Pandemiebedingte Verwaltungsverfahren

Pandemie bedingte Verwaltungsverfahren werden zum 01.10.2021 eingestellt

Die Universität Bremen hat beschlossen zum 01.10.2021 wieder in den regulären Lehr- und Verwaltungsbetrieb zurückzukehren. Damit einher geht auch die Rückkehr zu dem üblichen Verwaltungsbetrieb im Prüfungswesen. Bitte beachten Sie, dass die im Sommer 2020 vom Rektorat beschlossenen Verwaltungsverfahren nicht verlängert wurden und somit ihre Gültigkeit verlieren.

Zur Erinnerung fügen wir die bisherigen und nun ab dem 01.10.2021 wieder gültigen Verfahrenswege bei.

Auf 2 Sachen möchten wir besonders hinweisen:

  1. Durch die Rückkehr zu den üblichen Verwaltungsverfahren müssen nun wieder alle Unterschriften als Originale vorliegen. Es können zukünftig keine Scans oder Kopien akzeptiert werden.
  2.  Die Übermittlung der BA-/MA-Arbeiten an die Gutachter:innen erfolgt  ausschließlich per Post. Es entfällt die zusätzliche Übermittlung per Mail.

Alle Vorgänge, die eine zeitliche Überschneidung der Verfahrensregelungen haben, werden wir in den kommenden Tagen selbstverständlich noch annehmen.
Auf unserer Informationsseite stehen die vergangenen Beschlüsse, Informationen etc. noch zur Verfügung.

Die Universität stellt eine Informationsseite zur Corona-Pandamie zur Verfügung, dort werden und sind weitere Informationen veröffentlicht.

Wir wünschen Ihnen einen guten Start ins Wintersemester 2021.