Sicherheit im Praktikum

Sicherheitsbelehrung

Gemäß §4 DGUV Vorschrift 1 muss jeder über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeit unterwiesen werden. Die Unterweisung hat vor dem erstmaligen Beginn der Tätigkeit zu erfolgen, muss jährlich wiederholt und dokumentiert werden.
Daher erhalten alle Studierende einmal jährlich zum Semesterbeginn eine Arbeitsschutzbelehrung von den Tutoren/innen, in der auf die mit der Tätigkeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zur Verhütung hingewiesen werden.
Mit Ihrer Unterschrift auf dem Vordruck "Arbeitsschutzbelehrung ..." bestätigen Sie außerdem, dass Sie an der Brandschutzübung teilgenommen haben und über die von Ihnen gespeicherten Daten, die wir zur Organisation der physikalischen Praktika benötigen, informiert worden sind.
Die Tutoren/innen werden von der Praktikumsleitung belehrt.
 

Brandschutzübung

Bevor Studierende mit den Laborarbeiten in den physikalischen Praktika beginnen dürfen, müssen sie einmalig an einer Sicherheitsveranstaltung mit Brandschutzübung teilgenommen haben. Diese Veranstaltung wird vom Referat 02 (Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz) der Universität durchgeführt und beinhaltet eine Vorlesung mit anschließender praktischer Brandschutzübung. Nähere Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des Programms für Erstsemester.

Brandschutzordnung der Universität Bremen

Erste-Hilfe

Grundsätzlich sollte jede Erste-Hilfe Leistung dokumentiert werden, um für mögliche Spätfolgen einen Nachweis zu haben. In den Erste-Hilfe Kästen befinden sich dazu Meldeblöcke. Die ausgefüllten Meldezettel  können dann entweder direkt oder über die Mitarbeiter der physikalischen Praktika an das Referat 02 (Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz, Gebäude UFT Raum 0550) weitergeleitet werden. Im Referat 02 werden die Meldezettel unter Beachtung des Datenschutzes sicher aufbewahrt.
Auf den Aushängen zur Ersten-Hilfe finden Sie alle wichtigen Telefonnummern für den Notfall, die Namen der Ersthelfer und den Ort, wo sich der nächste Defibrillator befindet.

Betriebsanweisungen

In den Betriebsanweisungen finden Sie Hinweise für den sicheren Umgang mit den Arbeitsmitteln im Praktikum. Betriebsanweisungen sind keine Bedienungsanleitungen. Gemäß §12 BetrSichV hat der Arbeitgeber den Beschäftigten Informationen über die bei der Verwendung der Arbeitsmittel vorhandenen Gefährdungen,  erforderlichen Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln,   Maßnahmen bei Störungen und  zur Ersten Hilfe zur Verfügung zu stellen. Genauere Angaben zu den Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln finden sich in §9 BetrSichV
In einigen Versuchsanleitungen werden Sie Hinweise auf Betriebsanweisungen finden. Bitte lesen Sie sich die entsprechenden Betriebsanweisungen vor Versuchsbeginn durch.

Gefahrstoffe

Laut §14 GeStoffV muss der Arbeitgeber die Beschäftigten in einer schriftliche Betriebsanweisung über die von einem Gefahrstoff ausgehenden Gefährdungen und die notwendigen Schutzmaßnahmen informieren. Zu den Schutzmaßnahmen können z.B. spezielle Verhaltensregeln oder das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung gehören. Besonders wichtig sind auch die Hinweise zur Ersten Hilfe.
Im Rahmen der Praktikumsversuche kommen Sie nur sehr eingeschränkt mit Gefahrstoffen in Kontakt, z.B. beim Reinigen von Glasflächen für optische Versuche oder beim Umgang mit flüssigem Stickstoff.
Zusätzlich zu den verlinkten Betriebsanweisungen können Sie in Raum S3180 auch Einsicht in das Sicherheitsdatenblatt zu dem jeweiligen Gefahrstoff nehmen.