Pflichtauslandssemester BA Integrierte Europastudien
Im 5. Semester ist es endlich soweit: Die bis dahin erworbenen Sprachkenntnisse können endlich ausprobiert werden, kulturelles Wissen kann angewandt und überprüft werden. Partneruniversitäten des Instituts für Europastudien sind in der Europäischen Union, in Ländern mit Beitrittskandidatenstatus sowie im Kaukasus und Indien (eine Übersicht finden der Erasmus-Kooperationen finden Sie hier) .
Das Auslandssemester umfasst insgesamt 30 CP des IES-Studiums, von denen mindestens 20 CP an der ausländischen Universität erworben werden. Auch Sprachkurse können einen Teil (maximal 10 CP) des Auslandsstudiums abdecken. Zur Absicherung der Anrechenbarkeit der Veranstaltungen an der ausländischen Universität für IES wird mit der Gastuniversität ein „Learning Agreement“ geschlossen, in dem alle zu belegenden Kurse festgehalten sind.
HINWEIS: Wegen des Angriffskrieges Russlands in der Ukraine sind alle Verbindungen zu Russland derzeit auf ein Minimum reduziert. Siehe Mitteilung des Rektorats
Formalitäten und Ablauf
Die Formalitäten für das Auslandssemester sehen wie folgt aus:
Die Anforderungen an das Auslandssemester finden Sie in der Prüfungsordnung.
Die Frist zur Bewerbung ist der 15. Februar.
Die Bewerbung läuft über das Portal Mobility online. Einen Link zur Bewerbungsplattform und zur Anleitung finden Sie auf der Seite des International Office: https://www.uni-bremen.de/studium/starten-studieren/studium-international/studieren-im-ausland/erasmus-studienaufenthalt. Die Bewerbungsunterlagen reichen Sie bei der / dem Beauftragten des Instituts für Erasmus ein.
Mit der zuständigen Koordinatorin wird ein Learning Agreement abgeschlossen, das die zu belegenden Kurse im Ausland dokumentiert.
Die tatsächlich erworbenen Leistungsnachweise werden in einem Transcript of Records aufgeführt, das Ihnen die Gastuniversität ausstellt.
Zur Anerkennung des Auslandssemesters beim Prüfungsamt ist nach der Rückkehr im Original / Papierform (keine Antragsscans!) der Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen (zum Download auch auf der Seite des ZPA) sowie ein von der Gastuniversität ausgestelltes Transcript of Records bei der Geschäftsführerin des Instituts Dr. Caterina Bonora einzureichen.
Die Umrechnung der Noten orientiert sich an den Informationen zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse der Kultusministerkonferenz (www.anabin.de).
Über den Auslandsaufenthalt ist dem Studiengang UND dem Stipendiengeber gegenüber Rechenschaft abzulegen. Der Erfahrungsbericht ist Teil der obligatorischen Prüfungsleistungen des Auslandssemesters.
Zur Finanzierung des Aufenthaltes gibt es unterschiedliche Fördermöglichkeiten: Erasmus+ (Studienaufenthalt im europäischen Ausland), PROMOS, Auslands-BAföG.