Wiederholungsregelungen

Bachelor & Master

Bei Nichtbestehen einer Prüfung können Sie die Prüfung gemäß § 21 Abs. 1 der Allgemeinen Teile der Bachelor- bzw. Masterprüfungsordnungen innerhalb einer Frist von vier Semestern wiederholen. Die Frist beginnt mit dem Semester, welches dem erstmaligen Ablegen der Prüfung folgt. Beachten Sie: Auch das Versäumen eines Prüfungstermins oder ein Abbruch ohne triftigen Grund löst den Fristbeginn aus! 
Insgesamt stehen Ihnen zum Ablegen einer Prüfung fünf Semester zur Verfügung, die Anzahl der Prüfungsversuche ist nicht relevant.

Unter Prüfung versteht man gemäß § 5 Abs. 8 der Allgemeinen Teile der Bachelor- bzw. Masterprüfungsordnungen Modul-, Kombinations- oder Teilprüfungen. Der spezifische Prüfungstyp wird in der fachspezifischen Prüfungsordnung Ihres Studienfachs angegeben.

Ausnahme: Bei Bachelor-/Masterarbeiten gibt es insgesamt nur zwei Versuche.

Eine automatische Anmeldung findet hier nicht statt.


Erste juristische Staatsprüfung - Zwischenprüfung

Gemäß § 21 (2) der Prüfungsordnung für das rechtswissenschaftliche Studium mit dem Abschluss erste juristische Staatsprüfung am Fachbereich Rechtswissenschaft werden Studierende, die bei der Erstablegung einer Prüfung diese nicht bestanden oder versäumt haben bzw. diese wegen anerkannter Krankheit nicht ablegen konnten, zum nächstmöglichen Termin zur Wiederholungsprüfung von Amtswegen angemeldet. Es gibt zwei Wiederholungsversuche.


Erste juristische Staatsprüfung - Hauptstudium/Schwerpunktbereichsstudium

Für die Ablegung von Prüfungen im Haupt- und Schwerpunktbereichsstudium gibt es, mit Ausnahme von der Abschlussarbeit, keine Begrenzung der Wiederholungsmöglichkeiten. Bitte beachten Sie, dass Sie sich zu Wiederholungsprüfungen selbst anmelden müssen.


Erste juristische Staatsprüfung - Bachelor of Laws

Bitte beachten Sie, dass der Allgemeine Teil für die fachspezifischen Bachelorprüfungsordnungen keine Anwendungen im Bachelor of Laws findet. Maßgeblich ist hier die Prüfungsordnung für den Studiengang „Rechtswissenschaft“ mit den Abschlüssen Erste Juristische Prüfung und Bachelor of Laws (LL.B.).