Comparative and European Law (Hanse Law School)

Gemäß § 13 Abs. 2 der Allgemeinen Teile der Bachelor- bzw. Masterprüfungsordnungen vom 11.06.2025 sind die Fristen zur Anmeldung und Abmeldung ausschließlich abhängig von den Angaben im Prüfungsplan.

Für jedes Fach existiert ein eigener Prüfungsplan.

Die Fristen für die Prüfungen Ihres Faches können Sie unter diesem Link nachschlagen.

Eine Anmeldung zur Prüfung ist in jedem Semester, in dem Sie an der Prüfung teilnehmen möchten, zwingend erforderlich. Dies gilt auch für Wiederholungen nach einem Fehlversuch oder einer Krankmeldung.

Eine automatische Anmeldung findet nicht statt!

Weitere Informationen stehen Ihnen unter „Infos zu Prüfungsangelegenheiten“ zur Verfügung.

Sollten Sie sich nicht über PABO an- oder abmelden können, könnte es an folgenden Punkten liegen.

  • Modulergebnisse aus den Fachbereichen stehen noch aus (bitte wenden Sie sich an den Modulverantwortlichen)
  • Sie haben das Modul bereits bestanden (bitte kontrollieren Sie Ihren Studienverlauf auf PABO)
  • Es gibt eine abweichend An- und Abmeldephase (siehe Prüfungsplan)
  • Sie sind nicht für den Studiengang immatrikuliert

Ist die Anmeldung weiterhin nicht möglich, dann wenden Sie sich bitte umgehend an die für Sie zuständige Geschäftsstelle im Zentralen Prüfungsamt.

Bei technischen Problemen innerhalb des PABO-Portals kontaktieren Sie uns umgehend und innerhalb der Anmeldephase über dieses Formular.

Sollte Ihr Studiengang über einen General Studies-Bereich verfügen, empfehlen wir Ihnen, die Scheine hierfür in den ersten Studienjahren zunächst aufzubewahren und diese nicht direkt beim Zentralen Prüfungsamt abzugeben.

 

- Einmal eingetragene Leistungen können nicht mehr ausgetauscht werden!

Sie haben so die Möglichkeit eine individuelle Schwerpunktsetzung vorzunehmen und können sich zum Studienende die Scheine eintragen lassen, die Ihrer Zielsetzung entsprechen.

 

- Benotete Leistungsnachweise müssen auch benotet eingetragen werden.

Überlegen Sie sich somit bitte schon im Voraus, ob Sie die Leistung benotet oder unbenotet erbringen wollen und informieren Sie Ihren Dozenten hierüber.

 

- Einreichung der Leistungsnachweise

Zur Abgabe der General Studies bringen Sie im Idealfall immer das Original und die dazugehörige Kopie mit. Wir gleichen diese miteinander ab, behalten die Kopie für Ihre Akte und Sie können den Original Leistungsnachweis für eventuelle spätere Zwecke wieder mitnehmen.

 

- Freiwillige Zusatzleistungen

Wenn Sie weitere General Studies Scheine einreichen, die die Anzahl der laut Prüfungsordnung verlangten 180 CPs überschreiten, werden diese als Freiwillige Zusatzleistungen ausgewiesen und gehen grundsätzlich nicht in die Berechnung der Gesamtnote mit ein. Die Freiwilligen Zusatzleistungen werden in einer Anlage zum Zeugnis separat mit Note und CP ausgewiesen.

Ansprechperson im ZPA

Geschäftsstelle Fachbereich 06

  • Daniela Jagel
  • Kathrin Helmik

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