Nebentätigkeit (Tarifbeschäftigte)

Unter einer Nebentätigkeit ist jede sonstige Tätigkeit zu verstehen, die nicht zur arbeitsvertraglichen Haupttätigkeit des Beschäftigten gehört. Alle Nebentätigkeiten müssen gemäß § 40 Nr.2 Ziffer 2 TV-L angezeigt werden. Weitere Informationen können Sie auf der Website vom Personaldezernats entnehmen.
https://www.uni-bremen.de/dezernat2/service-a-z/n/nebentaetigkeit-tarifbeschaeftigte