ECTS-Notenskala

European Credit Transfer System (ECTS)

Um die Anerkennung der im Ausland erworbenen Studienleistungen zu vereinfachen, wurde von der Europäischen Kommission in Zusammenarbeit mit den Hochschulen das European Credit Transfer System (ECTS) entwickelt.

Das System basiert auf der quantitativen Zuweisung von Kreditpunkten für bestimmte Lehrveranstaltungen. In der Praxis heißt dies, dass der zeitliche Arbeitsaufwand eines durchschnittlichen Studierenden mit 60 Kreditpunkten pro Jahr oder 30 pro Semester gleichgesetzt wird. Davon ausgehend wird jeder Lehrveranstaltung eine bestimmte Anzahl von ECTS-Anrechnungspunkten zugewiesen, die als Maß für die Einschätzung des Studienaufwandes an der Gasthochschule und damit als Grundlage für die Anerkennung der Studienleistungen dient.

Das bedeutet, daß Sie in einem Semester 30 Punkte, bzw. in einem Studienjahr 60 Kreditpunkte sammeln sollten. Vor Ihrer Abreise müssen Sie einen Studienvertrag (Learning Agreement) abschließen. Hier werden die Veranstaltungen festgehalten, die Sie an der Gasthochschule besuchen. Das Formular muss von Ihnen, den Erasmus-Beauftragten und -Koordinator_innen in Bremen und der Gasthochschule unterschrieben werden. Informationen über das Studienangebot der Gasthochschule, Punkteverteilung etc. werden in der Regel von den Gasthochschulen verschickt oder sind übers Internet abrufbar. Anerkennungsfragen sollten Sie unbedingt vor Ihrer Abreise mit den Verantwortlichen in Ihren Studiengängen klären.

Die Bremische Notenskala wird entsprechend dem AT der BPO §11(10) wie folgt in ECTS–Grades umgerechnet:

Deutsches System/
German System
ECTSDeutsches System/ German System
1.00 < Note < 1.24ausgezeichnet / excellent1sehr gut
1.25 < Note < 1.54sehr gut / very good1.3sehr gut (-)
1.55 < Note < 2.54gut / good2gut
2.54 < Note < 3.54befriedigend / satisfactory3befriedigend
3.54 < Note < 4.04ausreichend / fair3.7ausreichend (+)
4.05 < Notenicht bestanden / fail5nicht bestanden

 

Anerkennung von Studienleistungen

ECTS ist ein Bewertungssystem, das die Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen vereinfacht. Die Studieninhalte sind vor dem Auslandsaufenthalt abzustimmen. Hierzu wird, in Zusammenarbeit mit den Erasmus-Beauftragten der Heimat- und der Gasthochschule und dem / der Studierenden, ein Studienvertrag (learning agreement) abgeschlossen, in dem die Kurse festgehalten werden, die hinterher anerkannt werden. Der Vertrag kann nach Ankunft an der Gasthochschule in Abstimmung mit den Erasmus-Beauftragten verändert werden.

Für Programmstudierende (Erasmus, DAAD,...) ist eine Vereinbarung über die Anerkennung der im Ausland zu erbringenden Studienleistungen Teil der Bewerbung. Informationen zum jeweiligen Verfahren gibt es bei der zuständigen Abteilung (International Office, DAAD).

Das Anerkennungsverfahren läuft anschließend wie folgt:

  • Antragsformular für die Anerkennung Ihres Studiengangs beim zuständigen Prüfungsamt Ihres Studiengangs (in der Regel ZPA FB08 oder ZPA FB12) herunterladen und ausdrucken. Die erste Seite des Antragsformulars ausfüllen und zusammen mit den Originalunterlagen bei Ihrer Sachbearbeiterin im  Prüfungsamt vorlegen.
  1. Sie erhalten Ihre Originalunterlagen zurück mit dem Vermerk auf dem Antrag, dass die Originale ordnungsgemäß vorgelegt wurden. Hilfestellung z. B. beim Ausfüllen des Antragsformulars geben Studiengangskoordinatorin oder -koordinator.
  2. Anschließend kommen Sie mit allen Unterlagen entweder persönlich in die Sprechstunde oder Sie reichen das ausgefüllte Formular bei dem/der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses oder den Anerkennungsbeauftragten ein.
  3. Sie können das Formular auch im zuständigen Sekretariat abgeben, möglichst zusammen mit:
  • Einem kurzen Anschreiben, in dem genau aufgeführt wird, was anerkannt werden soll und warum/wofür (mit Anschrift, E-Mailadresse und Telefonnummer für Rückfragen);
  • Kopien aller vorhandenen Leistungsscheine, die die bereits erbrachte Leistung belegen;
  • Angabe der Kurssprache (in deutscher oder englischer Sprache);
  • Inhalte des Kursprogramms (behandelte Einzelthemen und Literatur),
    Form der Leistungsprüfung (Klausur, Hausarbeit, mündlich/schriftlich etc.);
  • Evtl. eine Kopie der Hausarbeit/des Referates beifügen.