Fristen für die Prüfungsan- und abmeldung

Bachelor & Master

Gemäß § 13 Abs. 2 der Allgemeinen Teile der Bachelor- bzw. Masterprüfungsordnungen vom 11.06.2025 sind die Fristen zur Anmeldung und Abmeldung ausschließlich abhängig von den Angaben im Prüfungsplan.

Für jedes Fach existiert ein eigener Prüfungsplan.

Die Fristen für die Prüfungen Ihres Faches können Sie unter diesem Link nachschlagen.


Erste juristische Staatsprüfung

Sofern im Prüfungsplan keine anderen Angaben gemacht sind, gilt die einheitliche An- und Abmeldephase vom 10.12. bis 10.01..

Die abweichenden Fristen für An- und Abmeldung von Prüfungen für das jeweilige Semester werden auf der Studiengangsseite der Homepage des ZPA bekannt gegeben.

Bitte achten Sie darauf, dass eine Anmeldung zu einer Prüfung nur innerhalb der Frist erfolgen kann. Danach ist eine Abmeldung von einer Prüfung nur innerhalb der Rücktrittsfrist möglich. Melden Sie sich nicht innerhalb der Frist von einer Prüfung ab, so gilt das Prüfungsverfahren als eröffnet und bei Nichterscheinen zur Prüfung wird diese mit 0 Punkten "Versäumnis" gewertet.