Antwort (Kennzeichnungspflicht nach Hochschulregelungen)

Besteht eine Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte aufgrund von Hochschulregelungen?

Die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis werden im Bereich der Wissenschaft häufig herangezogen, um wissenschaftliche Arbeiten zu bewerten. Wird eine wissenschaftliche Arbeit unter Zuhilfenahme eines KI-Systems erstellt, können diese Grundsätze auch betroffen sein, soweit eine nicht-gekennzeichnete Übernahme von KI-generierten Inhalten erfolgt. Allerdings sind die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis nicht rechtsverbindlich, solange sie nicht von Hochschulen oder Forschungseinrichtungen in ihre Satzungen oder Prüfungsordnungen eingebunden werden.

Aus dem Hochschulrecht können sich aber konkrete Kennzeichnungspflichten für die Nutzung von KI-generierten Inhalten ergeben.

Gemäß § 62 Absatz 2 Satz 2 des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG) kann in den Prüfungsordnungen vorgesehen werden, „dass die Hochschule eine Versicherung an Eides statt über die Eigenständigkeit der erbrachten Prüfungsleistungen verlangen und abnehmen kann“, aus der sich wiederum entsprechende Kennzeichnungspflichten ergeben. So sind beispielsweise in den Allgemeinen Teilen der Bachelor- und Masterprüfungsordnungen an der Universität Bremen Regelungen enthalten, wonach bei schriftlichen Prüfungen Eigenständigkeitserklärungen abzugeben sind (§ 8 Absatz 9 der Allgemeinen Teile der Bachelor- und Masterprüfungsordnungen). Für digital gestützte schriftliche Prüfungen sieht die Digitalprüfungsordnung (DigiPrüfO UB) der Universität Bremen ebenfalls die Abgabe einer Eigenständigkeitserklärung vor (§ 7 DigiPrüfO UB). Studierende haben in ihren Eigenständigkeitserklärungen zu versichern, dass sie die Arbeiten selbständig verfasst haben und nur die von ihnen angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt und unter Angabe der Quelle kenntlich gemacht haben. Die Verwendung von Hilfsmitteln soll dabei auch die Nutzung KI-basierter Anwendungen umfassen, wie dies in den entsprechenden Formularen der Universität Bremen zur „Eigenständigkeitserklärung“ explizit geregelt ist (vergleiche die Formulare an der Universität Bremen unter: https://www.uni-bremen.de/zpa/formulare: Formular „Eigenständigkeitserklärungen - schriftliche Arbeiten“).


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