FAQ

  • 1. Welches Masterstudium passt zu meinem Bachelorstudium?

    Sie haben Ihr Bachelorstudium abgeschlossen und interessieren sich für ein weiterführendes Masterstudium, wissen aber noch nicht, welches Programm Ihren Wünschen entspricht und zu den Leistungen Ihres Bachelorstudiums passt?

    Sie können sich auf der Homepage der Zentralen Studienberatung unter www.uni-bremen.de/masterwahl über Ihre Möglichkeiten eines Masterstudiums informieren.

    Sie finden dort ebenfalls Kontaktdaten und Informationen zu persönlichen Sprechzeiten der Zentralen Studienberatung, sollten Sie eine Beratung zu Ihrem künftigen Masterstudium wünschen.

  • 2. Wie bewerbe ich mich für einen Masterstudiengang?

    Sie haben die Möglichkeit, sich während der Bewerbungsphase für Ihren gewünschten Masterstudiengang online zu bewerben. Wir öffnen unser Onlinebewerbungsportal MOIN für den jeweiligen Masterstudiengang etwa 6-8 Wochen vor Bewerbungsschluss. Den jeweiligen Bewerbungsschluss finden Sie unter den einzelnen Reitern des jeweiligen Studienganges.

    Bitte beachten Sie, dass eine Bewerbung ausschließlich für das jeweils ausgewählte Semester gilt und nicht in ein anderes Semester übertragen werden kann. Dafür müssten Sie sich erneut bewerben.

    Sie bewerben sich online über unser Portal MOIN. Klicken Sie dazu auf folgenden Link: CLICK ME

    Erstellen Sie sich ein Benutzerkonto und starten Sie die Bewerbung. Studierende der Universität Bremen nutzen bitte ihren ZfN-Account. Wählen Sie einen Studiengang aus und entscheiden Sie, ob Sie sich als Anfänger:in (bisher keine anrechenbaren Leistungen im gewünschten Masterstudiengang erworben) oder als Fortgeschrittene:r (bereits mind. 10 CP anrechenbare Leistungen im gewünschten Masterstudiengang erworben) bewerben möchten.

    Schauen Sie auch im FAQ-Bereich „3. Bin ich Anfänger:in oder bin ich Fortgeschrittene:r?“

  • 3. Masterstudiengänge I und II

    Die Masterstudiengänge Produktionstechnik, Space Engineering und Systems Engineering werden an der Universität Bremen mit zwei verschiedenen Semesterzeiten angeboten.

    Das Masterprogramm I hat eine Regelstudienzeit von 3 Semestern. Bewerbungen sind mit einem Bachelorstudium möglich, welches eine 7-semestrige Regelstudienzeit hat oder einem deutschen Bachelor-Abschluss mit 210 CP gleichwertig ist.

    Das Masterprogramm II hat eine Regelstudienzeit von 4 Semestern. Bewerbungen sind mit einem Bachelorstudium möglich, welches eine 6-semestrige Regelstudienzeit hat oder einem deutschen Bachelor-Abschluss mit 180 CP gleichwertig ist.

     

  • 4. Bin ich Anfänger:in oder bin ich Fortgeschrittene:r?

    Sie bewerben sich als Anfänger:in (also für das 1. Fachsemester im Masterstudiengang), wenn Sie noch keine Masterleistungen erbracht haben, nie in demselben Masterstudiengang an einer deutschen Hochschule immatrikuliert waren und Ihr erstes Studium bereits abgeschlossen haben oder demnächst abschließen werden. Mit Ihrer Bewerbung möchten Sie mit Ihrem Masterstudium starten.

    Sie bewerben sich als Fortgeschrittene:r (also für ein höheres Fachsemester im Masterstudiengang (Fachsemester 2-4)), wenn Sie bereits anrechenbare Leistungen im Umfang von mindestens 10 CP im gewünschten Masterstudiengang erworben haben oder bereits an einer deutschen Hochschule in demselben Masterstudiengang immatrikuliert waren, für den Sie sich bewerben möchten. Mit Ihrer Bewerbung möchten Sie das Masterstudium weiterführen, welches Sie entweder abgebrochen oder an einer anderen Hochschule bereits gestartet haben.

    Sollten Sie die Voraussetzungen als Fortgeschrittene:r erfüllen, ist eine Bewerbung für ein höheres Fachsemester zwingend erforderlich. Eine Bewerbung als Studienanfänger:in wäre in diesem Falle vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.

    Beachten Sie bitte auch, dass Sie die Masterleistungen in Höhe von 10 CP für zulassungsbeschränkte Fächer bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung nachweisen müssen.

