4. Wiedergabe von Inhalten in Lehrveranstaltungen

Für das Einbinden fremder Texte und Bilder oder das Abspielen fremder Audio- und Videosequenzen in Lehrveranstaltungen gibt es einen rechtlichen Rahmen.

Bitte folgen Sie den Fragen um herauszufinden, wie Sie Inhalte in Lehrveranstaltungen rechtssicher wiedergeben können.

Wie kann ich urheberrechtlich geschützte Materialien in Lehrveranstaltungen rechtssicher wiedergeben ?

Der Rechtsstand ist Mai 2018.

Begriffserklärungen

Wiedergabe von Inhalten

z.B. Einbinden von Texten, Bildern, Audio- und Videosequenzen, Abspielen von Musik oder Filmen