F-Praktikum

Anzahl der zu absolvierenden Versuche

Die FP-Versuche sind in Kategorien eingeordnet Optik, Spektroskopie, Atomphysik, Festkörperphysik, Molekülphysik (MP), Umweltphysik, Biophysik, Modellierung). Sie sollten nach Möglichkeit Versuche aus unterschiedlichen Kategerien wählen.

BSc-Studiengang Physik-VF

Das FP besteht aus zwei Molulen mit 2 Versuchen im 5. Semester und 2 Versuchen im 6. Semester plus Kolloquiumsvortrag. Zulassungsvoraussetzung: das Grundpraktikum (4 Scheine) sollte absolviert sein.

BSc-Studiengang Physik-ZF

  • ZF-Studierende, die ihre BSc-Arbeit nicht im Fach Physik schreiben führen im 5. und 6. Semester ein Physikalisches Fortgeschrittenen-Praktikum durch, wobei im 5. Semester 2 FP-Versuche (1 Bericht und 1 Poster) und im 6. Semester ein Projektpraktikum zu absolvieren sind mit einem Aufwand von insgesamt 120 h. Laut Modulbeschreibung sind davon 40 h Präsenzzeit vorgesehen. Einer der beiden im 5. Semester zu absolvierenden FP-Versuche zählt dabei als Praktikumsleistung für ExPhys5 (Vorlesung+Übung+Praktikum).
  • ZF-Studierende, die eine BSc-Arbeit im Fach Physik schreiben, führen im 5. Semester einen festkörperphysikalisch orientierten FP-Versuch (FP 4, 2, 10, 12 oder 16) durch, der als Praktikumsleistung im Rahmen der Veranstaltung ExPhys5 (Vorlesung+Übung+Praktikum) zu erbringen ist.

(Für das 5. Semester werden die Versuche Quantenanalogie, Ultraschall, He-Ne Laser oder Diodenlaser empfohlen).

Zulassungsvoraussetzung: erfolgreich absolviertes Grundpraktikum (4 Scheine).

Das FP und Projektpraktikum im BSc-Studiengang ist unbenotet.

MSc-Studiengänge

Physik-VF: insgesamt 4 Versuche, davon sind 2 FP-Versuche im 7.Semester und 2 FP-Versuche im 8.Semester zu absolvieren. Das FP ist im Masterstudium ein eigenes, zweisemestriges Modul.

Allgemeines

Generell kann der nächste FP-Versuch erst dann ausgewählt werdenn, wenn das Protokoll des bearbeiteten Versuchs vom Tutor/-in akzeptiert wurde.

Die Anmeldung für das FP erfolgt bei Stud.IP, dort finden Sie auch aktuelle Ankündigungen und den notwendigen Anmeldeschein

Es gibt keinen festen Tag, an dem das FP absolviert werden muss. Der Versuch muss in der gewählten Kalenderwoche stattfinden. Der bzw. die Versuchstage werden zwischen Studentengruppe und Tutor/-in individuell vereinbart. Melden Sie sich mindestens eine Woche vor der Versuchsdurchführung beim/bei der Tutor/-in, um z.B. Literaturhinweise zur Vorbereitung zu bekommen. Die Abgabe des Berichts muss spätestens 2 Wochen nach der Durchführung erfolgen. Die Durchführung der FP-Versuche ist auf die Vorlesungszeit beschränkt.

Etwa 40% der angebotenen Versuche befinden sich in den Räumen des Physikalischen Praktikums, die anderen 60% in den verschiedenen Instituten. Bitte beachten Sie bei der Terminplanung, dass die Versuche FP1, FP5, FP6 sowie die Versuche FP4, FP10, FP12 sich jeweils im selben Raum befinden, und deshalb am selben Tag jeweils nur einer der genannten Versuche durchgeführt werden kann. Die sich in den Räumen der physikalischen Praktika befindlichen FP-Versuche können aus technischen Gründen in den Monaten März, August und September nicht durchgeführt werden.

Protokolle bzw. Poster

Für 25% der Versuche wird anstelle des Protokolls ein Poster angefertigt (Hinweise zur Postererstellung und Beispielposter). Zusätzlich ist ein Vortrag im öffentlichen Abschlusskolloquium am Ende des Semesters zu halten.

Individuelles Abschlusstestat der FP-Gruppen

Alle Gruppen, die im Durchschnitt aller im Semester absolvierten Versuche eine Bewertung besser als 3 vorweisen können und keinen Fehlversuch (keine Teilbewertung mit 5) haben, werden vom Abschlusstestat befreit.

Für alle anderen Gruppen, insbesondere Gruppen mit einem Fehlversuch, findet ein Abschlusstestat statt. In einem 30minütigen Gespräch werden insbesondere die Kenntnisse in den schwach bewerteten Versuchen abgefragt. Für Gruppen mit einem Fehlversuch ist ein Bestehen des Abschlusstestats unbedingte Voraussetzung für den Erhalt des Teilnahmenachweises zum F-Praktikum.

Regeln, öffentliches Kolloquium und individuelles Abschlusstestat

Die FP-Regeln sind hinsichtlich der Vorbereitung der Versuche, der Vor- und Nachbesprechung, der Durchführung, der Bewertung und des Abschlusstestates zu beachten. Bitte beachten Sie die  Bewertungskriterien für das Fortgeschrittenen-Praktikum.

Am Ende der Vorlesungszeit findet jeweils die Vorstellung der Vorträge im Rahmen eines öffentlichen Kolloquiums statt. Dabei hält jede FP-Gruppe einen Vortrag (d.h. mindestens jeweils einen Vortrag in der B.Sc.-Phase und einen in der M.Sc-Phase). Der/Die Betreuer/-in sollte anwesend sein.

Ihre Leistungen lassen Sie sich von den Tutoren/Tutorinnen auf Ihrem Laufzettel bestätigen. Wenn Sie alle Leistungen erfolgreich absolviert haben, lassen Sie sich von Herrn Figge einen Schein ausstellen, den Sie bei Ihrem Prüfungsamt abgeben.