    Für zulassungsfreie Master-Studiengänge muss der CP-Nachweis bis zwei Wochen nach Lehrveranstaltungsbeginn (i.d.R. Ende Oktober für das Wintersemester und Mitte bis Ende April für das Sommersemester) eingegangen sein.

    Ob eine Zulassungsbeschränkung besteht, können Sie durch einen Klick auf den Reiter des jeweiligen Studienganges prüfen.

    Bitte beachten Sie: Derzeit werden alle Aufnahmeordnungen an die Frist für zulassungsfreie Masterstudiengänge angepasst. In älteren Aufnahmeordnungen kann auch eine andere Frist genannt werden. Bei zulassungsfreien Masterstudiengängen gilt aber in jedem Fall die Frist von zwei Wochen nach Veranstaltungsbeginn für den Fortgeschrittenen-Nachweis von 10 CP.

  • 5. Ist mein Hochschulabschluss für die Aufnahme eines Masterstudiums ausreichend?

    Nach Eingang Ihrer Onlinebewerbung werden wir anhand Ihrer hochgeladenen Dokumente prüfen, ob Ihre Hochschule/Universität akkreditiert ist und Ihr Hochschulabschluss Sie grundsätzlich zur Aufnahme des gewünschten Masterstudiums berechtigt.
    Wenn Sie sich vorab selbst informieren möchten, dann besuchen Sie folgende Internetseiten:

    ► Anabin für Hochschulen und Universitäten außerhalb Deutschlands

    ► Hochschulkompass für Hochschulen und Universitäten innerhalb Deutschlands

    Sollten Sie Auskunft darüber benötigen, ob Ihr Bachelorstudiengang inhaltlich zum gewünschten Masterstudiengang passt (z. B. Fachrichtung, studiengangsspezifische Voraussetzungen, Mindest-CPs in einzelnen Fachdisziplinen), können Sie dies in den Fachbereichen der entsprechenden Studiengänge erfragen. Ansprechpartner:innen sind hier das Studienzentrum oder die Koordinator:innen der Studiengänge, die Kontaktinformationen finden Sie auf der Seite des jeweiligen Faches.

  • 6. Bis wann muss ich mich bewerben?

    Sie können sich bis zum Ende des Tages der jeweiligen Bewerbungsfrist bewerben (23:59:59 deutscher Zeit). Die Bewerbung muss durch Abschicken vor dem Fristende an uns übermittelt werden, damit diese am Auswahlverfahren teilnehmen kann.

    Haben Sie eine Bewerbung angefangen, sie aber nicht rechtzeitig abgeschickt, wird Ihre Bewerbung nicht am Auswahlverfahren für das jeweilige Semester teilnehmen.

    Die Bewerbungsfristen finden Sie unter dem Reiter des jeweiligen Studienganges und in der entsprechenden Aufnahmeordnung.

  • 7. Welche Unterlagen muss ich zum Zeitpunkt der Bewerbung hochladen/nachweisen?

    Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen Sie in jedem Fall eine aktuelle Noten- und Leistungsübersicht (Studienverlaufsplan/Transcript of Records) und, falls bereits vorhanden, Ihren Studienabschluss nachweisen.

    Achten Sie darauf, dass es sich hierbei um eine offizielle Darstellung Ihrer Universität handelt. Selbst erstellte Übersichten oder nicht verifizierte Ausdrucke aus Ihrem Studierendensystem werden nicht akzeptiert.

    Haben Sie Ihr Studium noch nicht abgeschlossen, so müssen Sie eine Mindestanzahl von bereits erbrachten CPs nachweisen. Die Anzahl der Mindest-CPs entnehmen Sie bitte der aktuellen Aufnahmeordnung Ihres gewünschten Masterstudiengangs.

    Weiterhin müssen Sie einen aktuellen Lebenslauf hochladen.

    Je nach Masterstudiengang werden weitere Nachweise zum Zeitpunkt der Bewerbung verlangt. Diese können z. B. ein Motivationsschreiben, Belege von erbrachten Fachinhalten oder auch Sprachnachweise sein. Schauen Sie bitte in den aktuellen Aufnahmeordnungen der jeweiligen Studiengänge, um herauszufinden, welche Unterlagen zum Zeitpunkt der Bewerbung hochgeladen werden müssen.

  • 8. Wie berechnen wir Ihre Durchschnittsnote?

