Studieren im Ausland

Im Rahmen des europäischen ERASMUS+ - Programms haben Sie als Studierende unseres Instituts die Möglichkeit, für mindestens 3 bis höchstens 12 Monate innerhalb eines Studienabschnittes (Bachelor, Master oder PhD) an einer der 15 europäischen Partnerhochschulen zu studieren. Während des jeweiligen Studienabschnittes können Sie bis zu 12 Monaten gefördert werden. Für die Bewerbung müssen Sie das erste Studienjahr abgeschlossen haben.
Austauschmaßnahmen mit der Schweiz werden nicht über das Erasmus+- Programm abgewickelt, sondern werden komplett von der Schweiz finanziert.
Eine Erasmus-Förderung im IKFK kann nur für unsere Partneuniversitäten vergeben werden. Sofern Sie sich für eine andere Partneruniversität interessieren, die einen Partnervertrag mit einem anderen Institut des FB09 hat, so lassen Sie uns darüber sprechen.
Mit der ERASMUS+-Förderung erhalten Sie
- einen finanziellen Zuschuss für Ihren Studienaufenthalt im Ausland. Die Höhe ist ziellandabhängig und wird taggenau berechnet
- akademische Anerkennung Ihrer im Ausland erbrachten Leistungen. Diese können durch ein anschließendes Anerkennungsverfahren den jeweligen Modulen Ihres Studiums am IKFK zugeteilt werden
- eine Befreiung der Studiengebühren an der Partnerhochschule
- eine organisatorische, kulturelle und sprachliche Unterstüzung bei der Vorbereitung auf das Auslandssemester
- einen Sonderzuschuss für einen Auslandsaufenthalt mit Kindern
- Sonderzuschüsse für besondere Bedürfnisse
Studierende mit einer Behinderung, die einen GdB von mindestens 30% haben, können einen Pauschalzuschuss beantragen. Die Pauschalförderung wird individuell (je nach Zielland und monatlicher Förderrate) berechnet. Entscheidend ist hier der maximale Fördersatz für das von Ihnen ausgewählte Zielland.
Studierende, die mit ihrem Kind/ihren Kindern ins Ausland reisen, und im Ausland alleinerziehend sind, können eine monatliche Pauschale in Höhe von 200 Euro (unabhängig von der Anzahl der Kinder) beantragen, die zusätzlich zur regulären Erasmus+ Förderrate ausgezahlt wird.
Die Antragstellung für die Sondermittel erfolgt über das International Office bei Frau Barbara Hasenmüsller
Land | Universität | Hochschulcode | Vertragsende | BA | MA |
Finnland | Aalto University School of Art and Design | SF ESPOO12 | 2021/22 | 0 | x |
Frankreich | Université Toulouse Jean Jaurès | F TOULOUS02 | 2021/22 | x | x |
Frankreich | Université Sorbonne Nouvelle Paris 3 | F PARIS003 | 2021/22 | x | x |
Irland | University College Cork | IRL CORK01 | 2021/22 | x | 0 |
Italien | Università di Bologna | I BOLOGNA01 | 2021/22 | x | x |
Österreich | Universität Wien | A WIEN01 | 2021/22 | x | x |
Schweiz | Hochschule der Künste Bern | CH BERN11 | 2021/22 | x | x |
Schweiz | Universität Bern | CH BERN01 | 2021 | x | x |
Spanien | Universidad Miguel Hernandez de Elche | E ELCHE01 | 2021/22 | x | x |
Spanien | Universidad de Oviedo | E OVIEDO01 | 2021/22 | x | 0 |
Türkei | Sakarya University | TR SAKARYA01 | 2021/22 | x | x |
Türkei | Ankara Üniversitesi | TR ANKARA01 | 2021/22 | x | 0 |
Türkei | Dokuz Eylül Üniversitesi | TR IZMIR01 | 2021/22 | x | x |
UK | Leeds Trinity University | UK LEEDS04 | 2021 | x | 0 |
Ungarn | Moholy-Nay University of Art and Design Budapest | HU BUDAPES27 | 2021/22 | x | x |
Auf der Seite des DAAD finden Sie eine ausführliche Checkliste für die Vorbereitung auf das Auslandsstudium 1,5 Jahre im Voraus sowie zahlreiche nützliche Links dazu. Auch Länderinvormationen bietet die Seite an.
Hier ein kleiner Ausschnitt für die wichtigsten Fragen 6 bis 3 Monate vor der Abreise:
- Gibt es bestimmte Einreise und Aufenthaltsbestimmungen?
- Wie und wo finde ich eine Unterkunft?
- Sollte ich noch bestimmte Termine einhalten, wie z. B. eine Sprachprüfung?
- Wann muss ich das Urlaubssemester an der Uni Bremen beantragen?
- Brauche ich eine zusätzliche Krankenversicherung?
- Brauche ich bestimmte Impfungen?
- Welche Medikamente sollte ich mitnehmen?
- Benötige ich einen Auslandsführerschein?
- Muss ich ein Bankkonto im Ausland eröffnen oder hat evtl. meine Bank in Deutschand eine Filiale vor Ort?
- Wo erhalte ich einen “Internationalen Studentenausweis”?
- Bis wann muss ich meine Wohnung in Bremen kündigen/untervermieten?
- Erste Recherche für die Reiseticket starten und evtl. buchen, wenn die Förderungszusage vorliegt
- Und ganz wichtig: Wann verabschiede ich mich von Familie und Freunden?
Sehr hifreich sind auch die Informationen der folgenden Seiten:
Erfahrungsberichte - Berichte der ehemaligen Erasmus+-Studierenden über ihren Aufenthalt an der Gasthochschule
Erasmus+ Blog - geschrieben von Personen, die mit Erasmus+ im Ausland sind
Student Guidebook - Studying and Training Abroad
Nach Abschluss Ihres Erasmus+ Aufenthaltes bekommen Sie an der Gasthochschule eine offizielle Überischt der im Ausland erbrachten Leistungen. Zusammen mit dieser Übersicht und der ausgefüllten Version des "Antrags auf Anerkennung von Leistungen" müssen Sie zu dem oder der Anerkennungsbeauftragten:
Kunstpädagogik Prof. Dr. Maria Peters
Profil-/Komplimentärfach Prof. Dr. Elena Zanichelli, Prof. Dr. Winfried Pauleit, Prof. Dr. Kerstin Brandes
Nachdem die Anerkennung erfolgt ist, kann der Antrag vom Sekretariat des IKFK gestempelt und die Ergebnisse ggf. beim ZPA eingetragen werden.
Erasmus+ Verantwortliche am IKFK
Katharina Gossen
Tel. 0421 218 67700
Büro: GW2 B3890
Sprechzeiten und Beratung
Katharina Gossen
GW2 B3890
Im Moment telefonisch unter 0421 218 67700
Wichtige Unterlagen
Erasmus-Hochschulcode:
D BREMEN01
PIC-Nr.: 999987454
Erasmus-Partnerverträge nach Fachbereichen
Wichtige Links
Erasmus+ - Hauptseite der Universität Bremen
Praxisshock - neues aus dem Auslandspraktikum
Erfahrungsberichte - Berichte der ehemaligen Erasmus+-Studierenden über ihren Aufenthalt an der Gasthochschule
Erasmus+ Blog - geschrieben von Personen, die mit Erasmus+ im Ausland sind
Student Guidebook - Studying and Training Abroad