6. Einstellen in das Internet

Für Unterrichtszwecke oder die Präsentation der Lehre kann es notwendig sein, anderen Personen über das Internet Zugang zu Materialien zu ermöglichen.

Bitte folgen Sie den Fragen um herauszufinden, wie Sie urheberrechtlich geschütztes Material rechtssicher online zur Verfügung stellen können.

Wie kann ich für Unterricht und Lehre urheberrechtlich geschützte Materialien rechtssicher online zur Verfügung stellen?

Der Rechtsstand ist Mai 2018.

Begriffserklärungen

Bildungseinrichtung

Frühkindliche Bildungseinrichtungen, Schulen, Hochschulen sowie Einrichtungen der Berufsbildung oder der sonstigen Aus- und Weiterbildung (§ 60a Absatz 4 UrhG)

Urheber

Ein Urheber ist nach dem Urheberrechtsgesetz der Schöpfer eines Werkes (§ 7 UrhG). Autoren, Fotografen, Maler oder Programmierer können beispielsweise Urheber sein . 

[Thema 1: Schutzbereich des Urheberrechts]