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FAQ zur Schließung zum Jahreswechsel

Nach Abstimmungen zwischen dem Rektorat und den Interessenvertretungen wird die Universität an allen Standorten zum Jahreswechsel 2025/2026 wie folgt geschlossen sein: Schließung der Universität: 23. Dezember 2025 ab 22:00 Uhr bis Öffnung der Universität: 05. Januar 2026 ab 06:00 Uhr

Als Personalrat erreichen uns immer wieder Anfragen zu diesem Thema. Daher haben wir in der nachfolgenden Liste Antworten zu den häufigsten Fragen zusammengefasst:

Ist die Uni vollständig geschlossen und es können keine Mitarbeitende in die Gebäude?

Ja, die Uni wird komplett geschlossen. Es können aber für Bereiche, in denen ein Zutritt unerlässlich ist, einzelfallbezogene Sonderabsprachen getroffen werden. Dazu müssen Bereichsverantwortliche frühzeitig einen Antrag bei der Kanzlerin stellen.

Muss ich für die Schließtage zwingend Urlaub nehmen?

Die Schließtage sind keine Betriebsferien, an denen die Mitarbeitenden freigestellt werden. Die Mitarbeitenden haben verschiedene Möglichkeiten die Arbeitstage auszugleichen:

a) Sie nehmen Erholungsurlaub.
b) Sie können – sofern sie ihre Arbeitszeit erfassen – Plusstunden abbauen oder Minusstunden machen.
c) In Fällen, in denen diese Möglichkeit nicht besteht, kann – soweit möglich und erforderlich – ortsflexibles Arbeiten gewährt werden. Dies muss mit dem/der jeweiligen Vorgesetzten abgestimmt werden.
d) Die Möglichkeiten a bis c können auch kombiniert werden.

Kann ich mehr Plus- oder Minusstunden für diese Zeit aufbauen?

Bis 31. Januar 2026 gilt eine Ausnahme bei den Zeitkonten. Es ist bis dahin möglich die erlaubte Höhe an Plus- oder Minusstunden (Höhe der individuell vereinbarten Arbeitszeit) um weitere 24 Stunden zu über- oder unterschreiten.

Ich bin WiMi und nehme nicht an der Zeiterfassung teil. Wie kann ich die Schließtage ausgleichen?

Hier muss zuallererst der Erholungsurlaub herangezogen werden. Falls möglich und erforderlich kann aber an den Schließtagen ortsflexibles Arbeiten eine Option sein. Dies muss mit den jeweiligen Vorgesetzten abgestimmt werden.

Ich falle nicht unter die bestehende "Vereinbarung für die Arbeitszeit" an der Universität Bremen und erfasse meine Arbeitszeit auf freiwilliger Basis. Kann ich die Schließtage dann über Plusstunden ausgleichen?

Ja, das ist möglich. Es sollte aber vorher mit der/dem Vorgesetzten abgestimmt werden.

Ich habe als Lektor:in eine Jahresarbeitszeitregelung. Wie kann ich die Schließtage ausgleichen?

Hier gelten die gleichen Regelungen wie für andere Mitarbeitende, die nicht unter die bestehende Vereinbarung zur Arbeitszeiterfassung fallen. Als erstes sollte Erholungsurlaub genommen werden. Falls das nicht möglich ist oder andere dienstliche Gründe dagegensprechen, kann – soweit möglich und erforderlich – ortsflexibles Arbeiten gewährt werden.

 

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Aktualisiert von: Personalrat