Antwort (KI selbst Urherber)

Kann die KI selbst Urheber der KI-generierten Inhalten sein?

Urheber ist gemäß § 7 UrhG, wer der „Schöpfer des Werkes“ ist. Unter den Werkbegriff fallen gemäß § 2 Absatz 2 UrhG „nur persönliche geistige Schöpfungen“. Als persönlich gilt eine Schöpfung, wenn sie von einem Menschen erschaffen wird und auf einer individuellen gestalterischen Tätigkeit beruht. Inhalte, die von Maschinen oder Computerprogrammen automatisiert geschaffen werden, bringen keine menschliche Kreativität zum Ausdruck und sind demnach nicht urheberrechtlich geschützt. Die KI selbst kann damit kein Urheber an KI-generierten Inhalten sein, auch wenn die Inhalte einer generativen KI sich im Einzelfall nicht von einer menschlichen Schöpfung unterscheiden. Inhalte, die autonom von einer KI generiert wurden, sind gemeinfrei und können von jedermann frei genutzt werden, soweit keine urheberrechtlich geschützten Inhalte Dritter darin enthalten sind.


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