Masterarbeit

Im 4. Mastersemester verfassen die Studierenden eine Masterarbeit. Diese muss im Anschluss in einem 40-minütigen und universitätsöffentlichen Masterkolloquium präsentiert und diskutiert werden. Nutzen Sie für die Anmeldung der Thesis und des Kolloquiums bitte die Formulare des Zentralen Prüfungsamts.

 

Mögliche Prüferinnen und Prüfer bzw. Gutachterinnen und Gutachter der Masterarbeit

Mindestens eine Gutachterin oder ein Gutachter soll Professorin oder Professor [Lektorinnen und Lektoren werden derzeit akzeptiert], der/die 2. Gutachter/in kann auch wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in sein. Beide sollten Angehörige der Universität Bremen sein.

Externe Gutachterinnen oder externe Gutachter müssen mindestens eine akademische Stufe über dem Prüfling stehen (für die Bachelorthesis also ein Diplom, Master, Magister oder 1. Staatsexamen haben) und müssen auf Antrag vom Prüfungsausschuss genehmigt werden.

Die Gutachterinnen und Gutachter von Masterarbeiten müssen promoviert sein.

Aktualisiert von: Uni Bremen