    Laden Sie Ihre Studienverlaufsübersicht, Ihr Abschlusszeugnis oder eine andere offizielle Bescheinigung in der Bewerbung hoch, verwenden wir die darauf ausgewiesene Durchschnittsnote. Sollten Sie eine Studienverlaufsübersicht hochladen, auf der nur Einzelnoten ausgewiesen sind, berechnen wir die Durchschnittsnoten wie folgt:

    Die Summe der Einzelnoten geteilt durch Anzahl der Einzelnoten

    Wir berechnen keine Schwerpunkte oder Gewichtungen; bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Bewerbung. Lassen Sie sich nach Möglichkeit eine Bescheinigung mit der aktuellen Durchschnittsnote von Ihrer Universität ausstellen, sollte diese nicht bereits auf den Dokumenten aufgeführt sein.

    Bei der Berechnung und Umrechnung internationaler Noten richten wir uns an die Vorgaben der Kultusministerkonferenz auf www.anabin.de. Sollten Sie ein Bewertungssystem Ihrer Universität vorliegen haben, empfehlen wir Ihnen, dass Sie dies Ihrer Bewerbung beifügen. Die Umrechnung in das deutsche Notensystem erfolgt auf Grundlage der sogenannten „bayerischen Formel“.

  • 9. Wie formuliere ich ein Motivationsschreiben und den Lebenslauf?

    Inwieweit ein Motivationsschreiben für die Auswahl der Bewerber:innen eine Rolle spielt, kann man in dem entsprechenden Paragraph zur Auswahl in der Aufnahmeordnung genau sehen. In einigen Studiengängen gehört ein Motivationsschreiben zwar zu einer vollständigen Bewerbung, wird aber nicht bewertet. In anderen Studiengängen wird gar kein Motivationsschreiben erwartet (z.B. M.Sc. Psychologie), in einigen Studiengängen werden in der Aufnahmeordnung genau die Punkte genannt, auf die im Motivationsschreiben Bezug genommen werden sollte (z.B. Verbindung eigener Forschungsinteressen mit den Studienschwerpunkten des Masters, angestrebte Berufsfelder), andere beschreiben die erwarteten Inhalte nur sehr allgemein. Immer dann, wenn es sich um einen zulassungsbeschränkten Studiengang handelt und aus der Aufnahmeordnung hervorgeht, dass die Bewertung des Motivationsschreibens mit Punkten versehen ist (z.B. M.A. Politikwissenschaft), lohnt es sich, die Aufnahmeordnung bezüglich des Motivationsschreibens sehr genau zu lesen. Standardisierte, nichtssagende Motivationsschreiben können in diesem Fall zu einer schlechteren Position in der Bewerberrangliste führen, umgekehrt können spezifisch auf den jeweiligen Studiengang bezogene Motivationsschreiben die Chancen auf einen Studienplatz in zulassungsbeschränkten Masterprogrammen verbessern.

    Ein tabellarischer Lebenslauf gehört in der Regel zu einer vollständigen Master-Bewerbung dazu, sofern in der Aufnahmeordnung angegeben. Er sollte Rückschlüsse auf die fachliche Nähe/Passung des bisherigen Studiums und/oder der bisherigen beruflichen Erfahrungen zum angestrebten Masterstudiengang erlauben, spielt aber im Auswahlverfahren in zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen ansonsten keine Rolle. Er muss kein Foto enthalten.

  • 10. Wie registriere ich mich bei MOIN?

    Interne Bewerber:innen (also Studierende der Uni Bremen), die bereits ein Konto über STUD.IP haben, melden sich ausschließlich mit dem ersten Teil Ihrer Uni-Mailadresse (ohne „@uni-bremen.de“) und dem dazugehörigen Passwort an. Ein neues Benutzerkonto muss nicht angelegt werden.

    Externe Bewerber:innen, die noch kein Konto über STUD.IP haben, müssen sich über das Bewerberportal MOIN ein neues Benutzerkonto anlegen (im Bereich „Bewerbung“). Das Passwort wird Ihnen auf Ihre angegebene Mailadresse zugesandt. Bitte beachten Sie, dass der Eingang der Bestätigungsmail bis zu 3 Stunden dauern kann.

    Sollte das Erstellen eines Benutzerkontos dennoch nicht möglich sein, wenden Sie sich bitte direkt per Mail an uns (masterprotect me ?!vw.uni-bremenprotect me ?!.de). Bitte geben Sie folgende Daten an:

    Vorname
    Nachname
    Benutzername im MOIN-Portal
    Geburtsdatum

  • 11. Ich kann mich nicht mehr bei MOIN einloggen; was kann ich tun?

    Sie sind bereits immatrikulierter Studierender an unserer Universität, dann wenden Sie sich direkt an das Zentrum für Netze. Nur dort kann Ihnen bezüglich Ihres Studierendenaccounts geholfen werden.

