Prüfungen
Allgemeine Hinweise
Allgemeine Informationen zu Prüfungen, sowie die offiziellen Prüfungspläne an der Universität Bremen, Hinweise zu Widerholungsregelungen, Regelungen bei Auslandsaufenthalten, Beurlaubungen etc. finden Sie unter: www.uni-bremen.de/pruefungen
Online-Anmeldung zu Prüfungen über PABO im Pflicht- und Wahlpflichtbereich
Für alle Prüfungen im Pflicht- und Wahlpflichtbereich melden Sie sich innerhalb der im Prüfungsplan bekannt gegebenen Fristen online über das Prüfungsamt Bremen Online (PABO) an.
Ohne Anmeldung können keine Prüfungsergebnisse in PABO eingetragen werden!
Über PABO können Sie außerdem jederzeit eine Online-Bescheinigung Ihrer Leistungen (Transcript of Records) abrufen.
Login und Formulare: Zentrales Prüfungsamt (ZPA) und PABO
Die Lehrpersonen haben bis Mitte November Zeit, Ergebnisse aus dem Sommersemester in PABO einzutragen und bis Mitte Mai für Ergebnisse aus dem Wintersemester. Vorgezogene Bewertungen oder fehlende Noteneinträge sollten Sie direkt mit der Lehrperson besprechen. Bei Nicht-Reaktion der Lehrpersonen wenden Sie sich an die Studienfachtudienfachberatung.
Ausnahmen: General Studies und Pflichtpraktikum
Für General Studies und das Pflichtpraktikum im 1-Fach- oder 2-Fächer-Bachelor Politikwissenschaft erfolgt keine Anmeldung über PABO.
Hier benötigen Sie einen Leistungsnachweis-Schein, den Sie im PABO-Portal unter „Allgemeine Formulare“ finden.
(Ausnahme: Online-Kurse der E-General Studies mit Prüfungsleistung werden teilweise über PABO angemeldet.)
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten Ihres Studiengangs unter „General Studies“ und „Praktikum“.
Prüfungstermine
Verbindlich ist der immer der Prüfungsplan für VF/PF/KF (FB 08) bzw. der Prüfungsplan Lehramt Politik-Arbeit-Wirtschaft (siehe FB 12 + Lehramt/Lehramtsoptionsfächer) auf der Übersichtsseite der Prüfungspläne aller Fachbereiche.
Übersicht (Erst-)Prüfungen (Klausuren) im Wintersemester 2025/26
- Betrifft die Prüfungen der Module Pol-M1, Pol-M3, Pol-M5.
Übersicht Wiederholungsprüfungen (Klausuren) im Wintersemester 2025/26
- Betrifft die Prüfungen der Module Pol-M2, Pol-M4 und Pol-M7, wenn die jeweiligen Prüfungen nicht erfolgreich im Sommersemester absolviert wurden.
Übersicht (Erst-)Prüfungen (Klausuren) im Sommersemester 2025
- Betrifft die Prüfungen der Module Pol-M2, Pol-M4 und Pol-M7.
- Verbindlich ist der Prüfungsplan für VF/PF/KF bzw. der Prüfungsplan Lehramt Politik-Arbeit-Wirtschaft auf der Webseite des Zentralen Prüfungsamtes.
Übersicht Wiederholungsprüfungen (Klausuren) im Sommersemester 2025
- Betrifft die Prüfungen der Module Pol-M1, Pol-M3, Pol-M5 und Pol-M6/Pol-M6a, wenn die jeweiligen Prüfungen nicht erfolgreich im Wintersemester absolviert wurden.
- Verbindlich ist der Prüfungsplan für VF/PF/KF bzw. der Prüfungsplan Lehramt Politik-Arbeit-Wirtschaft auf der Webseite des Zentralen Prüfungsamtes.
