Antwort (Entwickler:innen Urheber)
Können Entwickler:innen einer KI-Software Urheberschaft an KI-generierten Inhalten beanspruchen?
Auch wenn Entwickler:innen ein Urheberrecht an der Software der KI gemäß § 69a UrhG haben sollten, wird es in der Regel, aufgrund des hohen Grades an Autonomie der KI, nicht möglich sein, dass in den KI-generierten Inhalten die Kreativität der Entwickler:innen konkret ihren Ausdruck findet. Die Entwickler:innen haben somit keine Urheberrechte an den KI-generierten Inhalten, die aus der Software entstehen.