    Sie sind noch nicht an unserer Universität immatrikuliert und haben keinen Zugriff mehr auf Ihren Bewerberaccount, dann schreiben Sie uns eine E-Mail an masterprotect me ?!vw.uni-bremenprotect me ?!.de.

    Folgende Daten müssen Sie bitte angeben:
    Vorname
    Nachname
    Bewerbernummer
    Benutzername im MOIN-Portal
    Geburtsdatum

    Wir setzen daraufhin Ihr Passwort zurück und senden Ihnen ein vorübergehendes Passwort zu, welches Sie nach dem nächsten Login wieder ändern müssen.

  • 12. Was ist ein Härtefallantrag?

    Studienplätze der Härtefallquote werden auf Onlineantrag an Bewerbende vergeben, für die die Nichtzulassung in einem zulassungsbeschränkten Studiengang eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde.

    Für besondere Härtefälle sind an der Universität Bremen in Masterstudiengängen 5% der Studienplätze reserviert, im Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre 3 %. Anerkannte Härten können zu einer bevorzugten Zulassung führen.

    Den Härtefallantrag inklusive aller relevanten Nachweise stellen Sie unabhängig von der Masterbewerbung im Onlinebewerbungsportal MOIN. Er wird ausschließlich im Sekretariat für Studierende bearbeitet und nicht an die Auswahlkommissionen weitergeleitet. Bitte stellen Sie sicher, dass in Ihrer Onlinebewerbung für das Masterstudium keine Hinweise zu Ihrem extra gestellten Härtefallantrag zu finden sind.

    Bitte beachten Sie, dass in Papierform eingereichte Härtefallanträge und Nachweise nicht berücksichtigt werden können.

    Der Härtefallantrag ist bis zum Ende der Bewerbungsfrist zu stellen und die Aufnahmevoraussetzungen für den jeweiligen Masterstudiengang müssen auch bei der Einreichung eines Härtefallantrags erfüllt sein.

    Sollten Sie sich auf einen zulassungsfreien Studiengang bewerben, brauchen Sie keinen Härtefallantrag einzureichen, da ausreichend Kapazitäten zur Verfügung stehen.

    Alle weiteren Informationen erhalten Sie hier: CLICK ME

     

  • 13. Was passiert, nachdem ich meine Bewerbung abgeschickt habe?

    Nach der Übermittlung Ihrer Bewerbung erhalten Sie eine entsprechende Bestätigung per Mail. Nach Bewerbungsschluss des jeweiligen Masterstudiengangs werden die Bewerbungen formal geprüft und zur abschließenden inhaltlichen Bewertung an die Auswahlkommissionen weitergeleitet.

    Sobald wir die Ergebnisse der Auswahlkommission haben, werden Sie über eine mögliche Zulassung oder Ablehnung per Mail informiert. Beachten Sie bitte, dass das Vorprüfen der Bewerbungen und das Auswahlverfahren der Auswahlkommissionen einige Zeit in Anspruch nimmt (in der Regel 6-8 Wochen nach Bewerbungsschluss).

    Den Status Ihrer Bewerbung können Sie zu jeder Zeit online selbst einsehen.

    Statusmeldungen im Überblick:

    ► „Prüfung der Bewerbung“: Sie haben Ihre Bewerbung abgeschickt und von uns wurde diese erfolgreich akzeptiert.  Sie liegt nun dem Sekretariat für Studierende für die formale Prüfung vor.

    ► „Prüfung der Bewerbung II“: Ihre Bewerbung ist formal geeignet und liegt nun der Auswahlkommission für die inhaltliche Prüfung vor.

    ► „Prüfung der Bewerbung abgeschlossen“: Ihre Bewerbung erfüllt die Aufnahmevoraussetzungen gemäß Aufnahmeordnung des gewünschten Masterstudiengangs. Nach der Prüfung aller Bewerbungen durch die Auswahlkommission wird die Rangliste gebildet, welche Bewerbungen zugelassen werden.

    ► „Teilnahme am Vergabeverfahren“: Ihre Bewerbung erfüllt inhaltlich die Aufnahmevoraussetzungen des gewünschten Masterstudiengangs. Es wird die Rangliste gebildet, welche Bewerbungen zugelassen werden.

    ► „Ablehnung (keine Kapazität)“: Ihre Bewerbung erfüllt inhaltlich die Aufnahmevoraussetzungen des gewünschten Masterstudiengangs. Es standen allerdings nicht ausreichend Studienplätze zur Verfügung. Ihre Bewerbung wird automatisch am Nachrückverfahren teilnehmen.