Prüfungsordnung
Aktuelle Prüfungsordnung (BPO 2023)
Den aktuellen allgemeinen und fachspezifischen Teil der Prüfungsordnung für die BA-Programme finden Sie in der Datenbank Studium. Hier für Politikwissenschaft und hier für Politik-Arbeit-Wirtschaft
Übergang in die BPO 2023, die für alle Studierenden gilt, die ab 1.10.2024 angefangen haben oder einen Antrag auf Wechsel in die neue BPO gestellt haben
Infoblatt zu den Übergangsregelungen
Ältere Prüfungsordnungen finden Sie im Archiv für Prüfungsordnungen des Zentralen Prüfungsamtes und hier:
BPO 2014 für das Vollfach Politikwissenschaft
Zum Wechsel von der BPO 2014 in die BPO 2019 galten folgende Übergangsregelungen:
Vollfach-Studierende mit Studienbeginn vor WS 19/20 wechseln mit dem Absolvieren von Pol-M8 Einführung in das politikwissenschaftliche Arbeiten in die geänderte Prüfungsordnung von 2019.
Profil- und Komplementärfach-Studierende mit Studienbeginn vor WS 19/20 konnten bis 15.11.2019 einen Antrag an den Bachelorprüfungsausschuss stellen, um in die neue Prüfungsordnung von 2019 zu wechseln.
Lehramt an Gymnasien/Oberschulen (Gy/OS) mit Unterrichtsfach Politikwissenschaft: Seit Wintersemester 2019/20 wurden keine neue Studierenden in diesem Studiengang mehr eingeschrieben, dieser Studiengang ist zum 30.09.2025 ausgelaufen. Das lehramtsbezogene BA-Programm wurde umbenannt in Politik-Arbeit-Wirtschaft, die Prüfungsordnung für diesen Studiengang finden Sie in der Datenbank Studium, s. oben.
Schriftliche (Haus-)Arbeiten
Anmeldung und Abgabe
Informationen zu An- und Abmeldefristen über PABO sowie Abgabefristen für Hausarbeiten und schriftliche Ausarbeitungen von Referaten finden Sie rechtzeitig im Prüfungsplan (s. Prüfungstermine) bzw. auf der Hompage des Zentralen Prüfungsamts. Grundsätzlich müssen schriftliche Arbeiten, wenn nicht durch die Lehrperson bzw. im Prüfungplan anders kommuniziert, spätestens zum Ende des jeweiligen Semesters eingereicht werden (Wintersemester: 31.März; Sommersemester: 30. September)
Formalia
Beim Verfassen von Hausarbeiten ist das Kompendium zu beachten. Dort finden Sie Hinweise zum wissenschaftlichen Arbeiten wie formale Richtlinien, Recherchetipps, Zitationsregeln und Ratschläge zum Vermeiden von Plagiarismus. Für jede Abgabe sollte das Deckblatt für schriftliche (Haus-)Arbeitendes Institutsverwendet werden, das wie das Kompendium auch im Service-Bereich zu finden ist.
Wenn Sie mit Zotero bibliographieren möchten, finden Sie hier eine Anleitung
General Studies
Welche Veranstaltungen können im Rahmen des General-Studies-Bereichs besucht werden?
Besucht werden können alle im Online-Veranstaltungsverzeichnis aufgeführten Veranstaltungen und alle Veranstaltungen des Sprachenzentrums (bitte beachten Sie: die Kosten der Sprachkurse müssen i.d.R. von Ihnen getragen werden). Auf Studiengangs-, Fachbereichs- und Uni-Ebene finden Sie im Online-Verzeichnis unter „General Studies“ bzw. „Fachergänzende Studien“ besonders geeignete Veranstaltungsangebote. Auch Seminare, die zu einem Modul des Wahlpflichtbereichs (BA Politikwissenschaft) gehören, können im Rahmen der General Studies besucht werden.
