Abschlussmodul
Bachelorthesis
Studierende im Bachelorstudiengang (Vollfach, Profilfach und ggf. Lehramt) schreiben im 6. Fachsemester eine Abschlussarbeit (Bachelorthesis) im Fach Geographie. Für die Anmeldung beim Prüfungsamt sind im Vollfach mindestens 120 CP und im Profil- bzw. Lehramtsfach 75 bzw. 45 CP vorzuweisen. Die Bearbeitungszeit beträgt maximal 12 Wochen. Die schriftliche Leistung wird mit 12 CP bewertet und die Verteidigung im Rahmen des Kolloquiums und in Verbindung mit dem obligatorischen Bachelorseminar mit 3 CP.
Um die Abgabe der Bachelorarbeit rechtzeitig vor den jeweiligen Kolloquiumsterminen zu gewährleisten, hat der Bachelorprüfungsausschuss die folgenden drei Anmeldefristen für die Bachelorarbeit festgelegt: 15.10. (Kolloquium im Februar); 15.3. (Kolloquium im Juli); 15.5. (Kolloquium im September)
Bachelorkolloquium
Die Termine der Lehrveranstaltung Bachelorkolloquium werden nach Beschluss in der Studienkommission im Vorlesungsverzeichnis bzw. Stud-IP bekannt gegeben. Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Kolloquiums melden sich nach Anmeldung der Bachelorarbeit (beim Prüfungsamt) bis spätestens vier Wochen vor dem Kolloquiumstermin über Stud-IP für die entsprechende Lehrveranstaltung "Abschlusskolloquium Februar/Juli/September" an und tragen im WIKI den Titel der Arbeit und die Namen der Prüferinnen und Prüfern ein. Wenn Sie nicht am universitätsöffentlichen Kolloquium teilnehmen können oder die Anmeldefrist über studIP versäumen und nicht bis zum nächsten Kolloquiumstermin warten möchten, müssen Sie Ihr Kolloquium nach der Abgabe der Arbeit direkt mit den Prüferinnen und Prüfern absprechen.
Sie können Ihr Kolloquium nur machen, wenn die Gutachten eingegangen sind (bzw. eine Meldung beider Gutachterinnen bzw. Gutachter, dass Sie mindestens mit 4,0 bestanden haben). Eine Zulassung durch das Prüfungsamt erfolgt nicht. Wenn Sie keine Rückmeldung von den Gutachterinnen bzw. Gutachern erhalten haben, erkundigen Sie sich bitte bei diesen bzw. kommen im Zweifelsfall vorbereitet zu Ihrem Kolloquiumstermin.
Mögliche Prüferinnen und Prüfer bzw. Gutachterinnen und Gutachter der Bachelorarbeit
Mindestens eine Gutachterin oder ein Gutachter soll Professorin oder Professor, Lektorin oder Lektor sein. [Promovierte wiss. Mitarbeiter/innen werden derzeit akzeptiert sofern sie mit der Betreuung einverstanden sind], die/der 2. Gutachter/in kann auch wissenschaftliche/r Mitarbeiterin sein. Beide sollten Angehörige der Universität Bremen sein.
Externe Gutachterinnen oder Gutachter müssen mindestens eine akademische Stufe über dem Prüfling stehen (für die Bachelorthesis also ein Diplom, Master, Magister oder 1. Staatsexamen haben) und müssen auf Antrag vom Prüfungsausschuss genehmigt werden. Arbeiten mit fachdidaktischem Schwerpunkt im Zweifächer-Bachelor und im Master of Education können auch von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Staatsexamen begutachtet werden.