    ► „Ablehnung (keine Teilnahme am Vergabeverfahren)“: Ihre Bewerbung erfüllt formal und/oder inhaltlich nicht die Aufnahmevoraussetzungen des gewünschten Masterstudiengangs.

  • 14. Ich habe eine fehlerhafte Bewerbung abgeschickt; was kann ich tun?

    Sollten Sie Ihre Bewerbung bereits übermittelt haben und im Nachhinein feststellen, dass etwas fehlerhaft oder unvollständig ist, dann schreiben Sie uns eine E-Mail an masterprotect me ?!vw.uni-bremenprotect me ?!.de.

    Bis zum Ende der Bewerbungsfrist kann Ihre Bewerbung in diesen Fällen durch uns wiedereröffnet werden. Bitte beachten Sie, dass die Bewerbung nur am Auswahlverfahren teilnehmen kann, wenn Sie die Bewerbung nach der Wiedereröffnung erneut fristgerecht online abgeschickt haben.

    Ihre E-Mail muss für die Wiedereröffnung Ihrer Bewerbung folgende Informationen enthalten:

    Vorname
    Nachname
    Bewerbernummer
    Benutzername im MOIN-Portal
    Geburtsdatum

     

  • 15. Ich habe eine Zulassung erhalten; wie nehme ich den Studienplatz an?

    Abhängig davon, ob Sie einen Zulassungsbescheid oder eine Einschreibbestätigung für Ihr gewünschtes Masterstudium an unserer Universität Bremen erhalten haben, variieren die Zahlfristen für die Annahme des angebotenen Studienplatzes.

    Bei der Einschreibbestätigung haben Sie bis zwei Wochen nach Lehrveranstaltungsbeginn Zeit, den Semesterbeitrag zu überweisen.

    Wenn Sie einen Zulassungsbescheid erhalten haben, haben Sie in der Regel ein bis zwei Wochen Zeit, den Semesterbeitrag zu überweisen, damit der Studienplatz als angenommen gilt und für Sie bis zur endgültigen Immatrikulation reserviert wird. Wenn Sie diese Zahlfrist verpassen, verlieren Sie den angebotenen Studienplatz und dieser wird an noch wartende Bewerber: innen weiter vergeben.

    Unabhängig davon, ob Sie einen Zulassungsbescheid oder eine Einschreibbestätigung erhalten haben, muss der Beitrag aber spätestens zum im Bescheid genannten Datum bei uns eingegangen sein.

    Zu einer Immatrikulation ins gewünschte Masterstudium kommt es erst, wenn alle im Zulassungsbescheid genannten Voraussetzungen fristgerecht erfüllt werden.

  • 16. Wann und wohin muss ich meine Bewerbungsunterlagen postalisch zur Universität Bremen schicken?

    Erst nach Erhalt einer Zulassung für den beantragten Masterstudiengang benötigen wir von Ihnen die erforderlichen Unterlagen für die Immatrikulation.

    Den Zulassungsbescheid können Sie ausschließlich online über das Portal moin aufrufen. Sobald dieser online verfügbar ist, werden Sie per E-Mail benachrichtigt.

    Beachten Sie bitte alle Bedingungen und Fristen auf dem Zulassungsbescheid. Sollten Sie die erforderlichen Unterlagen nicht innerhalb der angegebenen Frist einreichen, erlischt die Zulassung und eine Immatrikulation ist ausgeschlossen.

    Die erforderlichen Unterlagen können Sie als einfache Kopien einreichen, Beglaubigungen sind nicht notwendig. Ihre Originaldokumente können jederzeit von uns zur Überprüfung der Echtheit angefordert werden.

    Unterlagen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, müssen zusammen mit offiziellen Übersetzungen ins Deutsche eines in Deutschland vereidigten Übersetzers für Gerichte und Notare eingereicht werden.

    Sie können in den gewünschten Masterstudiengang nur immatrikuliert werden, wenn Sie alle Voraussetzungen form- und fristgerecht erfüllen.

    Bitte senden Sie uns alle erforderlichen Unterlagen gebündelt per Post an das

    Sekretariat für Studierende
    Bibliothekstr. 1
    28359 Bremen.

  • 17. Prüfliste / Übersicht der eingereichten bzw. noch fehlenden Unterlagen

    Ihnen wird im Onlineportal moin im Überblick Ihrer Bewerbung die Prüfliste angezeigt. Diese wird erst aktiv, sofern Sie eine Zulassung erhalten haben. In der Prüfliste können Sie jederzeit sehen, welche Dokumente von Ihnen bereits eingegangen sind und welche Dokumente fehlen bzw. nicht korrekt übersetzt oder nicht vollständig eingereicht wurden.

