8. Lehrveranstaltung rechtssicher aufzeichnen

Bei der Aufzeichnung und Veröffentlichung einer Lehrveranstaltung sind die Rechte des Vortragenden, der Teilnehmer und des Aufzeichners zu beachten.

Bitte folgen Sie den Fragen um herauszufinden, wie Sie Ihre Lehrveranstaltung rechtssicher aufzeichnen können.

Wie können Lehrveranstaltungen rechtssicher aufgezeichnet und veröffentlicht werden?

Der Rechtsstand ist Oktober 2024.

Begriffserklärungen

Persönlichkeitsrecht

Verfassungsrechtlich leitet sich das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus der Würde des Menschen und der Freiheit der Entfaltung der Persönlichkeit ab (Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG). Besondere Ausprägungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts sind insbesondere das Recht am gesprochenen und geschriebenen Wort, das Recht am eigenen Bild, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das Recht der persönlichen Ehre.

[Thema 13: Persönlichkeitsrechte]