- Fortgeschrittene Studierende (ab dem 4. Semester) können im Rahmen der General Studies auch Seminare des Vertiefungsmoduls im MA Politikwissenschaft (Modul MAPW-M3) besuchen.
Wie erfolgt die Vergabe von Leistungspunkten (CPs) in den General Studies?
Werden Veranstaltungen im Rahmen der General Studies besucht, erfolgt keine Anmeldung über PABO. Im Gegensatz zum Pflicht- und Wahlpflicht-Bereich wird hier ein Scheinformular zur Bestätigung der Leistung benötigt. Sie finden es unter „Formulare“ auf der ZPA-Homepage unter „Allgemeine Formulare/Leistungsnachweis“: https://www.uni-bremen.de/zpa/formulare/
Der Schein muss vom Veranstalter unterschrieben und von der jeweiligen Geschäftsstelle des Studiengangs bzw. der Institution, der die Lehrperson zugeordnet ist, gesiegelt werden. Scheine, die bei politikwissenschaftlichen Lehrpersonen erworben wurden, werden von der Institutsgeschäftsstelle gesiegelt. Die Studierenden erhalten eine digitale Kopie des gesiegelten Scheins. Außerdem werden sie darüber informiert, dass das Original nach einer bestimmten Frist ans Prüfungsamt weitergeleitet wird, wenn sie nicht widersprechen.
Weitere Informationen zum Thema Prüfungen in den General Studies finden Sie im Studienführer. Den für Sie gültigen Studienführer finden Sie im Service-Bereich.
Bachelorarbeit
Voraussetzungen zur Anmeldung
Genaue Informationen zur Anmeldung der Bachelorarbeit bieten im Download-Bereich die Dokumente Leitfaden zur Anmeldung der Bachelorarbeit, die Präsentation zur jedes Semester angebotenen Info-Veranstaltung zur Bachelorarbeit, die Checkliste Studienplanung und der Studienführer Bachelor Politikwissenschaft.
Studierende, die ihr BA-Studium in Politikwissenschaft an der Universität Bremen NACH dem 01.10.2014 aufgenommen haben, müssen bei der Anmeldung zur BA-Arbeit einen Nachweis von Englisch-Kenntnissen vorlegen. Hierzu gibt es zwei Möglichkeiten:
- Sie besuchen ein englischsprachiges Wahlpflichtseminar im BA Politikwissenschaft (Pol-M 10 - 14), legen dort eine englischsprachige Prüfungsleistung ab und lassen sich das von der Lehrperson auf dem nebenstehenden Formular zur Bescheinigung der Englischkenntnisse bestätigen.
- Sie legen einen vom Sprachenzentrum anerkannten B2-Nachweis vor. Alle Möglichkeiten hierzu finden Sie auf der Homepage des Sprachenzentrums.
Studierende, die ihr BA-Studium in Politikwissenschaft an der Universität Bremen VOR dem 01.10.2014 aufgenommen haben, sind von der Vorlage eines B2-Nachweises in Englisch befreit! (Beachten Sie aber, dass die fachlich einschlägigen MA-Programme der Universität Bremen mindestens ein B2-Niveau in Englisch verlangen.)
Gutachter*innen
Die Bachelorarbeit muss von zwei Gutachter*innen korrigiert werden, die von den Studierenden bei der Anmeldung der BA-Arbeit vorgeschlagen werden. Im Service-Bereich finden Sie eine Liste möglicher Gutachter*innen für Bachelorarbeiten im jeweiligen Semester. Auf begründeten Antrag an den Bachelorprüfungsausschuss Politikwissenschaft im ZPA/Geschäftsstelle FB 8 kann auch ein*e Gutachter*in aus einem anderen Studiengang oder einer anderen Hochschule gewählt werden. Auf der ZPA-Homepage unter Formulare finden Sie den Antrag auf externe Prüfer*innen/Gutachter*innen.