    Sobald ein Eintrag in Ihrer Prüfliste von uns bearbeitet wurde, erhalten Sie eine Mail als Information darüber.

    Da ein Haken in der Prüfliste nicht automatisch gesetzt wird, kann es ein paar Tage in Anspruch nehmen, bis etwaige Zahlungseingänge bzw. Eingänge der elektronischen Meldung Ihrer Krankenversicherung in Ihrer Prüfliste manuell abgehakt werden.

     

  • 18. Wie weise ich das geforderte Sprachniveau nach?

    Für die Immatrikulation in einen Masterstudiengang werden Sprachnachweise auf bestimmten Niveaustufen verlangt. Hier erfahren Sie, wie Sie die entsprechenden Niveaustufen nachweisen können.
     

    Nachweis des deutschen Sprachniveaus

    Mit Abschluss des deutschen Abiturs sowie eines deutschsprachigen Bachelorstudiums kann das deutsche Sprachniveau C1 nachgewiesen werden.

    Sollten Sie keinen deutschen Schulabschluss bzw. Bachelorabschluss erbracht haben, können die Niveaustufen A1-C1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) ausschließlich über Sprachzertifikate nachgewiesen werden.

    Hier finden Sie eine Übersicht der akzeptierten Sprachzertifikate: CLICK ME

     

    Nachweis des englischen Sprachniveaus über das deutsche Abitur

    Das englische Sprachniveau A1, A2 und B1 können Sie über das deutsche Abitur (allgemeine Hochschulreife) nachweisen. Hier finden Sie eine Übersicht über die Voraussetzungen: CLICK ME

    Die Niveaustufe B2 kann ebenfalls über das deutsche Abitur nachgewiesen werden. Hierzu muss das erworbene Sprachniveau B2 nach dem gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) explizit im Zeugnis ausgewiesen sein. Sollte auf Ihrem Abiturzeugnis die Lehre nach dem GER nicht ausgewiesen sein, können Sie an Ihrer Schule nachfragen, ob eine nachträgliche Bestätigung gemäß des jeweiligen Landesgesetzes möglich ist.

    Wenn Sie das Niveau über das Abitur nachweisen möchten, reichen Sie bitte sowohl das Zeugnis als auch die offizielle Bestätigung über die Nachzertifizierung des Sprachniveaus ein. Hier erhalten Sie nähere Information dazu: CLICK ME

    Das englische Sprachniveau C1 ist ausschließlich über entsprechende Zertifikate nachweisbar.

     

    Weitere Sprachnachweise über Zertifikate

    Alle englischen Niveaustufen und Niveaustufen anderer geforderter Sprachen können über Zertifikate nachgewiesen werden. Eine Übersicht über alle anerkannten Zertifikate erhalten Sie hier: CLICK ME

    Teilweise weisen Sprachzertifikate eine Gültigkeitsdauer aus. Diese würden Sie auf Ihrem Zertifikat finden. Zertifikate ohne ausgewiesene Gültigkeitsdauer verlieren diese nicht.

    Sollten Sie einen TOEFL-Test ablegen, geben Sie bitte für die Zusendung Ihres Ergebnisses den Code 5740 für die Universität Bremen an.

     

    Sprachnachweis ohne Zertifikat

    Die Vorlage eines Zertifikats entfällt, wenn die Unterrichtssprache Ihres Abiturs oder Ihres abgeschlossenen Studiums komplett in der verlangten Sprache absolviert wurde („Medium of Instruction“). Dazu reicht eine Bestätigung Ihrer Schule/Universität aus.

    Bitte stellen Sie frühzeitig sicher, ob Sie über alle erforderlichen Sprachkenntnisse verfügen und diese fristgerecht und korrekt nachweisen können. Erfahrungsgemäß sind weder Testtermine noch Ausstellungen von Zertifikaten kurzfristig zu erhalten. Kurz vor Einreichfrist kann es somit zeitlich unmöglich werden, die Ergebnisse fristgerecht vorlegen zu können. Auch in diesem Fall wäre eine Immatrikulation nicht möglich.

