremdsprache zwei Sprachniveaus angegeben, wird das niedrigere Sprachniveau anerkannt. Im pdf-Dokument haben wir Beispiele für Sprachnachweise aufgelistet, die auf Zeugnissen vermerkt sein können.
 

Sprachnachweis über die Unterrichtsdauer

Als Sprachnachweis für die Niveaustufen A1, A2 und B1 akzeptiert die Universität Bremen schulische Leistungen. Dafür muss eine Unterrichtsdauer an einer Schule in Deutschland im folgenden Umfang ohne Mindestnoten nachgewiesen werden:

SprachniveauDauer des Unterrichts
A1mindestens 1 Jahr Sprachkurs in der Schule
A2mindestens 3 Jahre Schulunterricht
B1

beim Abitur oder Fachhochschulreife mit 12 Schuljahren (G8):
mindestens 6 Jahre Fremdsprachenunterricht fortgeführt bis mindestens Ende Klasse 11

beim Abitur oder Fachhochschulreife mit 13 Schuljahren (G9):
mindestens 7 Jahre Fremdsprachenunterricht fortgeführt bis mindestens Ende Klasse 12

 

Die Kompetenzstufe C1 ist in der Regel nur mit entsprechenden Zertifikaten zu belegen, ebenso B2, sofern das Abiturzeugnis diese Niveaustufe nicht ausweist.

Der C1-Sprachnachweis für den Bachelorstudiengang English-Speaking Cultures/Englisch bildet eine Ausnahme und kann ersatzweise auch über schulische Leistungen nachgewiesen werden, wenn Englisch als fortgeführte Fremdsprache mit mindestens 11 Punkten im Grund- oder Leistungskurs abgeschlossen wurde. Dabei wird entweder die Note der Abiturprüfung oder der Durchschnitt der Noten aus der Qualifikationsphase zugrunde gelegt.

Achtung: Im Ausland erworbene und dem deutschen Abitur gleichgestellte Schulabschlusszeugnisse können nicht als Sprachnachweis über die Unterrichtsdauer bzw. Schulnote verwendet werden.

Sprachnachweise über Sprachzertifikate

Mit Hilfe anerkannter Sprachzertifikate können die für die Einschreibung bzw. Bewerbung notwendigen Sprachkompetenzen nachgewiesen werden.  Die Zertifikate sind für Englisch, Französisch und Spanisch unten angeben. Welches Sprachniveau durch ein Sprachzertifikat bescheinigt werden kann, und welche Sprachzertifikate vom Sprachenzentrum in Bremen angeboten werden, ist auf den Seiten des Sprachenzentrums veröffentlicht. Die Sprachzertifikate werden von den meisten Hochschulen anerkannt und kosten zwischen 150 und 300 Euro.

Englisch

Französisch

  • DELF Diplôme d'Etudes en langue française bzw. DALF Diplôme approfondi de langue française: www.ciep.fr/de/delf-dalf

Spanisch

Alle Sprachen

 

B1-Sprachnachweise im Sprachenzentrum oder bei kooperierenden Sprachinstituten

Für die Sprachen Englisch, Französisch und Spanisch führen das Sprachenzentrum der Hochschulen im Land Bremen, das Instituto Cervantes und das Institut Français Sprachtests durch. Dieser Test wird kostenpflichtig (40 Euro) und wird nur von Universität Bremen anerkannt. Informationen sind auf der Internetseite des Sprachenzentrums unter der jeweiligen Sprache zu finden.

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Zeugnis aus dem Ausland?

Können Sie über Ihr Zeugnis nachweisen, dass der Unterricht in einer bestimmten Sprache erfolgte (Medium of Instruction), erkennt die Universität Bremen das Zeugnis als C1-Nachweis für die jeweilige Sprache an.

Nachweis Deutschkenntnisse für Studieninteressierte aus dem Ausland

Ohne die gute Beherrschung der deutschen Sprache wird ein Studium in Deutschland und an der Universität Bremen nicht gelingen. Deshalb ist für die Einschreibung in den meisten grundständigen Studiengängen (Bachelor und Erste Juristische Prüfung) der Universität Bremen der Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse mindestens auf C1-Niveau erforderlich. Es gibt einige wenige Studiengänge, für die niedrigere Niveaus ausreichen.