Formalia
Auch zur Erstellung der Bachelorarbeit ist das Kompendium zu beachten. Dort finden Sie Hinweise zum wissenschaftlichen Arbeiten, wie formale Richtlinien, Recherchetipps, Zitationsregeln und Ratschläge zum Vermeiden von Plagiarismus. Die aktuelle Version steht im Service-Bereich zur Verfügung.
Plagiarismus
Plagiat
Die von Ihnen verwendete Literatur in wissenschaftlichen Arbeiten (dazu zählen ggf. Haus- und Abschlussarbeiten) dokumentieren Sie sowohl durch die im Text eingefügten Zitationen als auch mittels einer Literaturliste am Ende der Arbeit. Außerdem müssen Sie korrekt zitieren, d. h. die Übernahme von Ideen und Informationen (insbesondere wörtliche und sinngemäße Zitate) in Ihrem Text eindeutig dokumentieren. Tun Sie dies nicht, machen Sie sich eines Plagiats schuldig, d. h. Sie begehen geistigen Diebstahl. Dies ist nicht nur unethisch, sondern kann auch studienbezogene Sanktionen und ggf. sogar rechtliche Konsequenzen zur Folge haben (Stichwort Urheberrecht).
Um ein Plagiat handelt es sich nicht nur, wenn der Text einer anderen Person als der eigene ausgegeben wird (z. B. durch die Abgabe einer Hausarbeit, die aus dem Internet heruntergeladen wurde). Ein Plagiat liegt auch dann vor, wenn die Arbeit durch das Zusammenfügen von verschiedenen aus dem Internet heruntergeladenen (und nicht nachgewiesenen) Texten entstanden ist. Mehr noch: Sie begehen auch dann geistigen Diebstahl, wenn Sie eine Idee oder Argumentation, die Sie einem fremden Text entnommen haben, als Ihre eigene ausgeben, d. h. verwenden, ohne auf den Ursprung hinzuweisen. Das gilt insbesondere auch dann, wenn Sie Aussagen nicht wörtlich übernehmen, sondern paraphrasieren.
Dieser Text stammt aus dem Kompendium des Instituts für Politikwissenschaft. Dort finden Sie Tipps zum Vermeiden von Plagiaten und weitere Hinweise zum wissenschaftlichen Arbeiten. Die aktuelle Version des Kompendiums befindet sich im Service-Bereich.
Plagiatssoftware am FB08
Am Fachbereich 08 können schriftliche Arbeiten wie Haus- und Abschlussarbeiten mit der Software PlagAware auf Plagiate hin überprüft werden. Hierfür ist eine Einverständiserklärung der Studierenden nötig, die Sie im Service-Bereich finden. Weitere Informationen zur Plagiatssoftware PlagAware sind auf den Seiten des QM-Portals der Universität Bremen zusammengestellt.
Anerkennungsverfahren
Studien-und Prüfungsleistungen, die vor dem BA-Politik-Studium bzw. außerhalb des Studiums an der Universität Bremen erbracht worden sind, können auf Antrag anerkannt werden. Dazu zählen z. B. berufsfeldnahe praktische Erfahrungen vor dem Studium, Anerkennungen bei Fach-, Abschluss-und Ortswechsel oder Auslandsemester während des Studiums. Ein Antrag auf Anerkennung kann erst nach der Immatrikulation gestellt werden. Es gibt hierfür keine festen Antragsfristen. Der Anerkennungsantrag muss von dem/der Anerkennungsbeauftragten unterzeichnet werden und wird dann bei der für den FB 08 bzw. FB 12 (Lehramt) zuständigen Geschäftsstelle des Zentralen Prüfungsamtes eingereicht. Den "Antrag auf Anerkennung von Leistungen" mit einem Ablaufplan zum Verfahren finden Sie auf der ZPA-Homepage unter Formulare/Allgemeine Formulare. Alle Anerkennungsbeauftragte finden Sie unter Beauftragte und Gremien.