    Allgemeine Information

    Sollten Sie Ihrer Bewerbung Sprachnachweise hochladen, die nicht zum Zeitpunkt der Bewerbung nachgewiesen werden müssen und von uns nicht akzeptiert werden, erhalten Sie nach der formalen Prüfung eine Mail als Information, damit Sie noch genügend Zeit haben, einen korrekten Sprachnachweis zu erbringen. Ebenso informieren wir die Bewerber: innen per Mail, wenn der Sprachnachweis nicht den allgemeinen Bestimmungen entspricht, eine Akzeptanz für die Immatrikulation jedoch trotzdem möglich wäre.
    Sie können sich beim Sprachenzentrum Bremen per Mail über die Akzeptanz der Sprachnachweise informieren. Darüber hinaus werden im Sprachenzentrum Bremen auch Testtermine für verschiedene Sprachen angeboten, damit Sie für die Immatrikulation rechtzeitig das entsprechende Sprachniveau korrekt nachweisen können.

  • 19. Wie weise ich meine Krankenversicherung nach?

    Der Krankenversicherungsnachweis wird von den gesetzlichen Krankenkassen digital an die Universität Bremen übermittelt. Eine gesonderte Bestätigung Ihrer Krankenkasse entfällt dadurch.

    Die Meldung wird ausschließlich von einer gesetzlichen Krankenkasse übermittelt und belegt entweder, dass Sie:

    - bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert oder

    - nicht pflichtversichert sind.

    Bitte setzen Sie sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung. Wenn Sie privat versichert sind, setzen Sie sich bitte mit einer gesetzlichen Krankenkasse Ihrer Wahl in Verbindung.

    Ohne einen gültigen Krankenversicherungsnachweis erfolgt keine Immatrikulation.

    Die Hochschulnummer der Universität Bremen für die elektronische Übermittlung der Krankenkassendaten lautet: H0002687.

  • 20. Welche Übersetzungen werden akzeptiert?

    Dokumente, die in englischer oder deutscher Sprache ausgestellt sind, werden von uns akzeptiert und müssen nicht übersetzt werden.

    Unterlagen, die nicht in deutscher bzw. englischer Sprache ausgestellt worden sind, müssen in die deutsche Sprache übersetzt werden. Es können nur Übersetzungen akzeptiert werden, die von einem für Gerichte und Notare vereidigten Übersetzungsbüro für die jeweilige Sprache angefertigt wurden.

    Haben Sie Ihre Unterlagen außerhalb Deutschlands übersetzen lassen, so können Sie bei einer deutschen diplomatischen Vertretung (Botschaft/Konsulat) nach einer Bestätigung fragen. Wichtig ist hierbei, dass die Botschaft/das Konsulat die inhaltliche Übereinstimmung der Übersetzung mit dem Original bestätigt. Eine amtliche Beglaubigung der Dokumente durch die deutsche Botschaft oder eine Apostille ist nicht ausreichend.

    Außerdem gibt es die Möglichkeit, sich mit den bereits übersetzten Dokumenten an ein vereidigtes Übersetzungsbüro in Deutschland zu wenden. Sollte das vereidigte Übersetzungsbüro offiziell bestätigen, dass die Übersetzung korrekt ist (per Stempel und Unterschrift), kann dies auch akzeptiert werden.

    Bitte beachten: Sollten Sie Unterlagen einreichen, die nicht hinreichend übersetzt wurden, werden wir Sie darüber per E-Mail informieren. Für die Immatrikulation müssen alle Unterlagen fristgerecht und in der beschriebenen Form eingegangen sein.

  • 21. Benötige ich für die Immatrikulation ein APS-Zertifikat?

    Studienbewerberinnen und Studienbewerber aus China, Indien und Vietnam unterliegen bei der Vergabe von Studienvisa einer Vorprüfung ihrer Zeugnisse bei der Akademischen Prüfstelle.

    Die Akademische Prüfstelle ist eine Service-Einrichtung des Kulturreferates der Deutschen Botschaft in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD).

    Sie überprüft die Richtigkeit der vorgelegten Nachweise, wie sie in den Bewertungsvorschlägen der Kultusministerkonferenz für China, Indien und Vietnam festgelegt sind und führt mit den Studienbewerberinnen und -bewerbern ein Interview durch. Die Deutsche Botschaft vergibt Studienvisa nur an Bewerber mit dem Prüfsiegel der APS. Derzeit bestehen Akademische Prüfstellen in China, Indien und Vietnam.

    Weitere Informationen und Links zu den jeweiligen Akademischen Prüfstellen finden Sie auf der Homepage von uni-assist.

  • 22. Was passiert, wenn ich die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfülle?

    Nach Eingang Ihrer Bewerbung wird diese von uns formal und inhaltlich geprüft. Sollten Sie beispielsweise nicht über ausreichende Studienleistungen verfügen, Ihren Abschluss an einer nicht akkreditierten Hochschule oder Universität erworben haben oder eine weitere, gemäß Aufnahmeordnung zwingende Voraussetzung nicht erfüllen, nimmt Ihre Bewerbung nicht am Auswahlverfahren teil.