Der Deutsch-C1-Nachweis entfällt bei einem deutschsprachigen Abitur bzw. Bildungsnachweis aus Deutschland.

Erläuterungen zum Nachweis der deutschen Sprache haben wir zusammengetragen.

Selfassessments / Selbsttests

Das sind Tests, die Einschätzungen darüber abgeben, wie gut bestimmte Studienfächern oder -felder zu Ihren persönlichen Merkmalen passen. Damit bieten diese Tests Unterstützung bei der Überprüfung der Fächerwahl.

Selbsttests der Universität Bremen zu einzelnen Studienfächern:

Vorpraktika

Ein Vorpraktikum steht im engen Bezug zum Studium und wird an einem Ort abgelegt, der für ein Berufsfeld des Studiengangs typisch sind. Eine Aufgabenbeschreibung findet sich in der jeweiligen Praktikumsordnung, die auf den Internetseiten unten veröffentlicht sind. Wenn Sie bei der Praktikumssuche Hilfe brauchen, wenden Sie sich an ein Berufsinformationszentrum in Ihrer Nähe oder an die Agentur für Arbeit. Praktikumsplätze können Sie auch über das Job- und Bewerberportal des  Career Centers der Universität Bremen finden.

Für folgende Fächer ist für die Bewerbung/Einschreibung ein Vorpraktikum erforderlich:

Eignungsprüfung

Eignungsprüfung Musikpädagogik

Für Musikpädagogik (Lehramt) ist eine bestandene Eignungsprüfung Voraussetzung. Da Sie bevorzugt zugelassen werden, wenn Sie sich für ein Lehramtsstudium mit dem Studienfach Musikpädagogik bewerben, stellen Sie bitte innerhalb der Bewerbung einen Antrag auf bevorzugte Zulassung. In dem Antrag laden Sie bitte den Nachweis über Ihre bestandene Eignungsprüfung hoch. Demnach muss zur Bewerbung bereits das Ergebnis der Eignungsprüfung vorliegen.

Für Musikwissenschaft ist eine Eignungsprüfung nicht vorgeschrieben.

Für die Teilnahme an der Eignungsprüfung ist eine Anmeldung erforderlich. Die Prüfung selbst wird zumeist im Juni abgenommen. Erläuterungen und der Anmeldebogen zur Eignungsprüfung sind auf der Internetseite zu finden.

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Sporttauglichkeitsbescheinigung

Sport (Lehramt an Grundschulen, Lehramt an Gymnasien/Oberschulen) (neu ab WiSe 2024/25): Sporttauglichkeitsbescheinigung. Weitere Informationen folgen.

Abgeschlossene Ausbildung

Abgeschlossene Berufsausbildung in der Pflege

Für den Bachelorstudiengang "Berufliche Bildung - Pflegewissenschaft" ist eine abgeschlossene Berufsausbildung als Pflegefachmann bzw. Pflegefachfrau bzw. in der Gesundheits- und Krankenpflege, in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, der Altenpflege, der Heilerziehungspflege, der Ergotherapie, der Physiotherapie, der Entbindungspflege oder der Logopädie erforderlich. Weitere akademische oder nicht-akademische Heilberufe können auf Antrag beim Studiengang anerkannt werden.

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Nachteilsausgleich beim Erbringen der studiengangsspezifischen Voraussetzungen

Eine Behinderung und/oder chronische Erkrankung kann dazu führen, dass die studiengangsspezifischen Voraussetzungen nicht barrierefrei erbracht werden können. Sofern das der Fall ist, können Sie beim Sekretariat für Studierende schriftlich einen Nachteilsausgleich beantragen. Machen Sie in diesem Antrag glaubhaft, dass Sie aufgrund einer Behinderung oder einer chronischen Erkrankung nicht in der Lage sind, die studiengangsspezifischen Voraussetzungen in der vorgesehenen Form zu erbringen, können Sie die studiengangsspezifischen Voraussetzungen in einer alternativen Form nachweisen. Es kann die Vorlage einer ärztlichen oder psychotherapeutischen Bescheinigung verlangt werden.

Kontakt und Nachfragen: Kontakt- und Informationsstelle für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung