Unbedenklichkeitsbescheinigung

Das Ausstellen einer Unbedenklichkeitsbescheinigung ist nicht möglich.

Im Rahmen von Bologna muss jede Universität die ausstehende Anzahl an Prüfungsversuchen mit der eigenen Prüfungsordnung abgleichen. Über die Unbedenklichkeit kann also nur die Folge-Universität entscheiden, je nach Regelung der dort gültigen Prüfungsordnung.

Zu diesem Zweck müssen Sie eine aktuelle Notenbescheinigung einreichen, aus der sowohl alle Versuche als auch das Bestehen bzw. endgültige Nicht-Bestehen zu entnehmen sind.