    Sie erhalten darauf eine begründete Ablehnung und werden darüber per Mail informiert.

  • 23. Ich reise nach Vorlesungsbeginn ein; an wen kann ich mich wenden?

    Sollten Sie (beispielsweise aufgrund von Visaproblemen) erst nach Vorlesungsbeginn in Deutschland einreisen können, fragen Sie bitte direkt beim Fachbereich des jeweiligen Masterstudienganges an, ob dies möglich ist. Dort können Sie eine Bescheinigung für eine spätere Aufnahme des Studiums beantragen.

    Das Sekretariat für Studierende kann Ihnen lediglich die Immatrikulation bestätigen, wenn Sie bereits alle Unterlagen fristgerecht eingereicht haben.

    Bitte beachten Sie, dass auch bei einer späteren Aufnahme des Studiums die für die Immatrikulation erforderlichen Unterlagen korrekt und fristgerecht eingereicht werden müssen. Die spätere Aufnahme des Studiums berechtigt Sie nicht, Ihre Unterlagen erst nach Fristablauf einreichen zu können.

  • 24. Welche Gebühren fallen im Studium an?

    Pro Semester ist ein Semesterbeitrag für die Rückmeldung zu bezahlen. Die Zahlfristen, die Höhe des Beitrags sowie Informationen zum Umfang der darin enthaltenen Leistungen erhalten Sie hier: CLICK ME

    Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zu den Semesterbeiträgen auch Kosten zum Leben anfallen. Auf folgender Internetseite erhalten Sie Informationen zu den Lebenshaltungskosten in Bremen und Sie erfahren alles zum Thema Studienfinanzierung und Stipendien: CLICK ME

  • 25. Wann erhalte ich meine Semesterunterlagen?

    Die Semesterunterlagen inklusive Semesterticket werden erst nach der erfolgreichen Immatrikulation ausgestellt. Die Immatrikulation erfolgt erst nach der vollständigen Einreichung aller im Zulassungsbescheid genannten Unterlagen innerhalb der dort angegebenen Frist.

    Ohne endgültige Immatrikulation haben Sie weder Anspruch auf die Semesterunterlagen noch können wir Ihnen Bescheinigungen für andere Behörden ausstellen.

    Wir versenden die Semesterunterlagen inklusive Semesterticket ausschließlich an eine Adresse innerhalb Deutschlands. Nach der erfolgreichen Immatrikulation erhalten Sie innerhalb der nächsten Woche die Unterlagen per Post.

    Wenn Sie sich außerhalb Deutschlands befinden, werden die Unterlagen nicht gedruckt und zugesendet. Sobald Sie eine deutsche Adresse nachweisen können, müssen Sie über das Onlineportal Moin einen Antrag auf Adressänderung stellen. Nach der Bearbeitung dieses Antrags von uns werden Sie innerhalb der nächsten Woche die Unterlagen inklusive Semesterticket per Post zugeschickt bekommen.

    Die Antragstellung für die Adressänderung erfolgt über das moin-Portal.

    Im Onlineportal Moin wird Ihnen nach erfolgreicher Immatrikulation eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung zur Verfügung gestellt.

  • 26. Ich bin internationale: r Studierende: r und reise aus dem Ausland ein; was muss ich beachten?

    Auf der Homepage des International Office der Universität Bremen finden Sie spezielle Informationen sowie Formalitäten zur Einreise und zum Aufenthalt als internationale: r Studierende: r in Bremen.

     

  • 27. Ich habe noch weitere Fragen, an wen kann ich mich wenden?

    Sollten Sie noch weitere Fragen haben, schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an masterprotect me ?!vw.uni-bremenprotect me ?!.de.

    Unsere Sprechzeiten:

    Persönliche Sprechzeit: montags und donnerstags von 10-12 Uhr. Sie finden uns auf dem Campus der Universität Bremen, Bibliothekstr. 1, 28359 Bremen im Erdgeschoss des Verwaltungsgebäudes.

    Telefonische Sprechzeit: Für telefonische Auskünfte stehen die Infostelle Studium montags, dienstags, donnerstags 9-15 Uhr, freitags 9-12 Uhr und die Sachbearbeiter: innen montags, mittwochs, donnerstags 10-12 Uhr und dienstags 13-15 Uhr zur Verfügung. Sie erreichen uns unter der Nummer 0421 218-61002.

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Aktualisiert von: Plöger